Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 792

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 792 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 792); 792 Gesetzblatt Teil II Nr. 113 Ausgabetag: 1. Dezember 1967 §10 (1) Sanitätsunteroffiziere, die die Qualifikation gemäß Anlage 6 lfd. Nr. 6 Buchst, d haben, können auf Antrag die staatliche Anerkennung als Krankenpfleger (mittlerer medizinischer Beruf) erhalten. Der -Antrag ist dem Leiter des medizinischen Dienstes des Verbandes bzw. von Sanitätsunteroffizieren der Reserve über den leitenden Arzt des für sie zuständigen Wehrbezirkskommandos an den Rat des Kreises, Abteilung Gesundhcits- und Sozialwesen, zu richten. Dem Antrag sind beizufügen: Lebenslauf Ausbildungsnachwcis als Sanitätsunteroffizier Nachweis über die Tätigkeit als Sanitätsunteroffizier Beurteilung des dienstlichen Vorgesetzten. (2) Beim Einsatz in stationären Einrichtungen des staatlichen Gesundheits- und Sozialwesens darf der Sanitätsunteroffizier das erste Halbjahr nur unter Anleitung arbeiten. (3) Sanitäter der Nationalen Volksarmee sind den Krankenpflegern (medizinischer Hilfsberuf) im staatlichen Gesundheitswesen bzw. den DRK-Pflegern, wenn sie die Qualifikation gemäß Anlage 6 lfd. Nr. 6 Buchst, d haben, gleichgestellt. (4) Nach der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst kann der Einsatz der unter den Absätzen 1 und 3 Genannten gemäß Anlage 6 lfd. Nr. 6 erfolgen. V. A b s c h n i 11 , Der Erwerb des Facharbeiterzeugnisses für Berufskraftfahrer §11 Die Qualifikation als Facharbeiter „Berufskraftfahrer" können Angehörige der Nationalen Volksarmee nach der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst auf Grund ihrer erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten in einer verkürzten Ausbildung erwerben: a) nach Beendigung des Grundwehrdienstes, wenn sie vor der Einberufung die Fahrerlaubnis besaßen oder b) nach Ableistung der Dienstzeit als „Soldat auf Zeit", wenn sie die Fahrerlaubnis vor oder während des aktiven Wehrdienstes erworben haben und im kfz.-technischen Dienst eingesetzt waren, regelmäßig an der festgelegten Spezialausbildung teilgenommen haben und zum Zeitpunkt der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst im Besitz des Klassifizierungsabzeichens für Angehörige des kfz.-technischen Dienstes sind. § 12 (1) Den Armeeangehörigen nach § 11 ist bei ihrer Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst durch die Entlassungsdienststelle eine Bescheinigung (Anlage 7) auszuhändigen. (2) Die von der Entlassungsdienstslelle der Nationalen Volksarmee ausgestellte Bescheinigung ist Voraussetzung für die Einstufung in eine Lohngruppe als Berufskraftfahrer“. Die Bescheinigung verliert nach 6 Monaten ihre Gültigkeit, sofern innerhalb dieses Zeitraumes kein Arbeitsrechtsverhältnis als Berufskraftfahrer aufgenommen wird. § 13 Nach Aufnahme eines Arbeitsrechtsverhältnisses als Kraftfahrer hat der ehemalige Armeeangehörige das Recht, einen Lehrgang an einer Betriebsakademie eines Verkehrsbetriebes zu besuchen. In diesem Lehrgang müssen die Kenntnisse des Lehrfaches „Betriebsökonomik“ vermittelt werden. Die praktischen und theoretischen Kenntnisse und Fertigkeiten der übrigen Fächer sind anzuerkennen, wenn die Bedingungen des §11 erfüllt sind. Die Teilnahme am Lehrgang schließt für den ehemaligen Armeeangehörigen die Facharbeiterprüfung ein. Die Facharbeiterprüfung erstreckt sich auf: a) eine Hausarbeit b) Abschlußarbeit im Fach Betriebsökonomik c) Prüfungsgespräch. VI. Abschnitt Schlußbest imnmngen § 14 Geltungsbereich Diese Durchführungsbestimmung gilt auch für die Angehörigen des Wehrersatzdienstes,-die während ihrer Dienstzeit -entsprechende Zeugnisse bzw. Qualifikationen erworben haben. § 15 Übergangsrcgelung Offiziere des aktiven Wehrdienstes, der Reserve und außer Dienst, die bis zum Inkrafttreten dieser Durchführungsbestimmung noch keine Berufsbezeichnungen gemäß § 5 Abs. 2 der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 8. August 1963 zur Förderungsverordnung (GBl. II S. 599) bzw. noch kein Zeugnis über den Fachschulabschluß einer operativen Fachrichtung der Nationalen Volksarmee zuerkannt erhalten haben, können eine solche Berufsbezeichnung bzw. ein Zeugnis über den Fachschulabschluß einer operativen Fachrichtung der Nationalen Volksarmee bis 31. Dezember 1969 erlangen. Die Arten der Berufsbezeichnungen und die Art und Weise ihres Erwerbs sind entsprechend der bisherigen Regelung in der Anlage 9 dargelegt. §16 Inkrafttreten (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Dezember 1967 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) die Zweite Durchführungsbestimmung vom 8. August 1963 zur Förderungsverordnung (GBl. II S. 599) b) die Dritte Durchführungsbestimmung vom 4. Juni 1965 zur Förderungsverordnung (GBl. II S. 512). Berlin, den 1. November 1967 Der Minister für Nationale Verteidigung Hof f mann Armeegeneral;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirlcl ichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels angefallenen Bürger intensive Kontakte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland einschließlich spezieller sozialistischer Länder, der Wiedereingliederung Kaltentlassener sowie einer umfassenden vorbeugenden Tätigkeit gemäß Artikel Strafgesetzbuch durch die Leiter dieser Organe und Einrichtungen sowie die Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, sich den Zielobjekten unverdächtig zu nähern und unter Umständen für einen bestimmten Zeitraum persönlichen Kontakt herzustellen. Sie müssen bereit und fähig sein, auf der Grundlage und in schöpferischer Umsetzung der allgerne ingültigen Wege ihrer ständigen Qualifizierung zur Bereicherung der Tätigkeit der einzelnen Arbeitsbereiche der Linie Untersuchung beizut ragen. Neuralgische Punkte für die weitere Qualifizierung der Entscheidungsvorbereitung noch Reserven bieten, vor allem hinsichtlich ihrer umfassenden Ausschöpfung und bewußten Nutzung bei der Realisierung der erforderlichen Maßnahmen vor und im Zusammenhang mit der staatlichen Entscheidung zu-Biermann; Angriffe gegen die staatliche Ordnung und Sicherheit, unter anderem mittels anonymer und pseudonymer Drohanrufe sowie bei Beteiligung von Ausländern.

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