Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 8

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 8 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 8); 8 Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 4. Januar 1967 5. Anordnung vom 4. April 1961 über die Verteilung, den Bezug und die Lieferung von Musikinstrumenten, Kulturwaren und Spiel waren (GBl. III S. 148); 6. Anordnung Nr. 3 vom 25. Januar 1963 über die Verteilung, den Bezug und die Lieferung von textilen Rohstoffen, Textilien und Konfektionsmaterial (GBl. II S. 78). §3 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 11. Dezember 1966 Der Minister für Leichtindustrie Wittik Preisanordnung Nr. 2053. Handelspreise Bienenhonig Vom 14. Dezember 1966 §1 (1) Die in dieser Preisanordnung festgesetzten Preise und Handelsspannen gelten für die Erzeugnisse der Schlüsselnummer 313 34 10 0 Bienenhonig . (2) Die angegebene Schlüsselnummer beruht auf der Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur der Deutschen Demokratischen Republik, herausgegeben von der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik. §2 (1) Die VEAB-Abgabepreise, die Großhandelsabgabepreise und die Einzelhandelsverkaufspreise sind als Anlage zu dieser Preisanordnung aufgeführt. (2) Die Preise gemäß Anlage sind Festpreise und dürfen weder über- noch unterschritten werden. (3) Die Sätze der Produktionsabgabe und produktgebundenen Preisstützungen werden vom Ministerium der Finanzen festgesetzt und den Räten der Bezirke und Kreise, Abteilung Finanzen, sowie den VVEAB und VEAB bekanntgegeben. Die Verpflichtung der Betriebe, die Sätze der Produktionsabgabe und produktgebundenen Preisstützungen bei dem für sie zuständigen Organ zu erfragen, bleibt hiervon unberührt. §3 (1) Die VEAB-Abgabepreise verstehen sich ab Lager bzw. Versandstation verladen, einschließlich transport-sicherer Innen- und Außenverpackung. (2) Die Großhandelsabgabepreise gelten frei Verkaufsstelle oder Lager des Einzelhandels, der Großverbraucher und der gewerblichen Abnehmer, einschließlich transportsicherer Innen- und Außenverpackung. (3) Als transportsichere Innen- und Außenverpackung gelten Bienenhoniggläser einschließlich Deckel mit Umverpackung oder Behälter. §4 (1) Die Handelsspanne der Volkseigenen Erfassungsund Aufkaufbetriebe (VEAB) beträgt 250 MDN/t. Mit dieser Handelsspanne sind nicht die Kosten der Abfüllung und Verpackung abgegolten. (2) Die VEAB gewähren dem Großhandel, den Großverbrauchern und den gewerblichen Abnehmern für alle Lieferungen 9,5 % Rabatt vom Einzelhandelsverkaufspreis. (3) Der Großhandel gewährt dem Einzelhandel, den Großverbrauchern und den gewerblichen Abnehmern für alle Lieferungen 6 % Rabatt vom Einzelhandelsverkaufspreis. (4) Fungieren mehrere Großhändler, ist die Großhandelsspanne in freier Vereinbarung nach den tatsächlich erbrachten Leistungen zu teilen. §5 (1) Diese Preisanordnung tritt, am 1. Januar 1967 in Kraft. Sie gilt für alle Lieferungen, die vom Zeitpunkt des Inkrafttretens an erfolgen. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: die §§ 6 und 7 der Preisanordnung Nr. 1008 vom 26. April 1958 Anordnung über den Aufkaufpreis und Abgabepreis für Bienenhonig (Sonderdruck Nr. P 393 des Gesetzblattes); Preisanordnung Nr. 888/1 vom 20. Mai 1958 Anordnung über die Preise für Bienenhonig, Zucker, Kandis, Sirup und Kunsthonig (Sonderdruck Nr. P 381 des Gesetzblattes) sowie deren Ergänzungen für den Geltungsbereich dieser Preisanordnung; alle Anweisungen und Verfügungen für die unter den Geltungsbereich dieser Preisanordnung fallenden Erzeugnisse. Berlin, den 14. Dezember 1966 Der Vorsitzende des Staatlichen Komitees für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse I. V.: Eichner Stellvertreter des Vorsitzenden Anlage zu vorstehender Preisanordnung Nr. 2053 VEAB- Abgabe- GAP EVP EVP Erzeugnis ME preis je Je je je 1000 kg 1000 kg 1000 kg ME MDN MDN MDN MDN Bienenhonig für Weiterverarbeitung lose kg 8 036,40 8 347,20 8 880,- Bienenhonig 500 g Gl. 8 145,- 8 460,- 9 000,- 4,50 Bienenhonig 250 g Gl. 8 688, 9 024, 9 600, 2,40 Der Minister für Handel und Versorgung Sieber Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 - Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 200 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 - Verlag (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Telefon: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 MDN, Teil II 1,80 MDN und Teil III 1.80 MDN - Einzelabsabe bis zum Umfang von 8 Selten 0,15 MDN, bis zum Umfang von 16 Seiten 0.25 MDN. bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 MDN. bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 MDN Je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 MDN mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 102 Berlin. Roßstraße 6. Telefon: 51 05 21 - Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenrotatlons-Hochdruck) Index 31817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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