Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Jahrgang 1968 Teil II (GBl. II Nr. 1 - 134 S. 1 - 1084).Deutsche Demokratische Republik -

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil II 1968, Seite 241 (GBl. DDR II 1968, S. 241); ?GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1968 Berlin, den 29. April 1968 Teil II Nr. 41 Tag Inhalt Seite 19. 4. 68 Anordnung ueber die Ermittlung der Kosten und Preise fuer Waerme und Elektroenergie 241 Anordnung ueber die Ermittlung der Kosten und Preise fuer Waerme und Elektroenergie vom 19. April 1968u ?1 (1) Diese Anordnung gilt fuer Eetriebe, Einrichtungen und Institutionen aller Eigentumsformen (im folgenden Betriebe genannt) ausserhalb der WB Energieversorgung und der WB Kraftwerke zur Ermittlung der Kosten und Preise fuer a) die Einspeisung von Elektroenergie und Waerme (Dampf, Heiss- und Warmwasser) in das oeffentliche Netz (Netz eines Betriebes der WB Energieversorgung) b) die Lieferung von Waerme aus Erzeugungs-, Umformer- und Verteilungsanlagen an andere Abnehmer als das oeffentliche Netz. (2) Diese Anordnung gilt ausserdem fuer die Betriebe der WB Kraftwerke zur Ermittlung der Preise fuer die Einspeisung von Waerme in das oeffentliche Netz. (3) Diese Anordnung gilt weiterhin fuer die Betriebe der WB Kraftwerke, soweit sich das nicht schon aus Abs. 2 ergibt, und der WB Energieversorgung zur Ermittlung der Kosten fuer Waerme und Elektroenergie, soweit sie fuer den Absatz bestimmt sind. (4) Diese Anordnung gilt nicht zur Preisbildung fuer a) die Lieferung von Elektroenergie an Betriebe ausserhalb der WB Energieversorgung b) die Lieferung von Waerme und Elektroenergie aus Anlagen der Betriebe der WB Kraftwerke und der WB Energieversorgung an andere Abnehmer als das oeffentliche Netz. Fuer diese Lieferungen gelten die durch besondere Preisverordnungen, Preisanordnungen oder Preisbewilligungen (Preislisten) festgesetzten Preise und Tarife. (5) Fuer die Lieferung von Waerme zum Beheizen von Wohnungen und Bereiten von Gebrauchswarmwasser gelten weiterhin die am 31. Maerz 1964 verbindlichen Preise, Tarife und Bestimmungen, soweit die Verbrauchsabrechnung direkt stattfindet mit Haushaltabnehmern (individuelle Konsumtion) oder konfessionellen Einrichtungen, die nicht dem Vorschul-, Gesundheits- oder Pflegewesen dienen. ?2 (1) Fuer Lieferungen von Waerme und Elektroenergie, fuer die im ? 3 keine Preise festgesetzt sind, sind Preisantraege durch die Betriebe an das fuer die Pruefung und Koordinierung der Preisantraege zustaendige Organ (nachfolgend Preisorgan genannt), das die Preisfestsetzung vornimmt und dem Antragsteller eine Preisbewilligung erteilt, einzureichen. (2) Die Antraege auf Erteilung von Preisbewilligungen fuer Energielieferungen gemaess Abs. 1 sind unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf der Grundlage der vom Preisorgan zu erlassenden speziellen Kalkulationsrichtlinie fuer die Ermittlung der Kosten und Preise von Waerme und Elektroenergie zu stellen. (3) Die spezielle Kalkulationsrichtlinie und die entsprechenden Kalkulationsvordrucke sind beim territorial zustaendigen VEB Energieversorgung anzufordern. ?3 (1) Fuer die Lieferung von Waerme aus Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung bis 5 Gcal/h aus eigenen Zentralheizungsanlagen in Gebaeuden ohne Aussenverteilungsnetz aus einer Waermeerzeugungsanlage an Verbraucher in angrenzenden Grundstuecken fuer Raumheizungszwecke koennen ohne Stellung eines Preisantrages die folgenden Preise angewandt werden: a) Waerme 20, M/Gcal b) planmaessig nicht zurueckgeliefertes Kondensat bzw. Warmwasser 1,50 M/t c) ausserplanmaessig nicht zurueckgeliefertes oder infolge Verunreinigung zurueckgewiesenes Kondensat bzw. Warm wasser 3, M/t d) Bei Lieferung von Gebrauchswarmwasser (Trinkoder Brauchwasser) ueber Waermeumformer des Lieferers darf neben dem Preis fuer Waerme nur der fuer Kaltwasser gesetzlich zulaessige Preis ohne Gewinnzuschlag berechnet werden. Sofern besonders aufbereiteles, z. B. permutiertes oder wofatiertes Wasser (Weichwasser) als Gebrauchswarmwasser geliefert wird, koennen ausserdem die Aufbereitungskosten in vereinbarter Hoehe berechnet werden. (2) Fuer die Einspeisung von Elektroenergie bis 300, MWha (Planmenge) aus Dampfkraftanlagen in das oeffentliche Netz koennen ohne Stellung eines Preisantrages die folgenden Preise angewandt werden: a) waehrend der Tageszeit von 06.00 bis 22.00 Uhr 5,0 Pfg/kWh b) waehrend der Nachtzeit von 22.00 bis 06.00 Uhr 2,0 Pfg/kWh.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit geheimgehalten werden. Durch die Nutzung seines Mitspracherechts bei Vergünstigungen und Disziplinarmaßnahmen verwirklicht der Untersuchungsführer einen wesentlichen Teil seiner Verantwortung für die Feststellung der Wahrheit - in das Protokoll aufnehmen. Einvvände Beschuldigter gegen die Aufnahme von tatsächlich gemachten Aussagen in das Vernehmungsprotokoll sind rechtlich unerheblich.

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