Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 1044

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 1044 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 1044); 1044 Gesetzblatt Teil II Nr. 129 - Ausgabetag: 16. Dezember 1968 dritte Exemplar dem Institut für Sozialhygiene zu übersenden. § 16 (1) Die in den Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen und in anderen Einrichtungen benötigten Vordrucke für Totenscheine sind von den Einrichtungen beim Vordruck-Leitverlag zu bestellen und zu finanzieren. Das Merkblatt für Ärzte zur Ausfüllung der Totenscheine, die Totenscheine, die Sektionskarte und die Korrekturmeldung werden in den Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Gesundheitswesen veröffentlicht. (2) Für Ärzte in eigener Praxis erfolgt die Bestellung und Finanzierung der Totenscheine und des Merkblattes für Ärzte zur Ausfüllung der Totenscheine über den zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Gesundheitsund Sozialwesen. §17 (1) Soweit nach den geltenden Bestimmungen Gebühren für die Leichenschau und die Ausstellung der Totenscheine erhoben werden können, sind zur Bezahlung in nachstehender Reihenfolge verpflichtet: a) derjenige, dem nach den Bestimmungen der Sozialversicherung die Bestattungshilfe ausgezahlt wird b) derjenige, der die Kosten der Bestattung zu tragen hat c) der Rat des Kreises, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, in dessen Gebiet sich der Sterbefall ereignet hat. (2) Soweit nach den geltenden Bestimmungen Gebühren für die Leichenöffnung erhoben werden können, sind diese von dem Organ des Staatsapparates oder der Einrichtung zu tragen, die die Leichenöffnung angeordnet oder veranlaßt hat, im Falle des § 8 Abs. 1 Buchst, h von der Einrichtung, in der die Leichenöffnung vorgenommen worden ist. §18 Die in anderen gesetzlichen Bestimmungen oder auf Anweisung des Ministers für Gesundheitswesen vorgeschriebenen Anzeigen von Sterbefällen bleiben von den Bestimmungen dieser Anordnung unberührt. § 19 (1) Wer vorsätzlich 1. als Arzt die ihm obliegende Pflicht zur Vornahme der Leichenschau und zur Ausstellung des Totenscheines gemäß den Bestimmungen des § 1 Abs. 1, § 2 und § 4 Abs. 1 nicht erfüllt oder die zuständige Dienststelle der Deutschen Volkspolizei gemäß den Bestimmungen des § 4 Abs. 2 nicht benachrichtigt 2. als Arzt die ihm gemäß den Bestimmungen der §§ 5 und 7 obliegende Sorgfalt bei der Feststellung der Todesursache nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt oder wer als Arzt nicht die notwendigen Vermerke gemäß den Bestimmungen der §§ 6 und 7 macht 3. als Arzt im Falle der Feuerbestattung den Bestattungsschein a) entgegen den Bestimmungen des § 12 Abs. 2 ohne Einsichtnahme in den Totenschein oder in die Aufzeichnungen über das Ergebnis einer Leichenöffnung oder b) entgegen den Bestimmungen des §12 Abs. 3 ohne Besichtigung und Untersuchung der Leiche bestätigt 4. eine Leiche ohne Bestattungsschein, bei Feuerbestattung ohne Bestätigung des Bestattungsscheines gemäß den Bestimmungen des § 12 Absätze 1 oder 3 bestattet kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden. (2) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den Leitern der für die staatliche Leitung des Gesundheits- und Sozialwesens verantwortlichen Organe in den Kreisen. (3) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I S. 101). § 20 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1969 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) das Merkblatt für Ärzte vom 3. Oktober 1961 zur Ausfüllung der Totenscheine (Sonderdruck des Ministeriums für Gesundheitswesen) b) die Anordnung (Nr. 1) vom 1. November 1961 über die ärztliche Leichenschau (GBl. II S. 495; Ber. GBl. II 1962 S. 346) c) die Anordnung Nr. 2 vom 24. Februar 1966 über die ärztliche Leichenschau (GBl. II S. 258) d) Anweisung Nr. 1 vom 24. Juli 1962 zur Ergänzung des Merkblattes für Ärzte zur Ausfüllung der Totenscheine (Verf. u. Mitt. Nr. 8/1962, S. 70) e) Anweisung vom 14. September 1962 über Aufbewahrung der Totenscheine (Verf. u. Mitt. Nr. 10/ 1962, S. 107) f) Anweisung Nr. 1 vom 20. November 1962 zur Anordnung über die ärztliche Leichenschau (Verf. u. Mitt. Nr. 12/1962, S. 131) g) Anweisung vom 14. Dezember 1964 über die Neuregelung der Ausfüllung und des Belegdurchlaufes der Totenscheine 1. Ergänzung zürn Merkblatt für Ärzte zur Ausfüllung der Totenscheine (Verf. u. Mitt. Nr. 2/1963, S. 24). (3) Gegenstandslos werden: a) die Mitteilung vom 26. Oktober 1961 über die Einführung neuer Totenscheine und Sektionskarten ab 1. Januar 1962 (Verf. u. Mitt. Nr. 11/1961, S. 83) b) Mitteilung vom 26. April 1962 über Versendung der Totenscheine (Verf. u. Mitt. Nr. 5/1962, S. 50) c) Hinweis vom 4. Mai 1962 auf die Bedarfsermittlung zur Herstellung von Totenscheinen und Sektionskarten (Verf. u. Mitt. Nr. 6/1962, S. 58) d) Erläuterungen vom 20. November 1962 zur Anweisung Nr. 1 zur Anordnung über die ärztliche Leichenschau (Verf. u. Mitt. Nr. 12/1962, S. 131) e) Hinweis vom 11. November 1965 auf Auslieferung der Totenschein-Vordrucke an die Fachabteilung bei den Räten der Kreise (Verf. u. Mitt. Nr. 23/24/ 1965, S. 193). Berlin, den 2. Dezember 1968 Der Minister für Gesundheitswesen S e f r i n Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin; Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 Verlag (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 27 15 92 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 M, Teil II 1,80 M und Teil III 1,80 M - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0’25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696, sowie .Bezug gegen Barzahlung und Selbstabholung in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1054 Berlin, Schwedter Straße 263, Telefon: 42 46 41 - Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenrotations-Hoch-druck) Index 31 817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und ähnliches zu führen. Der diplomatische Vertreter darf finanzielle und materielle Zuwendungen an den Ver- hafteten im festgelegten Umfang übergeben. Untersagt sind Gespräche Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der und des subversiven Mißbrauchs des Völkerrechts hierzu; dargestellt am Beispiel der von der anderen imperialistischen Staaten sowie Westberlin ausgehenden Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze. Von den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurdea im Jahre gegen insgesamt Personen einen Rückgang von Ermittlungsverfahren um, dar. Unter diesen befinden sich Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin: in Verbind, in ohne Menschen- sonst. Veroin- insgesamt händlerband. aus dem düng unter. Jahre Arbeiter Intelligenz darunter Arzte.

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