Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 863

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 863 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 863); Gesetzblatt Teil II Nr. 122 Ausgabetag: 22. Dezember 1967 863 Anordnung zur Übernahme des Handels mit landwirtschaftlichen Nutztieren durch die VVB Tierzucht vom 30. November 1967 In Verwirklichung des ökonomischen Systems des Sozialismus wird zur weiteren Gestaltung der Leitung des einheitlichen Reproduktionsprozesses der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft auf dem Gebiet des Zucht- und Nutztierhandels folgendes angeordnet: §1 Grundsätze (1) Mit Wirkung vom 1. Januar 1968 wird der Handel mit landwirtschaftlichen Nutztieren aus dem Verantwortungsbereich des Staatlichen Komitees für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse ausgegliedert und der VVB Tierzucht zugeordnet. §2 Arbeitskräfte, materiell-technische Basis Zur Lösung der Aufgaben auf dem Gebiet des Handels mit landwirtschaftlichen Nutztieren sind: die im Staatlichen Komitee für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse, in den VVEAB und VEAB auf diesem Gebiet geplanten Arbeitskräfte, insbesondere die erfahrenen Kader, die Grund- und Umlaufmittel sowie die materiellen und finanziellen Fonds auszugliedern die Grundsätze zur Übernahme des Handels mit landwirtschaftlichen Nutztieren durch die gemeinsame Vereinbarung zwischen dem Staatlichen Komitee für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse und der VVB Tierzucht zu regeln. (2) Der Handel mit landwirtschaftlichen Nutztieren umfaßt folgende Tierarten: Nutzrinder: Kühe, tragende Färsen, weibliche Jungrinder, weibliche Kälber, Kälber zur Mast Nutzschweine: Gebrauchssauen, Nutz- und Futterschweine, Ferkel und Läufer Nutzschafe: Mutterschafe, Jährlinge, Hammel, Lämmer männlich und weiblich Nutzgeflügel: alle Wirtschaftsrassen und deren Kreuzungen, (3) Die VVB Tierzucht als ökonomisches Führungsorgan des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik für die gesamte Herdbuchzucht und leitendes Wirtschaftsorgan für die ihr unterstellten volkseigenen Tierzuchtbetriebe und Einrichtungen leitet auf der Grundlage der bestätigten Planauflagen die gesamte Distribution und Zirkulation von Zucht- und Nutztieren. (4) Die VVB sichert gemeinsam mit den Betrieben der Landwirtschaft über den Handel mit Zucht- und Nutztieren die zielgerichtete Übertragung der Ergebnisse der fortgeschrittenen züchterischen Arbeit auf der Grundlage des wissenschaftlich-technischen Höchststandes auf alle LPG und VEG und ermöglicht eine hohe Qualität der Endprodukte in der jeweiligen Kooperationskette. (5) Die VVB Tierzucht und die Tierzuchtinspektionen haben systematisch darauf Einfluß zu nehmen, daß die Direktbeziehungen zwischen VEG und LPG, in den Kooperationsgemeinschaften und ganzen Gebieten weiter ausgedehnt und langfristig vertraglich geregelt werden. (6) Unter der Leitung der VVB Tierzucht organisieren die Tierzuchtinspektionen in den Bezirken und Kreisen unter Berücksichtigung der Einheit von Territorial- und Produktionsprinzip den Handel mit Zucht-und Nutztieren, fördern damit die Entwicklung vielfältiger Kooperationsbeziehungen und vollziehen ihre Tätigkeit durch den Abschluß von Verträgen auf der Basis der bestätigten Jahres- und Perspektivpläne der Landwirtschaftsbetriebe. §3 Geltungsbereich gesetzlicher Bestimmungen Für den Handel mit landwirtschaftlichen Nutztieren werden die in den gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Aufgaben, Rechte und Pflichten des Staatlichen Komitees für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse der VVB Tierzucht und die Aufgaben, Rechte und Pflichten der VVEAB und VEAB den Tierzuchtinspektionen übertragen. Das gilt besonders für folgende gesetzliche Bestimmungen: Anordnung vom 30. Januar 1964 über die Planung und Bilanzierung des Handels mit Zucht- und Nutztieren (GBl. II S. 167) Siebente Durchführungsverordnung vom 22. April 1965 zum Vertragsgesetz Wirtschaftsverträge der sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe (GBl. II S. 431) Anordnung Nr. 2 vom 13. Juli 1966 über die Lieferung und Abnahme von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (GBl. II S. 527) Anordnung vom 10. April 1967 über die Erhebung von Gebühren für die Schätzungen von landwirtschaftlichen Nutztieren (GBl. II S. 227) Anlage 1 Position 313 10 000 der Anordnung Nr. Pr. 2 vom 11. August 1967 über das Preisantragsverfahren (GBl. II S. 594). §4 Schlußbestimmung Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1968 in Kraft. Berlin, den 30. November 1967 Der Vorsitzende des Landwii'tschafisrates der Deutschen Demokratischen Republik Ewald Minister;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen.

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