Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 807

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 807 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 807); Gesetzblatt Teil II Nr. 114 Ausgabetag: 8. Dezember 1967 807 § 6 Das Zentralinstitut für Bibliothekswesen empfiehlt die Aufnahme der für die Mehrzahl der Bibliotheken geeigneten Literatur in den Buchbestand der einzelnen Bibliotheksgrößen und -typen, erarbeitet die entsprechenden Angaben einschließlich Annotation für den Informationsdienst und übersendet diese Unterlagen spätestens 7 Wochen vor dem letztmöglichen Bestelltermin der Bibliotheken für Bücher im Bibliothekseinband an die Abteilung Bibliotheken. § 7 (1) Alle Verlage sind verpflichtet, dem Zentralinstitut für Bibliothekswesen für Erstauflagen und veränderte Nachauflagen spätestens 4 Monate vor dem letztmöglichen Bestelltermin kostenlos Unterlagen (Manuskript, Fahnenabzug o. a.) zur Bearbeitung der Angaben im Informationsdienst zu übergeben und dabei den letztmöglichen Bestelltermin beim Verlag für Bücher im Bibliothekseinband zu nennen ihre Jahresthemenpläne im Entwurf und in der bestätigten Fassung zugänglich zu machen. (2) Unveränderte Nachauflagen sind von den Verlagen 8 Wochen vor dem letztmöglichen Bestelltermin für Bücher im Bibliothekseinband unmittelbar der Abteilung Bibliotheken zu melden. (3) Vom Leipziger Kommissions- und Großbuchhandel (LKG) ist das Zentralinstitut für Bibliothekswesen rechtzeitig über alle deutschsprachige Importliteratur schriftlich und unter Beifügung einer Annotation so rechtzeitig zu informieren, daß die Sicherung des Bi-btiotheksbedarfs möglich ist. § 8 (1) Die Bibliotheken richten vor Ablauf des Bestelltermins Bestellungen für alle im Informationsdienst angezeigten Titel unmittelbar an die Abteilung Bibliotheken. Spätere Bestellungen mit Ausnahme der im Informationsdienst gesondert angezeigten Literatur zur Bestandsergänzung sind beim örtlichen Volksbuchhandel aufzugeben und aus dessen Bestand zu realisieren'. (2) Neben dem Informationsdienst können die Bibliotheken auch den Vorankündigungsdienst für den Buchhandel (Reihe A) und Verlagsprospekte für ihre Bestellungen verwenden. Die Realisierung dieser Bestellungen richtet sich nach Abs. 1. (3) Alle bei der Abteilung Bibliotheken aufgegebenen Bestellungen sind Festbestellungen. (4) Alle Bestellungen bei der Abteilung Bibliotheken erfolgen auf besonderen Bestellformularen, die nur für den Bibliotheksbedarf verwendet werden dürfen und den Bibliotheken von der Abteilung Bibliotheken kostenlos und in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt werden. (5) Die bestellten Bücher werden durch die Abteilung Bibliotheken an die bestellende Bibliothek innerhalb von 3 Tagen bzw. bei Vorliegen einer lohnenden Sendung ausgeliefert. (6) Bestellungen, die aus dem Bestand der Abteilung Bibliotheken nicht ausgeführt werden können, einschließlich solcher Titel, für die bis zum angegebenen Bestelltermin weniger als 50 Bestellungen Vorlagen, sind von ihr umgehend mit einer entsprechenden Benachrichtigung an die bestellende Bibliothek zurückzugeben. Diese Bestellungen sind beim örtlichen Volksbuchhandel aufzugeben. § 9 (1) Um eine bevorzugte Versorgung mit besonders wichtiger Literatur zu sichern, können die Bibliotheken im Rahmen ihrer Haushaltsmittel mit der Abteilung Bibliotheken Vereinbarungen über die Belieferung nach einem zentralen Verteilerschlüssel treffen. (2) Diese Titel sind vom Zentralinstitut für Bibliothekswesen gemeinsam mit den Verlagen rechtzeitig festzulegen, bekanntzugeben und im Informationsdienst besonders zu kennzeichnen. -Für diese Titel sind Bestellungen nach § 8 Absätzen 1 bis 3 nicht notwendig. (3) Es sollen in der Regel jährlich nicht mehr als je 10 Titel für Erwachsene bzw. für Kinder festgelegt werden. § 10 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1968 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 16. Juni 1960 über die Versorgung der allgemeinbildenden Bibliotheken mit Literatur (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Kultur Nr. 6/60, Teil I, lfd. Nr. 17) außer Kraft. Berlin, den 2. November 1967 Der Minister für Kultur Gysi Anordnung Nr. 6* über Vorschriften der Deutschen Schiffs-Revision und -Klassifikation vom 21. November 1967 §1 Die durch die Anordnung Nr. 4 vom 25. April 1964 über Vorschriften der Deutschen Schiffs-Revision und -Klassifikation (GBl. II S. 338) in Kraft gesetzten Vorschriften für Schweißung im' Schiff- und Schiffsmaschinenbau DSRK 9.1 werden aufgehoben. §2 Diese Anordnung tritt am 1. März 1968 in Kraft. Berlin, den 21. November 1967 Der Minister für Verkehrswesen Dr. Kramer Anordnung Nr. 5 vom 11. Oktober 1966 (GBl. II Nr. 118 S. 768);
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 807 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 807) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 807 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 807)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der Abteilungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Transitabkommen mit der den Vereinbarungen mit dem Westberliner Senat ergebenden neuen Bedingungen und die daraus abzuleitenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen und - andere, aus der Entwicklung der politisch-operativen Lage an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X