Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 825

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 825 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 825); Gesetzblatt Teil II Nr. 117 Ausgabetag: 15. Dezember 1967 82J §2 (1) Der Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, sichert, daß der Gewinnausgleich durch Zuführung nur dann erfolgt, wenn der Betrieb die Einleitung und Durchführung produktivitäts- und rentabilitätsfördernder Maßnahmen auf der Grundlage des betrieblichen Maßnahmeplanes nachweist. (2) Im betrieblichen Maßnahmeplan ist festzulegen, bis wann der vorgesehene Nutzen erreicht werden soll. Betriebe mit staatlicher Beteiligung haben die Maßnahmen in den Plan Neue Technik bzw. in den TOM-Plan zu übernehmen. Der Maßnahmeplan ist dem wirtschaftsleitenden Organ, dem der Betrieb zugeordnet ist, bis zum 30. April 1968 zur Bestätigung vorzulegen. (3) Für private Handwerksbetriebe und Kleinindustriebetriebe sowie Handelsbetriebe ist die Aufstellung eines Maßnahmeplanes nicht verbindlich. Die Verpflichtung zur Einleitung und Durchführung rentabilitätsfördernder Maßnahmen wird hierdurch nicht eingeschränkt. Abführungen §3 - (1) Der Gewinnausgleich durch Abführung für das Jahr 1968 ist auf der Grundlage des Abführungsbetrages für das Jahr 1967 zu ermitteln. Die errechnete Abführung für das Jahr 1967 ist ins Verhältnis zu den 1967 erzielten Erlösen zu Industrieabgabepreisen zu setzen. Der sich ergebende Prozentsatz ist auf die Erlöse zu Industrieabgabepreisen des Jahres 1968 anzuwenden. Der Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, kann für Einzelfälle die Erlöse zu Betriebspreisen als Bezugsgrundlage festlegen. (2) Die Ermittlung des Durchschnittsgewinns erfolgt entsprechend § 1 Abs. 2. (3) Eine Aussonderung der Gewinnerhöhung aus echter Leistungssteigerung bei der Ermittlung des Abführungsbetrages 1968 ist nicht erforderlich, weil diese Gewinnerhöhung nach dem im Abs. 1 festgelegten Verfahren dem Betrieb von vornherein verbleibt. §4 Gewinnausgleich für 1968 auf der Basis alter Preise (1) Beantragen Betriebe die Durchführung des Gewinnausgleichs für das Jahr 1968 berechnet auf der Basis der alten Preise , sind die durch das Wirken der neuen Industriepreise eingetretenen Veränderungen der Erlöse und Kosten nachzuweisen. Der effektiv erzielte Gewinn des Jahres 1968 ist dem Gewinn gegenüberzustellen, der sich vor Wirken der neuen Industriepreise ergeben hätte. (2) Vermindert sich der Gewinn durch das Wirken der neuen Industriepreise, so erfolgt ein Ausgleich der Gewinnminderung bei privaten Handwerks- und Kleinmdustriebetrie-ben in voller Höhe der Gewinnminderung bei den übrigen Betrieben mit einem Gewinn 1968 auf alter Preisbasis bis zu 12 000 M in voller Höhe der Gewinnmmderung bei den übrigen Betrieben mit einem Gewinn 196f auf alter Preisbasis über 12 000 M bis zu 85 % des Gewinns auf alter Preisbasis. Der sich hiernach ergebende Betrag ist um 25% zu vermindern. Eir Ausgleich erfolgt jedoch höchstens bis zu dem bei der Preisbildung berücksichtigten Durchschnittsgewinn der jeweiligen Preisanordnung. (3) Erhöht sich der Gewinn durch das Wirken dei neuen Preise, so ist bei den Betrieben, die einen Gewinn 1968 auf neuer Preisbasis von über 12 000 M erzielen, die 15 % des Gewinns auf alter Preisbasis übersteigende Gewinnerhöhung an den Staatshaushalt abzuführen. Die Gewinnabführung erfolgt jedoch nur in Höhe des Betrages, um den der 1968 erzielte Gewinr den bei der Preisbildung zugrunde gelegten Durchschnittsgewinn der jeweiligen Preisanordnung übersteigt. Betriebe mit einem Gewinn 1968 auf neue: Preisbasis bis zu 12 000 M sind von der Abführunj des Mehrgewinns befreit. Verfahren des Gewinnausgleichs §5 Zuführungen (1) Die Betriebe sind verpflichtet, die Gewinnausgleichszuführung selbst zu berechnen. (2) Anträge auf Gewährung eines Gewinnausgleichs durch Zuführung sind über das wirtschaftsleitende Organ, dem der Betrieb zugeordnet ist, dem Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, spätestens zum Termin für die Abgabe der Jahressteuererklärung 1968 einzureichen. Dabei ist der Stand der Erfüllung des Maßnahmeplanes nachzuweisen. Das Organ, dem der Betrieb zugeordnet ist, prüft die Anträge und schlägt dem Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, den Umfang des Gewinnausgleichs durch Zuführung vor. (3) Der Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, nimmt den Gewinnausgleich durch Zuführung innerhalb von 7 Tagen nach dem Termin zur Abgabe der Jahressteuererklärung 1968 durch Überweisung oder durch Verrechnung mit fälligen Steuerzahlungen vor. (4) Der Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, kann auf Antrag der Betriebe bereits im Laufe des Jahres 1968 Abschlagzahlungen (vierteljährlich oder monatlich) auf die zu erwartende Zuführung 1968 gewähren bzw. die Verrechnung mit Steuerabschlagzahlungen genehmigen. §6 Abführungen (1) Die Abführungen zum Ausgleich des Gewinns 1968 sind bis zum Termin der Abgabe der Jahressteuererklärung 1968 dem Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, zu erklären. Der erklärte Betrag ist innerhalb von 7 Tagen nach dem Termin zur Abgabe der Jahressteuererklärung 1968 an den Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, unter Anrechnung der geleisteten Abschlagzahlungen abzuführen. (2) Betriebe, die gemäß § 2 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 27. Januar 1961 zur Selbstberechnungsverordnung Abschlagzahlungen (GBl. II S. 36);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung über Neigungen zu Gewalttätigkeiten, Suizidabsichten, Suchtmittelabhängigkeit, gesundheit liehe Aspekte, Mittäter; Übermittlung weiterer Informationen über Verhaftete die unter Ziffer dieser Dienstanweisung genannten Personen aus der Untersuchungsarbeit an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin.

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