Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 839

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 839 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 839); Gesetzblatt Teil II Nr. 119 Ausgabetag: 20. Dezember 1967 839 §3 Planung der wissenschaftlich-technischen Aufgaben (1) Die Planung der wissenschaftlich-technischen Aufgaben der F/E-Einrichtungen hat entsprechend den planmethodischen Bestimmungen für die Ausarbeitung der Perspektiv- und Jahrespläne Wissenschaft und Technik zu erfolgen. (2) Die Planung der Einnahmen und Ausgaben für Vertragsleistungen hat auf der Grundlage der jährlichen Anordnung über die Methodik für die Ausarbeitung des Staatshaushaltsplanes planmethodischen Bestimmungen zur Ausarbeitung der Perspektiv- und Jahrespläne für Betriebe der nichtvolkscigenen Wirtschaft geltenden planmethodischen Bestimmungen zu erfolgen. (3) Die zu planenden Einnahmen gemäß Abs. 2 umfassen alle Erlöse einschließlich aus Verlragsleistungen realisiertem Gewinn Einnahmen aus weiterverrechnungsfähigen Vorleistungen Einnahmen aus Nutzensbeteiligungen und Nachnutzungsentgelten. Weiterverrechnungsfähige Vorleistungen sind Leistungen der Verfahrens- und erzeugnisbezogenen Forschung, soweit sie in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Vertragsleistung stehen. (4) Die zu planenden Ausgaben gemäß Abs. 2 umfassen die i Personalkosten und andere Ausgaben für die ausschließlich mit Vertragsleislungen beschäftigten Arbeitskräfte sonstigen direkt den Leistungen zurechenbaren Ausgaben ! Gemeinkosten Verwendung der Gewinne, der Nutzensbeteiligungen und der Nachnutzungsentgelte. §4 Preislimit für wissenschaftlich-technische Leistungen (1) Für wissenschaftlich-technische Leistungen sind zwischen den Vertragspartnern Preislimite zu vereinbaren. Das Preislimit ist die Preisobergrenze, die bei der Bildung des Abgabepreises gemäß § 5 grundsätzlich nicht überschritten werden darf. (2) Bei der Vereinbarung des Preislimits sind insbesondere zu berücksichtigen: die geplanten technisch-ökonomischen Parameter entsprechend dem zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistung zu erwartenden wissenschaftlich-technischen Höchststand und die vereinbarte Entwicklungszeit die voraussichtlichen Kosten für die wissenschaftlich-technische Leistung, einschließlich der zu verrechnenden Vorleistungen der absolute Gewinnbetrag auf der Grundlage eines Gewinnsatzes bis zu maximal 20 %, bezogen auf die der Leistung direkt zurechenbaren Lohn- und Gehaltskosten die Beteiligung der FE-Einrichtung am zu ermittelnden und nachzuweisenden ökonomischen Nutzen durch die künftige Anwendung der Ergebnisse der wissenschaftlich-technischen Leistung Kriterien für die Veränderung des Preislimits. (3) Das für die Gesamterarbeitung der wissenschaftlich-technischen Leistung verbindliche Preislimit kann in begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei Änderung des Zieles oder des Lösungsweges der Entwicklungskonzeption, in Übereinstimmung mit dem Vertragspartner verändert werden. Das Preislimit ist von den F E-Einrichtungen als Grundlage für die Vereinbarung von Teillimiten entsprechend den abrechnungsfähigen Etappen der Arbeit zu verwenden. § 5 Abgabepreis für wissenschaftlich-technische Leistungen (1) Die F/E-Einrichtungen haben nach Fertigstellung der wissenschaftlich-technischen Leistung im Rahmen des Preislimits den Abgabepreis zu vereinbaren. (2) Der Abgabepreis setzt sich zusammen aus: den angefallenen nachweisbaren notwendigen Kosten, einschließlich Vorleistungen, jedoch ohne Kosten für schlechte Leitungstätigkeit dem absoluten Gewinnbetrag, der auf der Grundlage der vorauskalkulierten Personalkosten als Bestandteil des Preislimits vereinbart wurde dem Anteil an dem zu ermittelnden und nachzuweisenden ökonomischen Nutzen bei der künftigen Anwendung der Ergebnisse der wissenschaftlich-technischen Leistung (Nutzensbeteiligung). (3) Die F/E-Einrichtungen können das Preislimit gemäß § 4 bei Bildung des Abgabepreises nach gesonderter Vereinbarung mit ihren Partnern überschreiten, wenn bessere als die geforderten technisch-ökonomischen Parameter erreicht wurden die vereinbarte Entwicklungszeit unterschritten wurde bei Fertigstellung der wissenschaftlich-technischen Leistung ein höherer als der zum Zeitpunkt der Vereinbarung des Preislimits festgestellte ökonomische Nutzens ermittelt und nachgewiesen wird. (4) Die Vertragspartner haben einen Abschlag des Preislimits zu vereinbaren, wenn die geforderten technisch-ökonomischen Parameter nicht erreicht;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit bev ährt sowie Ehrlichkeit und Zuverläs: konkrete Perspektive besitzen. sigkeit bev iesen haben und ine. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit der Staatlichen Archivverwaltung der sowie dem Dokumentationszentrum wurden operative und sicher-heitspolitisehe Erfordernisse zur Nutzbarmachung und Sicheru von im Staatlichen Archivfonds der vorhandenen Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus aktive Träger nazistischen Gedankengutes waren, teilweise nach dafür gerichtlich verurteilt worden waren, weiterhin auf ihrer feindlichen Grundhaltung verharrten und bis zur Festnahme massive Hetze betrieben.

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