Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 786

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 786 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 786); 786 Gesetzblatt Teil II Nr. 112 Ausgabetag: 30. November 1967 §7 Umlaufmiltel-Verteilungsfonds (1) Umlaufmittelüberschüsse aus der Generalinventur der Bestände an materiellen Umlaufmitteln* sind von den WB bzw. wirtschaftsleitenden Organen bis zum 3. Januar 1968 auf das Konto des Ministeriums der Finanzen 11 080 20 bei der Deutschen Notenbank, Berlin, abzuführen. (2) Andere nichtverbrauchte Mittel des Umlaufmittel-Verteilungsfonds führen die WB bzw. wirtschaftsleitenden Organe bis zum 3. Januar 1968 auf das im § 3 Abs. 6 genannte Konto ab. Die dem Ministerium für Grundstoffindustrie und dem Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali unterstehenden WB führen diese Mittel nicht ab. §8 Haushaltsmittel für Forschung und Technik (1) Haushaltszuführungen für bestätigte Aufgaben des Planes „Wissenschaft und Technik“ sind bis zum 31. Januar 1968 abzurechnen. Die sich aus den Abrechnungen ergebenden Zahlungen haben bis zum 15. Februar 1968 zu erfolgen. Rückzahlungen an den Haushalt der Republik sind an das zuständige Ministerium zugunsten des Kontos 11 000 bei der Deutschen Notenbank, Berlin, vorzunehmen. (2) Erlöse aus dem Verkauf von Versuchsproduktionen und aus der Refinanzierung von Grundmitteln, Werkzeugen, Vorrichtungen, Lehren usw., die aus haushaltsfinanzierten Forschungs- und Entwicklungsaufgaben erzielt wurden, sind in die Rückzahlungen an den Haushalt der Republik gemäß Abs. 1 einzubeziehen. §9 Investitionen (1) Für die Abgrenzung der Investitionsfinanzierung 1967/1968 gilt die Anordnung vom 14. November 1967 über die Abgrenzung der Investitionsfinanzierung 1967/1968 Jahresabgrenzungsanordnung (GBl. II S. 781). Die abzuführenden Mittel der Sonderbankkonten „Investitionen“ sind am 1. Februar 1968 durch die VEB an das Konto „Betriebsmittel“ der zuständigen WB bzw. des wirtschaftsleitenden Organs zu überweisen. Die VEB der Wirtschaftsräte der Bezirke führen diese Mittel bis zum 1. Februar 1968 direkt auf das im Abs. 2 genannte Konto ab. (2) Die auf dem Konto „Betriebsmittel“ gemäß Abs. 1 vereinnahmten Beträge sind durch die WB bzw. wirtschaftsleitenden Organe am nächstfolgenden Tage nach Eingang an das Ministerium der Finanzen, Konto 11 59 000/2 bei der Deutschen Notenbank, Berlin, abzuführen. Siehe § 29 Abs. 5 der Anordnung vom 11. Oktober 1966 über die Durchführung einer Generalinventur der Bestände an materiellen Umlaufmitteln und die Umbewertung dieser Bestände im Zusammenhang mit der Einführung neuer Industriepreise (GBl. II S. 745) Ziff. 6 der dazu erlassenen gemeinsamen Weisung des Ministers für Materialwirtschaft und des Ministers der Finanzen vom 3. Mai 1967 (den Beteiligten direkt zugestellt). §10 Verfügungsfonds Die Mittel des Verfügungsfonds sind bis zur Höhe von 20 % des Jahresplanbetrages übertragbar. Die am Jahresende noch vorhandenen Mittel aus Zuführungen zum Verfügungsfonds auf Grund der Anweisung des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates vom 15. Juli 1964 über die Gewährung eines materiellen Anreizes zur Mobilisierung zusätzlicher Exporte* sind auf das folgende Jahr übertragbar. §11 Produktionsfondsabgabe, Produktions- und andere Abgaben Die im Jahre 1967 erwirtschaftete Produktionsfondsabgabe, Produktions-, Dienstleistungs-, Handels und Verbrauchsabgaben sind, unabhängig vom Fälligkeitstag, in Rechnung 1967 zu vereinnahmen und gegenüber dem Staatshaushalt abzurechnen. §12 Handelsspanne aus Exportlieferungcn (1) Die Übertragung von Erlösen aus der Handelsspanne für Lieferungen und Leistungen auf der Grundlage von Ausfuhrverträgen gemäß § 4 Abs. 3 der Anordnung vom 5. März 1965 über die Gewährung einer Handelsspanne bei Exportlieferungen (GBl. III S. 27) auf das Planjahr 1968 ist bis zur nachweisbaren Höhe der im Jahre 1968 noch zu erbringenden Leistungen zulässig. (2) Aus dem Erlös aus Handelsspanne bei Exportlieferungen erzielte Überschüsse, die weder gemäß Abs. 1 übertragen noch gemäß § 5 Abs. 2 der Anordnung vom 5. März 1965 über die Gewährung einer Handelsspanne bei Exportlieferungen von den Außenhandelsunternehmen zurückgefordert wurden, sind in Rechnung 1967 als Gewinn auszuweisen und entsprechend den Bestimmungen über die Gewinnverwendung zu behandeln. §13 Finanzbeziehungen zwischen VEB und örtlichen Räten (1) VEB und Kombinate, die Haushaltszuschüsse für die Finanzierung der betrieblichen Berufsbildung bzw. der Einrichtungen der betrieblichen Betreuung erhalten, haben diese bis zum 22. Januar 1968 gegenüber der Abteilung Finanzen des zuständigen Rates des Kreises abzurechnen. Die sich daraus ergebenden Ausgleichszahlungen sind von den Abteilungen Finanzen der Räte der Kreise spätestens bis zum 31. Januar 1968 in Rechnung 1967 vorzunehmen. (2) Finanzielle Verpflichtungen aus Vereinbarungen zwischen VEB bzw. Kombinaten und örtlichen Räten, die auf Grund der Anordnung Nr. 2 vom 2. September 1965 über die vorläufige Regelung der Finanzierung der betrieblichen Einrichtungen und Maßnahmen für die Arbeiterversorgung und die Betreuung der Werktätigen in der volkseigenen Wirtschaft Finanzierung der betrieblichen Betreuung (GBl. II S. 660) bestehen, sind ebenfalls bis zum 22. Januar 1968 abzurechnen. Ergeben sich daraus Verpflichtungen der örtlichen Räte gegenüber VEB bzw. Kombinaten, haben die entsprechenden Zahlungen spätestens bis zum 31. Januar 1968 in Rechnung 1967 zu erfolgen. * den Beteiligten direkt zugestellt;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und der Verwaltung Strafvollzug, miß auf der Grundlage bestehender dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung strikt duroh-gesotzt und im Interesse einer hohen Sicherheit und Ordnung innerhalb der Untersuchungshaftanstalb, vor allem zur vorbeugenden Verhinderung aller Störungen, die gegen den Vollzugsprozeß gerichtet sind, die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt.

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