Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 95

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 95 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 95); Gesetzblatt Teil II Nr. 15 Ausgabetag: 20. Februar 1967 95 ferplanmengen bis 5 Wochen vor Beginn des Lieferplanzeitraumes diesen Organen zu übergeben. Die wirtschaftsleitenden Organe des staatlichen Produktionsmittelhandels teilen diese Mengen auf ihre Handelsbetriebe auf. Diese Aufteilung ist verbindliche Grundlage für den Vertragsabschluß. (2) Die Lieferpläne sind spätestens 5 Wochen, für Importerzeugnisse spätestens 10 Wochen vor Beginn des jeweiligen Lieferplanzeitraumes den Lieferern zu übergeben. (3) Die Lieferer sind verpflichtet, nach Erhalt der Lieferpläne die Bedarfsträger über die Höhe der für sie festgelegten Liefermengen zu unterrichten. Dabei hat der Lieferer den jeweiligen Bedarfsträgern ein Vertragsangebot zu machen bzw. diese zur Abgabe eines Vertragsangebotes aufzufordern. (4) Liegen Umstände vor, die erkennen lassen, daß die auf der Grundlage der Lieferpläne abgeschlossenen Verträge nicht erfüllt werden können, so ist der voraussichtliche Umfang der Vertragsverletzung unverzüglich an das Lenkungsorgan und den Vertragspartner zu melden. §7 Die Lieferer sind verpflichtet, jedes gegenüber dem Lieferplan anfallende Mehraufkommen (Mehrproduktion, zusätzlicher Import, erhöhter Bestand) dem zuständigen Lenkungsorgan zu melden. Das Lenkungsorgan entscheidet in Abstimmung mit dem zuständigen Bilanzorgan über die Verwendung des Mehraufkommens und erteilt gegebenenfalls zusätzliche Lieferaufgaben. Die Lieferer sind nicht berechtigt, über das Mehraufkommen zu verfügen. Das Lenkungsorgan kann auch eine genehmigte Mehrproduktion untersagen, wenn kein volkswirtschaftlicher Bedarf vorliegt. - §3 (1) Die Lenkungsorgane sind gemäß § 9 der Bilanzordnung zur Sicherung der Durchführung der materiellen Bilanzen berechtigt und verpflichtet, in Abstimmung mit den beteiligten Organen wirtschaftsregelnde Maßnahmen einzuleiten. (2) Solche Maßnahmen sind: a) bei Erzeugnissen, die mit Lieferplan gelenkt werden, Lieferplanänderungen oder operative Weisungen zum Lieferplan, b) bei Erzeugnissen, die nicht mit Lieferplan gelenkt werden, Verteilungsdispositionen oder operative Weisungen. (3) Lieferplanänderungen sind nur in folgenden Fällen durchzuführen: a) Änderung der dem Lieferplan zugrunde liegenden materiellen Bilanz durch das Bilanzorgan, unter Beachtung der Vorbehaltsrechte des dem Bilanzorgan übergeordneten Organs, b) Auflösung von Reserven, c) Verteilung von Mehraufkommen, d) Umverteilung in Übereinstimmung mit den betroffenen Partnern bzw. deren übergeordneten Organen, e) Veränderung der Protokolle über nichtbilanzierte Importerzeugnisse. Bei Verteilungsdispositionen gelten diese Festlegungen sinngemäß. (4) In allen anderen nicht unter Abs. 3 aufgeführten Fällen, insbesondere bei nicht plangerechten Aufkommen, sind operative Weisungen zu erteilen. (5) Werden Lieferplanänderungen oder Verteilungsdispositionen angewiesen, so sind die davon betroffenen Verträge entsprechend zu ändern. (6) Werden Lieferplanänderungen, Verteilungsdispositionen oder operative Weisungen dem Lieferer erteilt, so sind die unmittelbar betroffenen Bedarfsträger durch die die wirtschaftsregelnden Maßnahmen anweisenden Organe von Art und Umfang der Änderung unter Angabe der Gründe schriftlich in Kenntnis zu setzen. §9 Entsprechend den Lieferplänen sind Jahres-, Halbjahres- oder Quartalsverträge abzuschließen. Die Verträge sind innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Lieferpläne abzuschließen. § 10 (1) Für die Planung, Abstimmung und Protokollierung der Exporte und Importe sind die gültigen planmethodischen Bestimmungen maßgebend. (2) Die Bilanzen und Lieferpläne sind auf der Grundlage der Abstimmungsprotokolle aufzustellen. (3) Bilanz- oder Lieferplanänderungen bei Exporten und Importen können nur bei geänderten Abstim-mungsprolokollen vorgenommen werden. §11 (1) Vor der Protokollierung der Exporte mit den Außenhandelsunternehmen ist die materielle Sicherung der Exportproduktion herbeizuführen. Der Abschluß von Exportverträgen, die über die Festlegungen der Abstimmungsprotokolle hinausgehen, ist für bilanzierte Erzeugnisse nur mit Zustimmung des Bilanzorgans und für nichtbilanzierte Erzeugnisse nur mit Zustimmung der Produktions-WB zulässig. (2) Soweit in den Exportabstimmungsprotokollen nidit bereits die Lieferer festgelegt sind, hat eine Abstimmung über die Höhe der von den einzelnen Lieferern durchzuführenden Exporte zwischen den für die Leitung der Abstimmung mit den Außenhandelsunternehmen verantwortlichen Organen (übergeordnete Organe der Lieferer) einerseits und den Lenkungsorganen andererseits zu erfolgen. Diese Abstimmungen sind verbindlich für die Aufstellung der Lieferpläne und den Abschluß der Verträge. Beim Export nicht-bilanzierter Erzeugnisse sind die Verträge entsprechend den Exportabstimmungsprotokollen abzuschließen. (3) Der Abschluß von Exportverträgen über bilanzierte Erzeugnisse im Rahmen wertmäßig festgelegter Positionen bedarf der Zustimmung der Bilanz- bzw. Lenkungsorgane. Das Lenkungsorgan ist für die entsprechende Festlegung im Lieferplan verantwortlich. (4) Veränderungen der Exportabsümmungsprotokolle sind den Lieferern schriftlich durch deren übergeordnete Organe bekanntzugeben. §12 (1) Der Bedarf an chemischen Erzeugnissen, der aus Importen* abgedeckt wird, ist bis 10 Tage vor dem * Rohstoffe und Halbzeuge (auch spezielle Sorten), bei denen kein Inlandsaufkommen vorhanden ist.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer?, insbesondere in Zielgruppen des Gegners und Schwerpunktbereichen. Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräf- te, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und den Vollzug der Untersuchungshaft haben deren Ziele ernsthaft gefährden können, so können durch ärztliche Informationen negative Überraschungen vorbeugend verhindert, die Mitarbeiter auf ein mögliches situatives Geschehen rechtzeitig eingestellt und die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt mit Beginn der Unterbringung und Verwahrung auf hohem Niveau gewährleistet werden. Auf die Suizidproblematik wird im Abschnitt näher eingegangen.

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