Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 778

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 778 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 778); 778 Gesetzblatt Teil II Nr. ltl Ausgabetag: 27. November 1967 b) das Lob vor der Klasse durch den Klassenleiter mit Eintragung in das Klassenbuch und Information an die Erziehungsberechtigten c) das Lob vor dem Pädagogischen Rat durch den Direktor mit Eintragung in die entsprechenden Schuldokumente d) das Lob beim Fahnenappell durch den Direktor mit Eintragung in die entsprechenden Schuldokumente e) die Verleihung von Urkunden und Medaillen an die besten Schüler mit Eintragung in die entsprechenden Schuldokumente. (3) Bei Belobigungen und Auszeichnungen gemäß Abs. 2 Buchstaben c bis e ist durch den Direktor eine Information an die Erziehungsberechtigten und in der Klassenelternversammlung sowie eine schriftliche Mitteilung an die Leitung des Betriebes, in dem die Eltern arbeiten, zu geben. (4) Für die Auszeichnung der besten Schüler mit Urkunden und Medaillen gilt im einzelnen folgendes: a) Schüler der Klassen 1 bis 12, die in mehr als der Hälfte der Fächer die Note „sehr gut“, in den übrigen Fächern die Note „gut“ erhielten und eine vorbildliche gesellschaftliche und außerunterrichtliche Arbeit geleistet haben, erhalten zum Ende des Schuljahres die Urkunde „Für gutes Lernen in der sozialistischen Schule“. Die Urkunde kann noch verliehen werden, wenn in einem Fach die Note „befriedigend“ vorliegt. b) Die Vorschläge für die Auszeichnungen mit diesen Urkunden sind vom Klassenleiter zu unterbreiten. Nach der Beratung in der Leitung der Grundorganisation der Freien Deutschen Jugend oder im Fx-eundschaftsrat der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ werden sie durch den Direktor der Schule entschieden. Der Direktor nimmt im Aufträge des Ministers für Volksbildung die Verleihung vor. c) Schüler, denen bei der Abschluß- und Reifeprüfung das Gesamtprädikat „Mit Auszeichnung bestanden“ zuerkannt wurde, erhalten ein Diplom. Die Diplome werden durch den Direktor in der Regel zusammen mit den Zeugnissen überi'eicht. d) Schülern, die im Abschlußzeugnis der Oberschule oder im Reifezeugnis der Erweiterten Oberschule in allen Fächern die Note „sehr gut“ erhallen und vorbildliche gesellschaftliche und außerunterrichtliche Arbeit geleistet haben, kann die „Les-sing-Medaille“ in Gold verliehen werden. e) Schülern, die im Abschlußzeugnis der Oberschule oder im Reifezeugnis der Erweiterten Obei'schule in nicht mehr als zwei Fächern die Note „gut“ und in allen übrigen Fächern die Note „sehr gut“ erhalten und sehr gute gesellschaftliche und außerunterrichtliche Arbeit geleistet haben, kann die „Lessing-Medaille“ in Silber verliehen werden. f) Die Vorschläge für die Auszeichnung mit dem Diplom und der „Lessing-Medaille“ in Gold und Silber sind vom Klassenleiter zu unterbreiten. Nach der Beratung im Pädagogischen Rat und in der Leitung der Grundorganisation der Fi'eien Deutschen Jugend bestimmt der Direktor, welche Vorschläge an den zuständigen Schulrat weitergeleitet werden. Über die Vorschläge zur Auszeichnung von Schülern der 10. bis 12. Klassen mit der „Lessing-Medaille“ in Gold entscheidet der Minister für Volksbildung. Der Bezix-ksschui-rat überreicht den ausgezeichneten Schülern die „Lessing-Medaille“ in Gold im Aufti’age des Ministers. Uber die Auszeichnung von Schülern mit der „Lessing-Medaille“ in Silber entscheidet der Bezirksschulrat. Die Verleihung der „Lessing-Me-daiile“ in beiden Stufen kann mit einer Prämie verbunden werden. g) Bei Aufnahme eines Lehrverhältnisses durch einen mit der „Lessing-Medaille“ in Gold ausgezeichneten Schüler ist der Leiter des Betriebes verpflichtet, mit ihm eine besondere Vereinbarung über die berufliche Entwicklung abzuschließen. Bei Aufnahme eines Studiums durch einen mit der „Lessing-Medaille“ in Gold ausgezeichneten Schüler der Oberschule an einer Fachschule oder dui'ch einen mit der „Lessing-Medaille“ in Gold ausgezeichneten Schüler der Erweiterten Oberschule an einer Hochschule oder Universität ist mit ihm durch die weiterführende Bildungseinrichtung ein Studienförderungsvertrag abzuschließen. (5) In der Schule ist ein „Ehi-enbuch der Schule“ anzulegen. In das Ehi'enbuch sind alle Schüler einzutragen, denen eine der im Abs. 4 genannten Auszeichnungen verliehen wui'de. Außei'dem sind die Schüler in das Ehrenbuch einzutragen, die andere wertvolle gesellschaftliche Leistungen vollbracht haben. Diese Eintragung ist den Eltern und den Betrieben, in denen die Eltern tätig sind, mitzuteilen. (6) Beabsichtigte Auszeichnungen von Schülern durch die Fx-eie Deutsche Jugend, die Pionieroi'ganisation „Ernst Thälmann“ und andere gesellschaftliche Organisationen sind vorher mit dem Direktor der Schule zu bei'aten. § 34 Schulstrafen (1) Schüler, die ohne triftige Gründe den Unterricht oder andere obligatorische Schulveranstaltungen versäumen, trotz wiederholter erzieherischer Maßnahmen der in der Klasse unterrichtenden Lehx-er nicht fleißig und gewissenhaft lernen, die Disziplin und Ordnung mißachten, gegen die Hausordnung der Schule verstoßen oder durch andere gi-obe Verfehlungen die Ehre des Schulkollektivs verletzen, können wie folgt bestraft werden: a) Verwarnung vor der Klasse durch den unterrichtenden Lehrer b) Tadel vor der Klasse durch den Klassenleiter mit Eintragung in das Klassenbuch und Information der Ex-ziehungsbei'echtigten c) Vei’weis vor dem Schulkollektiv durch den Direktor mit Eintx-agung in die entsprechenden Schuldokumente d) Androhung der Umschulung in eine andere Bildungseinrichtung durch den Direktor in besonders schwerwiegenden Fällen mit Eintragung in die entsprechenden Schuldokumente und e) Umschulung in eine andere Bildungseinrichtung durch den zuständigen Schulrat auf Antrag des Direktors mit Eintragung in die entsprechenden Schuldokumente. (2) Erweisen sich die vielfältigen Möglichkeiten der Schule zur Sicherung der Einziehung eines Schülers als;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und für das Erwirken der Untersuchungshaft; ihre Bedeutung für die weitere Vervollkommnung der Zusammenarbeit der tschekistischen Bruderorgane im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich negativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, der politisch-ideologischen Diversion und der Kontaktpolitk Kontakttätigkeit. Die im Berichtszeitraum in Untersuchungsverfahren festgestellten Aktivitäten zur Inspirierung und Organisierung politischer ünter-grundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten. Die von der Linie Untersuchung im Jahre erzielten Ergebnisse bestätigen, daß der Gegner unter den Bedingungen der historisch kurzen sozialistischen Entwicklung unvermeidlich, daß noch verhältnismäßig viele Menschen wenig oder kein Verständnis für das Wirken der inneren sozialen Widersprüche haben.

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