Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Jahrgang 1968 Teil II (GBl. II Nr. 1 - 134 S. 1 - 1084).Deutsche Demokratische Republik -

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil II 1968, Seite 220 (GBl. DDR II 1968, S. 220); ?220 Gesetzblatt Teil II Nr. 37 Ausgabetag: 25. April 1963 Anordnung Nr. 2* zur Gewaehrleistung des Arbeits-und Brandschutzes auf Grossbaustellen vom 3. April 1968 81 Die Ziff. 2 des ? 5 der Anordnung vom 1. November 1966 zur Gewaehrleistung des Arbeits- und Brandschutzes auf Grossbaustellen (GBl. II S. 945) wird wie folgt geaendert: 1. In der Aufzaehlung nach ?Der Untersuchungskommission sollen angehoeren:? ist zu streichen: ein Vertreter der zustaendigen Arbeitsschutzinspektion. 2. Als Abschluss der Ziff. 2 ist einzufuegen: ?Von der Durchfuehrung der Funktionsprobe ist die zustaendige Arbeitsschutzinspektion zu unterrichten. Sie kann beratend hinzugezogen werden.? ?2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkuendung in Kraft. Berlin, den 3. April 1968 Der Minister fuer Bauwesen Junker * Anordnung (Nr. 1) vom 1. November 1966 (GBl. II Nr. 148 E. 45) * 1 Anordnung zur Durchfuehrung der theoretischen Berufsausbildung in den Bezirksfachklassen und Zentralberufsschulen vom 1. April 1968 Zur inhaltlichen und organisatorischen Durchfuehrung der theoretischen Berufsausbildung entsprechend den Erfordernissen des Gesetzes ueber das einheitliche sozialistische Bildungssyslem wird im Einvernehmen mit den Leitern der zustaendigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: Grundsaetze und Aufgaben ?1 (1) Diese Anordnung gilt fuer Berufsschulen mit Bezirksfachklassen. Berufsschulen mit Zentralberufsschulleil und Zentralberufsschulen, nachstehend Zentralberufs-schulen genannt. Fuer alle anderen Berufsschulen gelten unabhaengig ihrer Unterstellung die Festlegungen im ? 3 Absaetze 2 bis 4, ? 4 Abs. 1 und ? 9 dieser Anordnung. (2) Fuer die Verwirklichung dieser Anordnung in den Einrichtungen der Berufsausbildung der jeweiligen Bereiche sind die zustaendigen zentralen Staats- und Wirt- , Schaftsorgane in Zusammenarbeit mit dem Ministerium j juer Volksbildung Verantwortlich. 82 Der theoretische Unterricht fuer Lehrlinge, bei denen infolge geringer Zahl und unguenstiger Verkehrsbedingungen keine nach Fachrichtungen und Oberschulabgangsklassen gegliederte oekonomisch vertretbare Klassenbildung im Kreis bzw. Stadtbezirk moeglich ist, wird in Bezirksfachklassen oder in Zentralberufsschulen durchgefuehrt. ?3 (1) Abgaenger der 10. Klasse der Oberschulen erhalten grundsaetzlich in den Bezirksfachklassen bzw. Zentralberufsschulen den gesamten" theoretischen Unterricht (Berufstheorie, beruefsspezi fische Allgemeinbildung, Staatsbuergerkunde und Sport). (2) Abgaenger der 8. Klasse der Oberschulen erhalten t im 1. Lehrjahr den berufstheoretischen Unterricht grundsaetzlich in der Heimatberufsschule, ln Ausnahmefaellen erfolgt dieser Unterricht in Bezirksfachklassen bzw. Zentralberufsschulen. Ab 2. Lehrjahr erhalten diese Lehrlinge, wenn keine Kreisfachklassen gebildet werden koennen, den berufstheoretischen Unterricht in Bezirksfachklassen bzw. Zentralberufsschulen. (3) Fuer Abgaenger der 8. Klasse der Oberschulen ist der Unterricht in den allgemeinbildenden Faechern grundsaetzlich an den Heimatberufsschulen zu erteilen. (4) Fuer Lehrlinge, fuer die weder an Bezirksfachklassen noch an den Zentralberufsschulen der berufstheoretische Unterricht erfolgen kann, sind von den Heimatberufsschulen individuelle Bildungsmassnahmen einzuleiten. Die individuellen Unterweisungen sind vertraglich zwischen den Lehrvertragspartnern und den Berufsschulen festzulegen und durch den Kreis-, Stadtoder Stadtbezirksschulrat zu bestaetigen. Fuer die individuellen Unterweisungen sind Ingenieure, Meister oder langjaehrig bewaehrte Facharbeiter zu gewinnen. Mit Hilfe der individuellen Unterweisungen sind die Bildungs- und Erziehungsziele der berufstheoretischen und berufspraktischen Ausbildung zu sichern und das Bestehen der Facharbeiterpruefung zu gewaehrleisten. (1) Bezirksfachklassen sind in den bestehenden Berufsschulen fuer Lehrlinge des gleichen Berufes aus zwei oder mehreren Kreisen eines Bezirkes einschliesslich der i.. iM angrenzenden Kreise des Nachbarbezirkes zu bildern Der theoretische Unterricht in diesen Klassen ist entsprechend den Moeglichkeit en woechentlich oder im Turnus durchzufuehren. (2) In Zentralberufsschulen werden Lehrlinge des gleichen Berufes aus mehreren Bezirken bzw. aus allen Bezirken der Republik unterrichtet. Der Unterricht erfolgt grundsaetzlich in Lehrgaengen. ?5 (1) Der theoretische Unterrichten den Bezirksfachklassen bzw. Zcntralberufsschulen Ist auf der Grundlage der verbindlich festgelegten Lehrplaene und Ausbildungsprogramme zu erteilen. Die ausserunterrichtliche Arbeit ist planmaessig und zielstrebig entsprechend den fachlichen, kulturellen und sportlichen Interessen, der Lehrlinge zu organisieren und durchzufuehren.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 2. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 134 vom 31. Dezember 1968 auf Seite 1084. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠ 1968, Nr. 1-134 v. 2.1.-31.12.1968, S. 1-1084).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit. Die Grundaussagen der Forschungsarbeit gelten gleichermaßen für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des HfS wahren Abschließend möchte der Verfasser auf eine Pflicht dor Verteidiger eingehen die sich aus ergibt Einflußnahme auf die Überwindung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualifikation der operativen Mitarbeiter stellt. Darin liegt ein Schlüsselproblem. Mit allem Nachdruck ist daher die Forderung des Genossen Ministen auf dem Führungsseminar zu unterstreichen, daß die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Operativen Vorgangs gelöst, sofern dadurch wirksam und dauerhaft von den inoffiziellen Kräften und Arbeitsmethoden abgelenkt wird. Die entsprechenden Möglichkeiten wurden in den Abschnitten und deutlich gemacht.

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