Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 790

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 790 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 790); 790 Gesetzblatt Teil II Nr. 113 Ausgabetag: 1. Dezember 1967 ist eine Prüfung (extern) auf der Grundlage der gültigen Ausbildungsprogramme abzulegen. Dies gilt nicht, soweit § 15 zutrifft. Die Zuerkennung einer Berufsbezeichnung ohne Ablegen einer Prüfung nach anderen gesetzlichen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt. (2) Anträge auf Erwerb der Zeugnisse gemäß Abs. 1 sind von den Offizieren des aktiven Wehrdienstes auf dem Dienstweg über die Kommandeure der Verbände bzw. Gleichgestellte, von Offizieren der Reserve und außer Dienst über das für sie zuständige Wehrbezirkskommando, an die zuständige Offiziersschule zu richten. (3) Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: a) für Offiziere des aktiven Wehrdienstes ein Vorschlagsblatt (Vordruck Nr. 02 331) durch den unmittelbaren Vorgesetzten bestätigte Abschriften von Zeugnissen und Bescheinigungen über den Besuch von militärischen Schulen und Qualifizierungslehrgängen bestätigte Abschriften über erworbene zivilberufliche Qualifikationen b) für Offiziere der Reserve und außer Dienst bestätigte Abschriften von Zeugnissen und Bescheinigungen über den Besuch von militärischen Schulen und Qualifizierungslehrgängen bestätigte Abschriften über erworbene zivilberufliche Qualifikationen eine Beurteilung und Nachweis über die berufliche Entwicklung und Qualifikation nach der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst Stellungnahme des Chefs des Wehrbezirkskommandos. (4) Die Offiziersschulen haben die Antragsteller über Studieninhalt und über die Prüfungsanforderungen zu informieren. (5) Die Freistellung der Offiziere der Reserve und außer Dienst für die Ablegung der Prüfung erfolgt nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.* (6) Die Kommandeure der Offiziersschulen haben über die Zulassung und den Zeitpunkt der Prüfung innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden und dem Antragsteller hierüber eine Mitteilung zu geben. II. Abschnitt Die Anerkennung von in der Nationalen Volksarmee erworbenen Qualifikationen bei der Aufnahme einer Tätigkeit nach der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst §5 (1) Bei der Eingliederung in den Arbeitsprozeß nach der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst der Berufs- / Soldaten ist vorrangig von den in der Anlage 4 (Offi-/ ziere) und in den Anlagen 5 und 6 (Unteroffiziere) auf-/ geführten Einsatzmöglichkeiten auszugehen. (2) Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, die nach der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst sich beruflich zum Facharbeiter qualifizieren, den Abschluß der Zehnklassigen Allgemeinbildenden Polytechnischen * § 9 der Externenprüfungsordnung vom 15. November 1960 (GBl. II S. 503) Oberschule bzw. das Abitur erwerben, sind von den Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Fach Staatsbürgerkunde befreit, wenn sie den erfolgreichen Abschluß des Programms der politischen Schulung der Unteroffiziere für die zehnte Klasse und der gesellschaftswissenschaftlichen Weiterbildung der Offiziere für das Abitur nachweisen (Anlage 8). Im Zeugnis ist im Fach Staatsbürgerkunde der Vermerk „befreit“ einzutragen. III. Abschnitt Der Erwerb von Abschluß- und Befähigungszeugnissen für die Seeschiffahrt bzw. Hochseefischerei durch Angehörige der Volksmarine der Nationalen Volksarmee §6 (1) Den Angehörigen der Volksmarine wird auf dem Gebiet der Seeschiffahrt bzw. der Hochseefischerei anerkannt : a) die Seefahrtszeit und die erworbene Qualifikation b) die Dienstzeit der Matrosen und Unteroffiziere (Soldaten auf Zeit) der seemännischen Laufbahn bei nachgewiesener 30monatiger praktischer Seefahrtszeit als teilweise Berufsausbildung als Vollmatrose bzw. Matrose der Hochseefischerei. Zwecks Ablegung der Facharbeiterprüfung ist eine 6mo-natige Beschäftigung als Decksmann zur Aneignung der Kenntnisse im Umgang mit der Ladung und dem Ladegeschirr erforderlich c) die Dienstzeit der Matrosen und Unteroffiziere der Nachrichtenlaufbahn als vollwertige Berufsausbildung in den entsprechenden Ausbildungsberufen d) die Dienstzeit der Unteroffiziere (Soldaten auf Zeit) der verschiedenen Laufbahnen mit abgeschlossener Maatenausbildung als Voraussetzung zum Erwerb entsprechender Befähigungszeugnisse für die Seeschiffahrt und Hochseefischerei ■* e) die Dienstzeit der Unteroffiziere, die als Berufssoldaten dienen (Obermeister/Stabsobermeister), als Voraussetzung zum Erwerb entsprechender Befähigungszeugnisse für die Seeschiffahrt und Hochseefischerei f) das Zeugnis der Offiziersschule der Volksmarine für den Erwerb der Befähigungszeugnisse für die Seeschiffahrt und Hochseefischerei. (2) Für den Erwerb der Befähigungszeugnisse für die Seeschiffahrt bzw. Hochseefischerei sind die in den Anlagen 2 und 3 festgelegten Voraussetzungen zu erfüllen. (3) Soweit die Voraussetzungen, die zum Erwerb von Befähigungszeugnissen entsprechend den Anlagen 2 und 3 führen, während des aktiven Wehrdienstes erfüllt werden, sind darüber die entsprechenden Bescheinigungen auf Antrag des Bewerbers spätestens bei der Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst durch die Verbandskommandeure auszustellen. (4) Über den Erwerb des Befähigungszeugnisses als Nautischer Offizier in Großer Hochseefischerei ,.B 5“ wird durch das Seefahrtsamt der Deutschen Demokratischen Republik individuell entschieden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der zur Wahrung der Konspiration, Geheimhaltung und Wachsamkeit. Ich habe zur Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung bereits im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und der führenden Mitarbeiter für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der Dietz Verlag Berlin Honecker, Die Aufgaben der Partei bei der weite ren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der operativen Grundfragen kann aber der jetzt erreichte Stand der politisch-operativen Arbeit und ihrer Leitung in den Kreisdienststellen insgesamt nicht befriedigen.

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