Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 79

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 79 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 79); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1967 Berlin, den 13. Februar 1967 I Teil II Nr. 13 Tag 20.1. 67 24.1. 67 Inhalt Seite Anordnung über die Durchführung eines Frachtenausgleiches für Baumaterialien bei Lieferung zu Preisen „frei Empfangsstation oder -hafen“ bzw. „frei Baustelle oder Lager des Empfängers“ 79 Anordnung über den Verkehr mit Konservierungsmitteln. Konservierungsmittelanordnung 80 Anordnung über die Durchführung eines Frachtenausgleiches für Baumaterialien bei Lieferung zu Preisen „frei Empfangsstation oder -hafen“ bzw. „frei Baustelle oder Lager des Empfängers“. Vom 20. Januar 1967 §1 Diese Anordnung gilt für alle Herstellerbetriebe, die nach der Preisanordnung Nr. 3092 vom 30. September 1964 Zement,. Baukalk, Baugips, sonstige Bindemittel und Kreide (Sonderdruck Nr. P 3092 des Gesetzblattes), Preisanordnung Nr. 3126 vom 30. September 1964 Ziegeleierzeugnisse und Kalksandsteine (Sonderdruck Nr. P 3126 des Gesetzblattes), Preisanordnung Nr. 4403 vom 1. April 1966 Beton-, Stahlbeton- und Spannbetonelemente sowie Betonwerksteinerzeugnisse (in Kraft gesetzt durch Preisanordnung Nr. 3000/12 vom 10. Dezember 1966 Inkraftsetzung von Preisanordnungen der Industriepreisreform [Bauwesen] [GBl. II S. 1006]). Erzeugnisse zu Preisen mit der Frachtstellung „frei Empfangsstation oder -hafen“ bzw. „frei Baustelle oder Lager des Empfängers“ zu liefern haben. §2 (1) Der Frachtenausgleich für Baumaterialien bei Lieferung zu Preisen „frei Empfangsstation oder -hafen“ bzw. „frei Baustelle oder Lager des Empfängers“ ist die Differenz zwischen den Durchschnittsfrachten entsprechend den Preisanordnungen gemäß § 1 und den effektiv anfallenden Frachtkosten. (2) Effektiv anfallende Frachtkosten gemäß Abs. 1 sind die 1. nach den geltenden Tarifbestimmungen von den Herstellerbetrieben gemäß § 1 zu zahlenden Frachten einschließlich der Anfuhrkosten für Transporte von Herstellerbetrieben ohne Gleis- bzw. Wasser- . Straßenanschluß zur. Versandstation bzw. zum Versandhafen; 2. Kosten für Umschlagsleistungen bei Herstellerbetrieben ohne Gleis- bzw. Wasserstraßenanschluß entsprechend den geltenden Umschlagstarifen, soweit im Abs. 3 keine anderen Festlegungen enthalten sind. (3) In den Frachtenausgleich sind nicht einzubeziehen: 1. Umleitungskosten bei Veränderung des im Vertrag vereinbarten Frachtweges; 2. Wiegegebühren; 3. anteilige Frachtkosten für die Nichtauslastung der Transportmittel, ausgenommen sind die Fälle, in denen infolge Sperrigkeit des Baumaterials der Transportraum gewichtsmäßig nicht ausgelastet ist. Die Vereinigungen Volkseigener Betriebe gemäß § 3 Abs. 1 können für geringfügige Unterschreitung der Auslastung der Transportmittel Ausnahmen festlegen; 4. ökonomisch nicht gerechtfertigte Kosten für Steh-und Wartezeiten beim Transport mit Straßenfahrzeugen. Die Vereinigungen Volkseigener Betriebe gemäß § 3 Abs. 1 können für Steh- und Wartezeiten Normative festsetzen, die als Höchstwerte in den Frachtenausgleich einbezogen werden. §3 (1) Der Frachtenausgleich ist durchzuführen von der 1. WB Zement für Zement gemäß Preisanordnung Nr. 3092 vom 30. September 1964; 2. WB Bau- und Grobkeramik für Erzeugnisse gemäß Preisanordnung Nr. 3126 vom 30. September 1964 mit Ausnahme von Kalksandsteinen; 3. WB Beton für Erzeugnisse gemäß Preisanordnung Nr. 4403 vom 1. April 1966 ‘sowie Kalksandsteine gemäß Preisanordnung Nr. 3126 vom 30. September 1964. (2) Der Frachtenausgleich wird in den Vereinigungen Volkseigener Betriebe gemäß Abs. 1 ergebniswirksam. §4 (1) Die Herstellerbetriebe gemäß § 1 haben den Frachtenausgleich gemäß § 2 mindestens einmal monatlich mit den Vereinigungen Volkseigener Betriebe gemäß § 3 Abs. 1 entsprechend den von diesen festzulegenden Abrechnungsterminen und -verfahren abzurechnen. (2) Die gemäß § 2 Abs. 3 Ziffern 3 und 4 nicht auszugleichenden Frachten können von den Herstellerbetrieben gemäß § 1 an die Abnehmer weiterberechnet werden, sofern die Verursachung bei den Abnehmern liegt. §5 (1) Die Herstellerbetriebe haben den abzuführenden Frachtenausgleich innerhalb von 10 Tagen nach dem;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der Untersuchungs-ha tans talten betrafen. Ein derartiges, auf konzeptionelle Vorbereitung und Abstimmung mit feindlichen Kräften außerhalb der Untersuchungshaftanstalten basierendes, feindliches Handeln der Verhafteten ist in der Regel Bestandteil operativer Spiele. Dazu können alle operativen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit , Potenzen anderer staatlicher Organe und Einrichtungen sowie gesellschaftlicher Organisationen genutzt werden.

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