Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1968, Seite 1022

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968, Seite 1022 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, S. 1022); 1022 Gesetzblatt Teil II Nr. 127 Ausgabetag: 13. Dezember 1968 Verordnung über die akademischen Grade Anlage 2 zu § 2 Abs. 1 vorstehender Verordnung Vergütungstabelle (in M / monatlich) Vergü-tungs-grup-pe II Vergü-tungs-grup-pe III Vergü-tungs-grup-pe IV Vergü-tungs-grup-pe V Grundvergütung 1550 1080 890 790 Vergütung mit 1. Steigerungssatz 1650 1155 965 840 Vergütung mit 2. Steigerungssatz 1750 1230- 1015 890 Vergütung mit 3. Steigerungssatz 1850 1305 1090 940 Vergütung mit 4. Steigerungssatz 1950 1380 1165 990 Vergütung mit 5. Steigerungssatz 2050 1455 1240 1040 Vergütung mit 6. Steigerungssatz 2150 1530 1290 1090 Vergütung mit 7. Steigerungssatz 2250 1605 1340 1140 Vergütung mit 8. Steigerungssatz 2350 1680 1390 1190 Vergütung mit 9. Steigerungssatz 2450 1755 1440 1240 Vergütung mit 10. Steigerungssatz 2550 1830 1490 1290 Anlage 3 zu § 6 Abs. 4 vorstehender Verordnung Abminderungsstunden für Lehrer im Hochschuldicnst und Lektoren als Leiter von Lektoratsgruppen 1, Für die Leitung einer Lektoratsgruppe können folgende Abminderungsstunden gewährt werden: Anzahl der Abminderungsstunden zu betreuenden je Woche für wissenschaftlichen Lehrer im Mitarbeiter Hoch- schuldienst Lektoren vom 6. November 1968 Die weitere allseitige Stärkung der Deutschen Demokratischen Republik, die Gestaltung des entwik-kelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus erfordern zielgerichtete wissenschaftliche Höchstleistungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens als Voraussetzung für die Bestimmung des Weltstandes von Wissenschaft und Technik in den strukturbestimmenden Zweigen. Die Heranbildung einer hochqualifizierten sozialistischen Intelligenz ist deshalb eine vorrangige Aufgabe. Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und der planmäßigen Erhöhung des Anteils an Wissenschaftlern und Fachkräften mit akademischen Graden wird auf Grund des § 79 Abs. 2 des Gesetzes vom 25. Februar 1965 über das einheitliche sozialistische Bildungssystem (GBl. I S. 83) und in Übereinstimmung mit dem Zentralvorstand der Gewerkschaft Wissenschaft folgendes verordnet: ' I. Grundsätze für die Verleihung akademischer Grade § I (1) Akademische Grade sind gesellschaftlich notwendige Qualifikationsstufen. Sie stimulieren das Streben nach hohen wissenschaftlichen Leistungen und das Bedürfnis nach systematischer wissenschaftlicher Aus-und Weiterbildung in den theoretischen Grundlagen, in der Spezialwissenschaft und den marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften. (2) Die Verleihung akademischer Grade setzt voraus, daß der Kandidat durch die Lösung wissenschaftlicher Probleme einen Beitrag zur Entwicklung der Wissenschaft und zur Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus leistet, die moderne wissenschaftliche Arbeitsmethodik beherrscht und sich Kenntnisse der modernen sozialistischen Wissenschaftsorganisation angeeignet hat. Leiter der Lektoratsgruppe bis 9 3 bis 6 10 bis 20 6 bis 8 21 bis 30 8 bis 10 31 bis 50 10 bis 12 51 und mehr 12 bis 14 2 bis 4 4 bis 6 6 bis 8 8 bis 10 10 bis 12 2. In Sonderfällen kann der Rektor über die Abminderungsstunden nach Ziff. 1 hinaus weitere Abminderungsstunden zeitlich befristet gewähren bzw. einzelne Lehrer im Hochschuldienst oder Lektoren zur Lösung bestimmter wissenschaftlicher Aufgaben von der Unterrichtspflicht zeitweilig befreien. Das darf jedoch nur geschehen, wenn die Lehraufgaben voll erfüllt und der Planteil Arbeitskräfte und Lohn eingehalten wird und keine zusätzlichen Aufwendungen für den Einsatz nebenamtlicher Kräfte erforderlich sind. 3. Die Vorsitzenden der zentralen Fachkommissionen im Hochschulbereich beim Ministerium für Hoch-und Fachschulwesen erhalten wöchentlich zwei Abminderungsstunden. (3) Der Kandidat muß fähig sein, wissenschaftliche Probleme zu erkennen, optimale Wege zu ihrer Lösung zu entwickeln und wissenschaftliche Erkenntnisse in der Praxis durchzusetzen. Er muß den modernsten Stand der Wissenschaftseotwicklung, insbesondere der Sowjetunion, kennen. (4) Der Kandidat muß die sich aus den Entwicklungsbedingungen der sozialistischen Gesellschaft und der Wissenschaft ergebenden objektiven politischen und organisatorischen Grundlagen für die Entwicklung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit beherrschen und sich fundierte Kenntnisse der Entwicklungsgesetze der Gesellschaft, insbesondere der sozialistischen Ökonomik, und der Leitungswissenschaft angeeignet haben. (5) Die Erfüllung der Anforderungen gemäß Absätzen 2, 3 und 4 befähigt die Kandidaten, sich rasch auf neue Entwicklungsprobleme und die strukturbestimmenden Aufgaben von Gesellschaft und Wissenschaft einzustellen. Die Wissenschaftler und der wis-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und Gefahren in Bezug auf die Herstellung von Kontakten zu Verhafteten auf ein vertretbares Maß zu begrenzen. Die Entlassung aus dem Untersuchungshaftvollzug nach Beendiqung der Untersuchungshaft. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von beweiserheblicher Bedeutung ist. Die Planung der Beschuldigtenvernehmung,.insbesondere der Ver-nehmungsplän, ist eine wichtige Grundlage für eine sachbezogene -und konkrete Anleitung und Kontrolle des Untersuchungsfühers durch den Referatsleiter.

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