Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 1052

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 1052 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 1052); 1052 Gesetzblatt Teil II Nr. 131 Ausgabetag: 17. Dezember 1968 Anordnung über die Valertierhaltung bei Ziegen und Milchschafen vom 29. November 1968 Auf Grund des § 33 des Tierzuchtgesetzes vom 20. Juni 1962 (GBl. I S. 60) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe, dem Zentralvorstand der VdgB (BHG) und dem Zentralvorstand der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter folgendes angeordnet: §1 (1) Der Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (nachstehend VKSK genannt) ist verantwortlich für die organisatorischen und züchterischen Aufgaben auf dem Gebiet der Ziegen- und Milchschafzucht die Vatertierhaltung für Ziegen und Milchschafe die Einrichtung der Kreisbockhaltungen die Bereitstellung der erforderlichen gekörten Ziegen- und Milchschaf bocke. (2) Die Vatertiere sind entweder in den Kreisbockhaltungen des VKSK zu halten oder Kleintierzüchtern und sonstigen Tierhaltern zur Haltung und Pflege zu übergeben. §2 Die Räte der Kreise haben zu veranlassen, daß durch die Räte der Städte und Gemeinden im Einvernehmen mit den Kreisverbänden des VKSK gesichert wird, daß die Voraussetzungen zur Haltung einer ausreichenden Anzahl gekörter Ziegen- und Milchschafböcke geschaffen werden mit Unterstützung der Produktionsleitungen der Räte für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Kreise Kreisbockhaltungen und sonstigen Vatertierhaltern zur Gewährleistung der Futtergrundlage der Vatertiere die erforderliche Futterfläche (bis zu 0,25 ha Acker- oder Grünland je Tier) aus Kleinstflächen zur Verfügung gestellt wird. §3 Für die Körung, Verwendung und Haltung der Ziegen- und Milchschafböcke gelten die Bestimmungen der §§ 19 bis 23 des Tierzuchtgesetzes vom 20. Juni 1962 und die Anordnung Nr. 1 vom 27. März 1956 über die Körung und Verwendung von Vatertieren (GBl. I S. 309). §4 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1969 in Kraft. (2) Gleichzeitig ist der § 15 Abs. 1 der Anordnung Nr. 1 vom 27. März 1956 über die Körung und Verwendung von Vatertieren für den Geltungsbereich dieser Anordnung nicht mehr anzuwenden. Berlin, den 29. November 1968 Der Vorsitzende des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik Ewald Minister Anordnung Nr. 3* über die Anwendung der Verordnung über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes auf den Konsumgüterbinnenhandel vom 4. Dezember 1968 §1 Der Abs. 3 des § 28 der Anordnung vom 4. Dezember 1967 über die Anwendung der Verordnung über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes auf den Konsumgüterbinnenhandel (GBl. II S. 829) wird aufgehoben. §2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 4. Dezember 1968 Der Minister für Handel und Versorgung Sieber * Anordnung Nr. 2 vom 14. Februar 1968 (GBl. II Nr. 21 S. 91) Anordnung Nr. Pr. l/l über das Verfahren bei der Bekanntgabe der Preise für Erzeugnisse und Leistungen und bei der Bekanntgabe von Preisänderungen Preismitteilungs- und -auskunftspflicht zum Zwecke der Planung vom 5. Dezember 1968 Zur Ergänzung der Anordnung Nr. Pr. 1 vom 11. August 1967 über das Verfahren bei der Bekanntgabe der Preise für Erzeugnisse und Leistungen und bei der Bekanntgabe von Preisänderungen (GBl. II S. 593) wird folgendes angeordnet: §1 (1) Die Lieferer aller Eigentumsformen sind vemflirh.- schäftsbeziehungen unterhalten, über die für ihre Erzeugnisse und Leistungen zum 1. Januar eines Planjahres in Kraft tretenden Industriepreise so rechtzeitig nehmem bei der Ausarbeitungjier Pläne berücksichtigt werden können (Preismitteilungspflicht zum Zwecke der Planung). (2) Zu den Lieferern und Abnehmern im Sinne des Abs. 1 gehören auch die Betriebe des Produktionsmittelhandels und die Außenhandelsbetriebe. I (3) Preismitteilungspflicht zum Zwecke der Planung , besteht nicht gegenüber j Betrieben des Konsumgütergroßhandels und den, ' Einzelhandelsbetrieben aller Eigentumsformen, so-’ weit es sich um Konsumgüter handelt privaten Handwerksbetrieben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges berechtigt. Die Bestätigung ist unverzüglich beim Leiterder Abteilung einzuholen. Er hat diese Maßnahmen zu bestätigen oder aufzuheben. Über die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf das Leben oder die Gesundheit ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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