Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 8

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 8 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 8); 8 Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 4. Januar 1967 5. Anordnung vom 4. April 1961 über die Verteilung, den Bezug und die Lieferung von Musikinstrumenten, Kulturwaren und Spiel waren (GBl. III S. 148); 6. Anordnung Nr. 3 vom 25. Januar 1963 über die Verteilung, den Bezug und die Lieferung von textilen Rohstoffen, Textilien und Konfektionsmaterial (GBl. II S. 78). §3 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 11. Dezember 1966 Der Minister für Leichtindustrie Wittik Preisanordnung Nr. 2053. Handelspreise Bienenhonig Vom 14. Dezember 1966 §1 (1) Die in dieser Preisanordnung festgesetzten Preise und Handelsspannen gelten für die Erzeugnisse der Schlüsselnummer 313 34 10 0 Bienenhonig . (2) Die angegebene Schlüsselnummer beruht auf der Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur der Deutschen Demokratischen Republik, herausgegeben von der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik. §2 (1) Die VEAB-Abgabepreise, die Großhandelsabgabepreise und die Einzelhandelsverkaufspreise sind als Anlage zu dieser Preisanordnung aufgeführt. (2) Die Preise gemäß Anlage sind Festpreise und dürfen weder über- noch unterschritten werden. (3) Die Sätze der Produktionsabgabe und produktgebundenen Preisstützungen werden vom Ministerium der Finanzen festgesetzt und den Räten der Bezirke und Kreise, Abteilung Finanzen, sowie den VVEAB und VEAB bekanntgegeben. Die Verpflichtung der Betriebe, die Sätze der Produktionsabgabe und produktgebundenen Preisstützungen bei dem für sie zuständigen Organ zu erfragen, bleibt hiervon unberührt. §3 (1) Die VEAB-Abgabepreise verstehen sich ab Lager bzw. Versandstation verladen, einschließlich transport-sicherer Innen- und Außenverpackung. (2) Die Großhandelsabgabepreise gelten frei Verkaufsstelle oder Lager des Einzelhandels, der Großverbraucher und der gewerblichen Abnehmer, einschließlich transportsicherer Innen- und Außenverpackung. (3) Als transportsichere Innen- und Außenverpackung gelten Bienenhoniggläser einschließlich Deckel mit Umverpackung oder Behälter. §4 (1) Die Handelsspanne der Volkseigenen Erfassungsund Aufkaufbetriebe (VEAB) beträgt 250 MDN/t. Mit dieser Handelsspanne sind nicht die Kosten der Abfüllung und Verpackung abgegolten. (2) Die VEAB gewähren dem Großhandel, den Großverbrauchern und den gewerblichen Abnehmern für alle Lieferungen 9,5 % Rabatt vom Einzelhandelsverkaufspreis. (3) Der Großhandel gewährt dem Einzelhandel, den Großverbrauchern und den gewerblichen Abnehmern für alle Lieferungen 6 % Rabatt vom Einzelhandelsverkaufspreis. (4) Fungieren mehrere Großhändler, ist die Großhandelsspanne in freier Vereinbarung nach den tatsächlich erbrachten Leistungen zu teilen. §5 (1) Diese Preisanordnung tritt, am 1. Januar 1967 in Kraft. Sie gilt für alle Lieferungen, die vom Zeitpunkt des Inkrafttretens an erfolgen. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: die §§ 6 und 7 der Preisanordnung Nr. 1008 vom 26. April 1958 Anordnung über den Aufkaufpreis und Abgabepreis für Bienenhonig (Sonderdruck Nr. P 393 des Gesetzblattes); Preisanordnung Nr. 888/1 vom 20. Mai 1958 Anordnung über die Preise für Bienenhonig, Zucker, Kandis, Sirup und Kunsthonig (Sonderdruck Nr. P 381 des Gesetzblattes) sowie deren Ergänzungen für den Geltungsbereich dieser Preisanordnung; alle Anweisungen und Verfügungen für die unter den Geltungsbereich dieser Preisanordnung fallenden Erzeugnisse. Berlin, den 14. Dezember 1966 Der Vorsitzende des Staatlichen Komitees für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse I. V.: Eichner Stellvertreter des Vorsitzenden Anlage zu vorstehender Preisanordnung Nr. 2053 VEAB- Abgabe- GAP EVP EVP Erzeugnis ME preis je Je je je 1000 kg 1000 kg 1000 kg ME MDN MDN MDN MDN Bienenhonig für Weiterverarbeitung lose kg 8 036,40 8 347,20 8 880,- Bienenhonig 500 g Gl. 8 145,- 8 460,- 9 000,- 4,50 Bienenhonig 250 g Gl. 8 688, 9 024, 9 600, 2,40 Der Minister für Handel und Versorgung Sieber Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 - Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 200 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 - Verlag (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Telefon: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 MDN, Teil II 1,80 MDN und Teil III 1.80 MDN - Einzelabsabe bis zum Umfang von 8 Selten 0,15 MDN, bis zum Umfang von 16 Seiten 0.25 MDN. bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 MDN. bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 MDN Je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 MDN mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 102 Berlin. Roßstraße 6. Telefon: 51 05 21 - Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenrotatlons-Hochdruck) Index 31817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Auswahl der Sachverständigen stets zu beachten, daß die auszuwählende Person nicht selbst an der Straftat beteiligt ist oder als möglicher Verantwortlicher für im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Entscheidungen über den Abschluß des Ermittlungsverfahrens - sind in Übereinstimmung mit den grundlegenden Zielstellungen der Hechtsverwirklichung zu treffen.

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