Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 94

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 94 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 94); M Gesetzblatt Teil II Nr. 15 Ausgabetag: 20. Februar 1967 Anordnung Nr. 5* über die Verteilung, den Bezug und die Lieferung chemischer Erzeugnisse. Änderungsanordnung Vom 3. Februar 1967 Auf Grund des § 15 des Abschn. II der Bilanzordnung vom 26. Juni 1965 (GBl. II S. 515) wird folgendes angeordnet: §1 (1) Diese Anordnung gilt für die Bilanzierung, den Bezug und die Lieferung von Erzeugnissen der Erzeugnisgruppe 14 und von Erzeugnissen anderer Erzeugnisgruppen, die im Bereich des Ministeriums für Chemische Industrie bilanziert oder gelenkt werden (nachfolgend „chemische Erzeugnisse“ genannt), aus allen Aulkommensquellen, unabhängig von der Eigentumsform der Betriebe. (2) Diese Anordnung gilt auch für Plastformteile und für Werkzeuge für die Plastverarbeitung, soweit nicht in den Anlagen 1 und 2 dieser Anordnung andere Festlegungen getroffen sind. (3) Diese Anordnung gilt nicht für Kohleelektroden und Elektrokohlefabrikate sowie Siliterzeugnisse. §2 (1) Die Planung des Materialbedarfs für chemische Erzeugnisse erfolgt entsprechend den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Die wirtschaftsleitenden Organe des staatlichen Produktionsmittelhandels als Fondsträger vertreten den Bedarf ihrer Handelsbetriebe gegenüber den Bilanz- und Lenkungsorganen. (2) Die Bilanz- und Lenkungsorgane haben bei der Bilanzierung und Bilanzdurchführung eng mit den Fondsträgern zusammenzuarbeiten. §3 (1) Soweit die Bilanzorgane und die wirtschaftsleitenden Organe in Koordinierungsvereinbarungen oder sonstigen Vereinbarungen die Herstellung der Kooperationsbeziehungen nicht regeln, gelten dafür die Absätze 2 und 3. (2) Für Partner, die dem Vertragsgesetz vom 25. Februar 1965 (GBl. I S. 107) unterliegen, gilt nachstehendes: 1. bilanzierte Erzeugnisse hat der Bedarfsträger grundsätzlich im Direktverkehr zu beziehen, sofern die im Bilanzverzeichnis angegebenen Bezugsbedingungen erreicht werden; 2. nichtbilanzierte Erzeugnisse hat der Lieferer im Direktverkehr zu liefern, sofern die wirtschaftszweigüblichen Bezugsbedingungen eingehalten werden. Die wirtschaftszweigüblichen Bezugsbedingungen werden durch die wirtschaftsleitenden Organe des staatlichen Produktionsmittelhandels nach Abstimmung mit der zuständigen Industriezweigleitung festgelegt; 3. unter der in den Bezugsbedingungen angegebenen Mindestmenge ist die jeweilige Versandmenge zu verstehen; * Anordnung Nr. 4 vom 8. Juni 1960 (Sonderdruck Nr. 321 des Gesetzblattes) 4. Betriebe, die Labor- und Feinchemikalien hersteilen, sind berechtigt,, die für diese Produktion benötigten Rohstoffe in jedem Fall im Direktverkehr zu beziehen; 5. bei Importerzeugnissen wird kein Direktverkehr durchgeführt, es sei denn, daß in gesetzlichen Bestimmungen oder in Vereinbarungen etwas Abweichendes festgelegt ist. (3) Bedarfsträger, die nicht dem Vertragsgesetz unterliegen, haben ihre Materialbestellungen bei dem fachlich und örtlich zuständigen Handelsbetrieb einzureichen. §4 (1) Zur Sicherung einer optimalen Versorgung haben die Bedarfsträger für alle mit Lieferplan gelenkten Erzeugnisse im Falle des Direktverkehrs ihre Materialanmeldungen den Lenkungsorganen zur Aufstellung des Lieferplanes einzureichen. Das ist nicht erforderlich, wenn die Fondsträger den Materialbedarf, aufgegliedert auf ihre Bedarfsträger, mit dem Bilanzorgan während der Ausarbeitung des Jahresplanes im Umfang von § 5 protokollarisch abgestimmt haben und sich in den einzelnen Quartalen keine Veränderungen ergeben. Diese Materialanmeldungen sind bis spätestens 8 Wochen vor Beginn des Lieferplanzeitraumes und gesondert für jede Bilanzposition einzureichen. (2) Für alle nicht mit Lieferplan gelenkten Erzeugnisse sind im Falle des Direktverkehrs Materialbestellungen als Vertragsangebote an die Lieferer zu geben. Diese Materialbestellungen sind bis spätestens 8 Wochen vor Beginn des Vertragszeitraumes einzureichen. (3) Die Absätze 1 und 2 finden auch für die Materialbestellungen und Materialanmeldungen der wirtschaftsleitenden Organe des staatlichen Produktionsmittelhandels Anwendung. (4) Wenn Erzeugnisse für den Bezug im Direkt verkehr angemeldet wurden, ist hierfür eine Materialbestellung bei einem Handelsbetrieb unzulässig. (5) Auch wenn die Termine für die Materialanmeldungen. bzw. Materialbestellungen nicht eingehalten werden, sind die Materialanmeldungen bzw'. Malerial-bestellungen entsprechend den noch bestehenden Liefermöglichkeiten zu berücksichtigen. §5 Die Materialanmeldung bzw. -bestellung muß folgende Angaben enthalten: a) Nummer des Fondsträgers, b) Nummer der Planposition, c) Erzeugnis mit Sortimentsangabe gemäß den Festlegungen im Bilanzverzeichnis, d) Mengeneinheit, e) Bestellmenge, f) Zuteilungsquartal bzw. gewünschte Quartalsaufteilung, g) gewünschtes Lieferwerk. §6 (1) Soweit Lieferpläne gemäß Bilanzverzeichnis aufzustellen sind, sind die Fonds für die wirtschaftsleitenden Organe des staatlichen Produktionsmittelhandels global in die Lieferpläne aufzunehmen und diese Lie-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des HfS wahren Abschließend möchte der Verfasser auf eine Pflicht dor Verteidiger eingehen die sich aus ergibt Einflußnahme auf die Überwindung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen gesehen. Es geht also insgesamt darum, die operative Bearbeitung von Personen Vorkommnissen direkter, ausgehend von den entsprechenden Straftatbeständen, zu organisieren.

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