Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 835

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 835 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 835); Gesetzblatt Teil II Nr. 118 Ausgabetag: 18. Dezember 1967 835 (2) Der Direktor des Betriebes hat für die Jahresrechenschaftslegung die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Geschäftsbericht beim übergeordneten Organ vorzulegen und zu verantworten. Der Direktor des Betriebes und die leitenden Mitarbeiter sind verpflichtet, innerbetrieblich Rechenschaft zu legen. Sie haben dabei auf die künftigen Aufgaben zu orientieren. §27 (1) Der Direktor des Betriebes legt entsprechend den Spezifischen Reproduktionsbedingungen, den Aufgaben und der Größe des Betriebes die Struktur und den Leitungsaufbau des Betriebes fest. Die Hauptstruktur, mit der die grundsätzliche Gestaltung des betrieblichen Aufbaus bei der arbeitsteiligen Lösung der betrieblichen Aufgaben, die Verantwortung und die Unterstellungsverhältnisse geregelt werden, bedarf der Bestätigung durch den Leiter des übergeordneten Organs. (2) Gliedert sich der Betrieb in mehrere Handelseinrichtungen bzw. Verkaufsbereiche, ist der Direktor des Betriebes verpflichtet, diesen die materiellen und finanziellen Bedingungen zu sichern, die für die selbständige Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich sind. Sie sind von allen betrieblichen Arbeiten zu entlasten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Handelstätigkeit stehen. Die Rechte und Pflichten der Handelsobjekte oder Verkaufsabteilungen sind vom Direktor des Betriebes im einzelnen festzulegen. (3) Auf der Grundlage des Leitungsaufbaus sind die Aufgaben der leitenden Mitarbeiter in Funktionsplänen, der anderen Mitarbeiter in geeigneter Form (z. B. Tätigkeitsmerkmale) festzulegen. §28 (1) Der Hauptbuchhalter kontrolliert im staatlichen Interesse und im Aufträge des Direktors des Betriebes Aufwand und Nutzen der Wirtschaftstätigkeit des Betriebes, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die wirtschaftliche Rechnungsführung und der Vorschriften über den Schutz des Volkseigentums. Er hat bei Unregelmäßigkeiten, Planverstößen u. a. den Direktor des Betriebes unverzüglich zu unterrichten. Werden von diesem keine geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel getroffen bzw. handelt es sich um grobe Verstöße, berichtet der Hauptbuchhalter direkt dem Leiter des übergeordneten Organs. Der Hauptbuchhalter ist für die ordnungsgemäße Aufstellung der Jahresbilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der anderen Abschlußdokumente verantwortlich. (2) Der Hauptbuchhalter untersteht dem Direktor des Betriebes unmittelbar und nimmt an dessen Dienstbesprechungen teil. Berufung und Abberufung des Hauptbuchhalters erfolgen in Abstimmung mit dem Direktor des Betriebes durch den Leiter des übergeordneten Organs. In kleineren Betrieben kann mit Zustimmung der Direktoren ein Hauptbuchhalter für mehrere Betriebe berufen werden. (3) Die Funktion des Hauptbuchhalters kann dem Fachdirektor für Ökonomie übertragen werden. Dieser hat dann die Verantwortung, Rechte und Pflichten des Hauptbuchhalters gemäß Absätzen 1 und 2 zu über-, nehmen. §29 (1) Der Direktor des Betriebes erläßt im Einvernehmen mit der Betriebsgewerkschaftsleitung auf der Grundlage des § 107 des Gesetzbuches der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. April 1961 in der Neufassung vom 23. November 1966 (GBl. I S. 125) zur Sicherung einer modernen rationellen betrieblichen Organisation und zur Einhaltung der Ordnung im Betrieb eine Arbeitsordnung. Sie dient der Erfüllung der dem Betrieb gestellten Aufgaben und der Wahrung der sozialistischen Arbeitsdisziplin. (2) Zum Schutze der gesellschaftlichen und betrieblichen Interessen hat der Direktor des Betriebes die Geheimhaltung der Ergebnisse der betrieblichen Tätigkeit auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und von Festlegungen des übergeordneten Organs über den Geheimnisschutz zu sichern. Die Rechte und Pflichten der leitenden Mitarbeiter und anderer Mitarbeiter des Betriebes im Informationssystem, bei Veröffentlichungen, Verhandlungen, Dienstreisen und Betriebsbesichtigungen sind in der Arbeitsordnung festzulegen. Bei Verletzung der Geheimhaltungspflichten sind die hierfür Verantwortlichen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zur Verantwortung zu ziehen. §30 (1) Der Direktor des Betriebes sichert die Durchführung der auf Grund gesetzlicher Bestimmungen und Auflagen der zuständigen Staats- und Wirtschaftsorgane erforderlichen Maßnahmen auf dem Gebiet der Hygiene und des Seuchenschutzes. (2) Der Direktor des Betriebes und die leitenden Mitarbeiter haben bei allen Maßnahmen, cjie Auswirkungen auf die hygienischen Bedingungen haben könnten, mit den zuständigen Organen der Hygieneinspektion zusammenzuarbeiten. (3) Der Direktor des Betriebes hat in der Arbeitsordnung festzulegen, wer für die Einhaltung der Bestimmungen über den Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz sowie für die Hygiene im jeweiligen Bereich verantwortlich ist. §31 Gründung, Zusammenlegung, Teilung und Auflösung von Betrieben (1) Die Gründung, Zusammenlegung, Teilung oder Auflösung von Betrieben erfolgt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. (2) Die Gründung oder Auflösung von sozialistischen Handelsgesellschaften und Kombinaten sowie die Zusammenlegung von Betrieben bedarf darüber hinaus der gegenseitigen Übereinstimmung und eines effektiven ökonomischen Vorteils der Beteiligten. (3) Das zuständige übergeordnete Staats- oder Wirtschaftsorgan ist für die Vorbereitung und Durchführung derartiger Maßnahmen verantwortlich und hat die territorialen Auswirkungen mit den zuständigen örtlichen Staatsorganen abzustimmen. (4) Sollen Betriebe aus dem Verantwortungsbereich bezirklicher Organe herausgelöst oder ihrem Verantwortungsbereich zugeordnet werden, ist die Zustimmung des Rates des Bezirkes erforderlich.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

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