Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 853

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 853 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 853); 853 ; PD ' GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1967 Berlin, den 22. Dezember 1967 Teil II Nr. 121 Tag Inhalt Seite 27.11.67 Achte Durchführungsbestimmung zum Zollgesetz Ausfuhrverfahren für Handels- 853 27. 11. 67 Anordnung über die Vereinbarung über die einseitige Zollkontrolle von Außenhandelsgütern 858 Achte Durchführungsbestimmung* zum Zollgesetz Ausfuhrverfahren für Handelsware vom 27. November 1967 Auf Grund der §§ 9 und 19 des Zollgesetzes vom 28. März 1962 (GBl. I S. 42) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates folgendes bestimmt: I. Allgemeine Bestimmungen Erteilung der Ausfuhrgenehmigungen §1 (1) Die Ausfuhr von Waren im Rahmen des Außenhandelsplanes im folgenden kurz Handelswaren“ genannt über die Zollgrenze der Deutschen Demokratischen Republik bedarf der Genehmigung durch das Ministerium für Außenwirtschaft,, sofern nicht im einzelnen in dieser Durchführungsbestimmung festgelegt ist, daß die Ausfuhr genehmigungsfrei erfolgen kann. (2) Als Handelswaren im Sinne des Abs. 1 gelten auch andere kommerzielle Ausfuhren, wie z. B. Rückwaren, Reparaturgut, Sendungen als Material- oder Verpak-kungsbeistellungen, Muster, Ersatzlieferungen u. ä., sofern diese im Rahmen des Außenhandels vorgenommen werden. (3) Die Genehmigung zur Ausfuhr von Handelswaren über die Zollgrenze der Deutschen Demokratischen Republik wird durch Prägesiegelabdruck und Unterschrift eines Bevollmächtigten des Ministeriums für Außenwirtschaft auf den Genehmigungsdokumenten erteilt. Der Minister für Außenwirtschaft kann andere Regelungen festlegen. (4) Unabhängig von.der Regelung dieser Durchführungsbestimmung sind die auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen erforderlichen Genehmigungen für die Ausfuhr beizubringen. §2 (1) Die Ausfuhr von Handelswaren erfolgt grundsätzlich auf Grund von Verträgen, die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen über die Durchführung des 7. DB vom 22. Juli 1966 (GBl. n Nr. 83 S. 543) Außenhandels von den zuständigen Außenhandelsbetrieben (Außenhandelsunternehmen; zur Durchführung des Außenhandels berechtigten Absatzorganisationen, Betrieben und Institutionen) abgeschlossen bzw. genehmigt werden. (2) Alle Verträge gemäß Abs. 1 sind mit Vertragsnummern der zuständigen Außenhandelsbetriebe entsprechend den Festlegungen des Ministeriums für Außenwirtschaft zu versehen. (3) Ausfuhrgenehmigungen für Handelswaren sind mit der Vertragsnummer gemäß Abs. 2 zu versehen. (4) Die Vertragsnummer gemäß Abs. 2 muß in allen Fracht- und sonstigen Begleitpapieren (Frachtbrief, Konnossement, Zollinhaltserklärung usw.) für Waren, die auf Grund dieser Durchführungsbestimmung über die Zollgrenze der Deutschen Demokratischen Republik ausgeführt werden, angegeben sein. §3 Bei Handelswaren gemäß § 19. die nicht auf Grund von Verträgen gemäß § 2 Abs. 1 ausgeführt werden, sind in den Fracht- und sonstigen Begleitpapieren der Anlaß des Versandes (z. B. Mustersendung, Rückware usw.) und der zuständige Außenhandelsbetrieb anzugeben. Der Anlaß des Versandes ist im Zusammenhang mit der Warenbezeichnung anzugeben. §4 Außer den im § 2 Abs. 4 und § 3 genannten Angaben sind in allen Fracht- und sonstigen Begleitpapieren die Angaben zu machen, die von den Zollorganen des Bestimmungslandes verlangt werden, sofern dies in zwischenstaatlichen Vereinbarungen festgelegt ist. § 5 (1) Als Ausfuhrsendung im Sinne dieser Durchführungsbestimmung gelten Handelswaren, die zu einem bestimmten Zeitpunkt auf der Grundlage eines Genehmigungsdokumentes aus dem Zollgebiet ausgeführt werden sollen. (2) Für jede Ausfuhrsendung ist ein Antrag auf Abfertigung zu einem Zollverfahren gemäß § 10 des Zollgesetzes zu stellen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten von Anfang an darauf dringen, daß die Dokumen-tierung im Interesse der operativen Arbeit ernster genommen wird und Veränderungen systematisch nachgetragen oder ausgewiesen werden.

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