Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 1037

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 1037 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 1037); Gesetzblatt Teil II Nr. 128 Ausgabetag: 13. Dezember 1988 1037 Anordnung zur Änderung des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) vom 18. November 1968 §1 Mit Wirkung vom 1. Januar 1969 treten Änderungen des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) vom 25. Februar 1961 (Sonderdruck Nr. 503 des Gesetzblattes) in Kraft. Sie betreffen den Artikel 6 (Inhalt und Form des Frachtbriefes) sowie den'Artikel 17 (Zahlung der Kosten) der CIM und sind in der Anlage zu dieser Anordnung enthalten. §2 Die in diesem Zusammenhang eintretenden Änderungen des Musters des internationalen Frachtbriefes (Anlage II zur CIM) und der Einheitlichen Zusatzbestimmungen (EZB) zur CIM werden im Tarif- und Verkehrs-Anzeiger (TVA) veröffentlicht. §3 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1969 in Kraft. Berlin, den 18. November 1968 Der Minister für Verkehrswesen Dr. Kramer Anlage zu vorstehender Anordnung Zu Artikel 6 CIM 1. § 1 letzter Absatz erhält folgenden Wortlaut: „Für die Frachtbriefe ist festes, weißes Schreibpapier zu verwenden; bei Eilgutsendungen muß jedes Blatt auf der Vorder- und Rückseite am oberen und unteren Rande je einen roten Streifen tragen.“ 2. § 3 erhält folgenden Wortlaut: „Die links der fettgedruckten Linie gelegenen Teile des Frachtbriefes sind vom Absender, die übrigen von der Eisenbahn auszufüllen.“ 3. § 6 Buchstabe a) wird gestrichen, Buchstaben b) bis g) werden Buchstaben a) bis f). 4. § 6 Buchstabe e) (neu Buchstabe d]) Absatz 2 erhält folgenden Wortlaut: „Bei Gütern, deren Verladen dem Absender obliegt: die Nummer des Wagens und für Privatwagen außerdem das Eigengewicht;“ 5. 8 6 Buchstabe g) (neu Buchstabe f]) erhält folgenden Wortlaut: ,,f) den Namen und die Adresse des Absenders, nach seinem Ermessen ergänzt durch seine Telegrammadresse und seine Telephonnummer. Als Absender darf nur eine natürliche Person oder ein anderes Rechtssubjekt angegeben werden. Wenn es die für den Versandbahnhof geltenden Gesetze und Vorschriften verlangen, hat der Absender seinem Namen und seiner Adresse handschriftlich, durch Aufdruck oder durch Stempel seine Unterschrift beizusetzen; zu diesem Zweck kann das Muster des verwendeten Frachtbriefes den Vordruck „Unterschrift“ enthalten.“ 6. 8 7 Buchstabe c) erhält folgenden Wortlaut: ,,e) die Höhe der Nachnahme und der Barvorschüsse in Ziffern (Artikel 19);“ Zu Artikel 17 CIM § 2 erhält folgenden Wortlaut: „§ 2. Will der Absender die Kosten teilweise oder ganz übernehmen, so hat er dies im Feld „Frankaturvorschrift“ des Frachtbriefes durch Ankreuzen eines der vorgedruckten Vermerke, der gegebenenfalls zu ergänzen ist, wie folgt anzugeben: a) 1. „Franko Fracht“, wenn er nur die Fracht über- nimmt; 2. „Franko Fracht einschließlich “, wenn er außer der Fracht noch weitere Kosten übernimmt. Er hat diese Kosten genau zu bezeichnen; die Beifügungen, welche nur Nebengebühren oder sonstige von der Annahme zur Beförderung bis zur Ablieferung erwachsende Kosten sowie Beträge betreffen können, die entweder durch Zoll- oder sonstige Verwaltungsbehörden erhoben werden, dürfen nicht zu einer Teilung des Gesamtbetrages einer gleichen Kostengattung führen (z. B. Gesamtbetrag der Zölle und der den Zollbehörden zu zahlenden sonstigen Beträge); 3. „Franko Fracht bis X“ (namentliche Bezeichnung eines Tarifschnittpunktes benachbarter Länder), wenn er die Fracht bis X übernimmt; 4. „Franko Fracht einschließlich bis X“ (namentliche Bezeichnung eines Tarifschnittpunktes benachbarter Länder), wenn er außer der Fracht bis X noch weitere Kosten übernimmt, unter Ausschluß aller Kosten, die sich auf das Nachbarland oder auf die anschließende Eisenbahn beziehen. Der Absender hat diese Kosten genau zu bezeichnen; die Beifügungen, welche nur Nebengebühren oder sonstige von der Annahme zur Beförderung bis X erwachsende Kosten sowie Beträge betreffen können, die entweder durch Zoll- oder sonstige Verwaltungsbehörden erhoben werden, dürfen nicht zu einer Teilung des Gesamtbetrages einer gleichen Kostengattung führen (z. B. Gesamtbetrag der Zölle und der den Zollbehörden zu zahlenden sonstigen Beträge); b) „Franko aller Kosten“, wenn er alle Kosten übernimmt (Fracht, Nebengebühren, Zölle und sonstige Kosten); c) „Franko “, wenn er einen bestimmten Betrag übernimmt. Wenn die Tarife nichts anderes bestimmen, muß dieser Betrag in der Währung des Versandlandes ausgedrückt werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit des Dienstobjektes - Erläuterung der Waffen- und Munitions- Betreuer Ordnung der Abteilung. Die Aufgabenstellung der Sicherungstä- Betreuer tigkeit im Torbereich, Zur Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und wirksame Verhindern von Handlungen fedridlich-negativer Kräfte, die zu Beeinträchtigungen der Sichertieit und Ordnung an in den Objekten Staatssicherheit führen können.

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