Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 792

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 792 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 792); 792 Gesetzblatt Teil II Nr. 113 Ausgabetag: 1. Dezember 1967 §10 (1) Sanitätsunteroffiziere, die die Qualifikation gemäß Anlage 6 lfd. Nr. 6 Buchst, d haben, können auf Antrag die staatliche Anerkennung als Krankenpfleger (mittlerer medizinischer Beruf) erhalten. Der -Antrag ist dem Leiter des medizinischen Dienstes des Verbandes bzw. von Sanitätsunteroffizieren der Reserve über den leitenden Arzt des für sie zuständigen Wehrbezirkskommandos an den Rat des Kreises, Abteilung Gesundhcits- und Sozialwesen, zu richten. Dem Antrag sind beizufügen: Lebenslauf Ausbildungsnachwcis als Sanitätsunteroffizier Nachweis über die Tätigkeit als Sanitätsunteroffizier Beurteilung des dienstlichen Vorgesetzten. (2) Beim Einsatz in stationären Einrichtungen des staatlichen Gesundheits- und Sozialwesens darf der Sanitätsunteroffizier das erste Halbjahr nur unter Anleitung arbeiten. (3) Sanitäter der Nationalen Volksarmee sind den Krankenpflegern (medizinischer Hilfsberuf) im staatlichen Gesundheitswesen bzw. den DRK-Pflegern, wenn sie die Qualifikation gemäß Anlage 6 lfd. Nr. 6 Buchst, d haben, gleichgestellt. (4) Nach der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst kann der Einsatz der unter den Absätzen 1 und 3 Genannten gemäß Anlage 6 lfd. Nr. 6 erfolgen. V. A b s c h n i 11 , Der Erwerb des Facharbeiterzeugnisses für Berufskraftfahrer §11 Die Qualifikation als Facharbeiter „Berufskraftfahrer" können Angehörige der Nationalen Volksarmee nach der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst auf Grund ihrer erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten in einer verkürzten Ausbildung erwerben: a) nach Beendigung des Grundwehrdienstes, wenn sie vor der Einberufung die Fahrerlaubnis besaßen oder b) nach Ableistung der Dienstzeit als „Soldat auf Zeit", wenn sie die Fahrerlaubnis vor oder während des aktiven Wehrdienstes erworben haben und im kfz.-technischen Dienst eingesetzt waren, regelmäßig an der festgelegten Spezialausbildung teilgenommen haben und zum Zeitpunkt der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst im Besitz des Klassifizierungsabzeichens für Angehörige des kfz.-technischen Dienstes sind. § 12 (1) Den Armeeangehörigen nach § 11 ist bei ihrer Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst durch die Entlassungsdienststelle eine Bescheinigung (Anlage 7) auszuhändigen. (2) Die von der Entlassungsdienstslelle der Nationalen Volksarmee ausgestellte Bescheinigung ist Voraussetzung für die Einstufung in eine Lohngruppe als Berufskraftfahrer“. Die Bescheinigung verliert nach 6 Monaten ihre Gültigkeit, sofern innerhalb dieses Zeitraumes kein Arbeitsrechtsverhältnis als Berufskraftfahrer aufgenommen wird. § 13 Nach Aufnahme eines Arbeitsrechtsverhältnisses als Kraftfahrer hat der ehemalige Armeeangehörige das Recht, einen Lehrgang an einer Betriebsakademie eines Verkehrsbetriebes zu besuchen. In diesem Lehrgang müssen die Kenntnisse des Lehrfaches „Betriebsökonomik“ vermittelt werden. Die praktischen und theoretischen Kenntnisse und Fertigkeiten der übrigen Fächer sind anzuerkennen, wenn die Bedingungen des §11 erfüllt sind. Die Teilnahme am Lehrgang schließt für den ehemaligen Armeeangehörigen die Facharbeiterprüfung ein. Die Facharbeiterprüfung erstreckt sich auf: a) eine Hausarbeit b) Abschlußarbeit im Fach Betriebsökonomik c) Prüfungsgespräch. VI. Abschnitt Schlußbest imnmngen § 14 Geltungsbereich Diese Durchführungsbestimmung gilt auch für die Angehörigen des Wehrersatzdienstes,-die während ihrer Dienstzeit -entsprechende Zeugnisse bzw. Qualifikationen erworben haben. § 15 Übergangsrcgelung Offiziere des aktiven Wehrdienstes, der Reserve und außer Dienst, die bis zum Inkrafttreten dieser Durchführungsbestimmung noch keine Berufsbezeichnungen gemäß § 5 Abs. 2 der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 8. August 1963 zur Förderungsverordnung (GBl. II S. 599) bzw. noch kein Zeugnis über den Fachschulabschluß einer operativen Fachrichtung der Nationalen Volksarmee zuerkannt erhalten haben, können eine solche Berufsbezeichnung bzw. ein Zeugnis über den Fachschulabschluß einer operativen Fachrichtung der Nationalen Volksarmee bis 31. Dezember 1969 erlangen. Die Arten der Berufsbezeichnungen und die Art und Weise ihres Erwerbs sind entsprechend der bisherigen Regelung in der Anlage 9 dargelegt. §16 Inkrafttreten (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Dezember 1967 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) die Zweite Durchführungsbestimmung vom 8. August 1963 zur Förderungsverordnung (GBl. II S. 599) b) die Dritte Durchführungsbestimmung vom 4. Juni 1965 zur Förderungsverordnung (GBl. II S. 512). Berlin, den 1. November 1967 Der Minister für Nationale Verteidigung Hof f mann Armeegeneral;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Ausgehend von den Bestrebungen des Gegners, Zusammenrottungen und andere rowdyhafte Handlungen als Ausdruck eines angeblichen, sich verstärkenden politischen Widerstandes in der hochzuspielen, erfolgte von der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher gilt weiter zu berücksichtigen, daß immer neue Generationen in das jugendliche Alter hineinwachsen.

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