Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 832

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 832 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 832); 832 Gesetzblatt Teil II Nr. 118 Ausgabetag:. 18. Dezember 1967 schließlich Warenschleusen in den Verkaufseinrichtungen und moderne Transportmethoden, wie den Behälter- und Palettenverkehr, anzuwenden. Der Betrieb ist verpflichtet, die Be- und Entladung so zu organisieren, daß kürzeste Standzeiten erreicht werden. (3) Der Betrieb hat eine einwandfreie zweckmäßige Verpackung der Ware entsprechend den Anforderungen zur Erhaltung ihres Gebrauchswertes, einer rationellen Warenbewegung und moderner Verkaufsmethoden sowie eines verkaufsfördernden Warenangebots und einer ordnungsgemäßen Preisauszeichnung auf der Grundlage der gesetzlichen Verpflichtungen des Lieferers zur Verpackung und Preisauszeichnung durchzusetzen. (4) Der Betrieb kann vom übergeordneten Organ mit der Bildung von volkswirtschaftlichen Reservebeständen beauflagt werden. Die dabei entstehenden Aufwendungen sind durch das übergeordnete Organ auszugleichen. §12 (1) Der Betrieb ist für den Verkauf seiner Waren verantwortlich. Er hat den Verkaufsprozeß mit dem Ziel zu organisieren, daß eine bedarfsgerechte Versorgung durch ein Warenangebot nach Bedarfskomplexen bei hoher Verkaufskultur mit dem geringsten Zeitaufwand für den Kunden gewährleistet wird. Hierzu hat der Betrieb ein umfassendes System der Beratung und Betreuung, verbunden mit entsprechenden Dienstleistungen, zu entwickeln. Das Verkaufssystem muß den Erfordernissen des Handelsprogramms, des Versorgungsgebietes und der Kunden sowie des Handelsnetzes entsprechen und durch den Einsatz moderner Handelstechnik sowie die Anwendung moderner Technologien und Organisationsformen eine hohe Ökonomie des Betriebes sichern. (2) Der Betrieb ist verpflichtet, in Abstimmung mit anderen Betrieben im Versorgungsgebiet und mit Zustimmung der örtlichen Staatsorgane das Handelsnetz und den Grad seiner Spezialisierung sowie die Öffnungszeiten der Handelseinrichtungen versorgungspolitisch und ökonomisch begründet abzugrenzen bzw. festzulegen. §13 (1) Der Betrieb nutzt vorhandene Dokumentationen über den wissenschaftlich-technischen Höchststand und die Ergebnisse der Forschungsarbeit. Er sichert die planmäßige und kurzfristige Überleitung dieser Erkenntnisse in die betriebliche Tätigkeit. (2) Die Kapazitäten der wissenschaftlichen Einrichtungen der Lehre und Forschung sowie der wissenschaftlichen Einrichtungen und Dienstleistungseinrichtungen, insbesondere des Binnenhandels, sollen vom Betrieb für die ständige Weiterentwicklung und Vervollkommnung der Handelstätigkeit entsprechend den Erfordernissen des wissenschaftlich-technischen Höchststandes genutzt werden. Er ist verpflichtet, in For-schungs- und Arbeitsgemeinschaften, die der Sicherung des wissenschaftlichen Vorlaufes oder der Lösung gemeinsamer Aufgaben dienen, mitzuwirken. §14 (1) Der Betrieb trägt die Verantwortung für die komplexe sozialistische Rationalisierung. Er hat selbst, in Gemeinschaftsarbeit oder durch Inanspruchnahme von Dienstleistungseinrichtungen (Rationalisierungsbüros, wissenschaftliche Lehr- und Forschungsinstitute) den notwendigen wissenschaftlichen Vorlauf zu sichern, um dem internationalen Höchststand entsprechende Systemlösungen für die Gestaltung der Planung, Leitung und Organisation des Handelsprozesses durchzusetzen. Er hat die Initiative der Neuerer planmäßig zu entwickeln und auf die Schwerpunkte der betrieblichen Tätigkeit zu orientieren. Die Neuerervorschläge sind umfassend zu nutzen und planwirksam zu machen. (2) Der Betrieb hat im Prozeß der Durchführung der sozialistischen Rationalisierung die Arbeits- und Le-bensbedingungen der Betriebsangehörigen und die Handels- und Arbeitskultur ständig zu verbessern. (3) Der Betrieb hat selbständig oder in Zusammenarbeit mit dem übergeordneten Organ die für die Investitionen bestimmten Mittel mit hohem Nutzeffekt für die einfache und erweiterte Reproduktion einzusetzen und die materielle Deckung zu sichern. Er hat zu gewährleisten, daß die Investitionen planmäßig in Betrieb genommen werden und der projektierte Nutzen erreicht wird. Arbeitskräfte, Arbeitsökonomie §15 (1) Der Betrieb plant entsprechend den Erfordernissen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der sozialistischen Rationalisierung und der territorialen Entwicklung langfristig seinen Bedarf an Arbeitskräften, einschließlich des Facharbeiternachwuchses, und stimmt diesen mit den örtlichen Staatsorganen ab. (2) Der Betrieb ist für die planmäßige Gewinnung der Arbeitskräfte, einschließlich des Facharbeiternachwuchses, verantwortlich. Er setzt die Arbeitskräfte entsprechend ihren Fähigkeiten und ihrer Qualifikation rationell ein und hat auf der Grundlage des Kaderperspektivplanes die weitere Entwicklung seiner Mitarbeiter langfristig festzulegen. Auf Grund des hohen Anteils der im Handelsprozeß tätigen weiblichen Mitarbeiter hat der Betrieb besondere Aufgaben bei ihrer Qualifizierung und ihrem zielstrebigen Einsatz in Lei-tungs- und Führungsfunktionen. (3) Der Betrieb sichert die rechtzeitige Vorbereitung und Qualifizierung der Werktätigen für die effektive Anwendung moderner Technologien und Organisationsformen und -methoden, die Ausnutzung der Arbeitsmittel und für andere Maßnahmen zur Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts. §16 (1) Im Betrieb ist das materielle Interesse der Werktätigen, insbesondere durch Lohn und Prämie, darauf zu richten, hohe Planaufgaben zu übernehmen und in hoher Qualität zu erfüllen, eine bedarfsgerechte Versorgung zu sichern, Rationalisierungsmaßnahmen durchzuführen und die Arbeitsproduktivität zu steigern. Durch eine enge Verbindung von materiellen und moralischen Anreizen ist die Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und die sozialistische Gemeinschaftsarbeit zu fördern. (2) Die Lohnformen im Betrieb sind in Abhängigkeit von der Art der Arbeit, der Technologie, der Betriebsund Arbeitsorganisation zu gestalten. (3) Der Betrieb bildet und verwendet entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen den Prämienfonds und den Kultur- und Sozialfonds.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 832 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 832) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 832 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 832)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium für Staatssicherheit. Der Minister AUS. Expl. Ix, Berlin, Inhalt; Inhalt und Ziel der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit, die Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdende Handlungen begehen können, Sichere Verwahrung heißt: AusbruGhssichernde und verständigungsverhindernde Unterbringung in entsprechenden Verwahrräumen und Transportmitteln.

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