Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 776

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 776 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 776); 776 Gesetzblatt Teil II Nr. 111 Ausgabetag: 27. November 1967 zur Sicherung einer objektiven und umfassenden Beurteilung und Charakterisierung der Schülerpersönlichkeit von den Fachlehrern Einschätzungen über den Leistungsstand und das Verhalten der Schüler zu verlangen Beratungen mit den Fachlehrern, Erziehern, der Leitung der Organisation der Freien Deutschen Jugend, dem Gruppenpionierleiter und Gruppenrat der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, dem Klassenelternaktiv und der Patenbrigade über die Arbeit in der Klasse durchzuführen Schüler seiner Klasse für ausgezeichnete Leistungen und vorbildliches Verhalten zu belobigen oder wegen grober Verstöße gegen die Ordnung und Disziplin zu tadeln und darüber die Eltern der betreffenden Schüler zu informieren Schüler seiner Älasse auf schriftlichen Antrag der Eltern bis zu 3 Unterrichtstagen zu beurlauben Eltern, die die Erziehung ihrer Kinder vernachlässigen, auf ihre Pflichten aufmerksam zu machen, Maßnahmen zur Verbesserung der Erziehung unter Einbeziehung des Klassenelternaktivs und gegebenenfalls des Betriebes, in dem die Eltern beschäftigt sind, vorzuschlagen und einzuleiten. (4) Der Klassenleiter arbeitet mit der Leitung der Organisation der Freien Deutschen Jugend, dem Grup-penpionierleitcr und dem Gruppenrat der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ zusammen und hilft, deren Initiative und selbständige Arbeit zu entwickeln. Gemeinsam mit ihnen gewährleistet er, daß die Schüler ihrem Alter entsprechend aktiv am Kampf um die Stärkung der sozialistischen Deutschen Demokratischen Republik teilnehmcn. (5) Der Klassenleiter macht die Eltern seiner Schüler mit den Zielen und Aufgaben der sozialistischen Bildung und Erziehung vertraut. Er informiert die Eltern regelmäßig über die Leistungen und das Verhalten ihrer Kinder, berät sie bei der sozialistischen Familienerziehung und gewinnt sie für eine aktive Zusammenarbeit mit der Schule. Im Schuljahr führt er in enger Zusammenarbeit mit dem Klassenelternaktiv mindestens drei Elternversammlungen durch. Außerdem schafft er durch Elternsprechstunden oder Elternbesuche Möglichkeiten zur persönlichen Aussprache mit den Eltern. Er hat die Hinweise und Vorschläge der Eltern zu beachten und erforderlichenfalls den Direktor darüber zu informieren. (6) Der Klassenleiter unterstützt die Arbeit des gewählten Klassenelternaktivs. Wichtige Aufgaben der Bildungs- und Erziehungsarbeit seiner Klasse berät er mit dem Klassenelternaktiv und arbeitet bei deren Lösung vertrauensvoll mit ihm zusammen. (7) Der Klassenleiter arbeitet mit der Patenbrigade und den Betreuern der sozialistischen Betriebe und Genossenschaften zusammen. VI. Die Lehrer und Erzieher §27 Gemäß § 25 Abs. 2 des Gesetzes vom 25. Februar 1965 über das einheitliche sozialistische Bildungssystem haben die Lehrer und Erzieher als wichtigste gesellschaftliche Aufgabe eine qualifizierte sozialistische Bildungs- und Erziehungsarbeit zu leisten. Sie haben dabei das einheitliche Wirken des Pädagogenkollektivs aktiv zu unterstützen. Sie nehmen an der Planung und Leitung der Schularbeit teil. §28 (1) Alle Lehrer sind verpflichtet, sich gewissenhaft und schöpferisch auf ihren Unterricht vorzubereiten und ihn mit hoher Qualität durchzuführen. (2) Eine wichtige Voraussetzung, die Kontinuität des Unterrichtsprozesses zu sichern, jede Unterrichtsstunde rationell zu gestalten und höchste Bildungs- und Erziehungsergebnisse zu erzielen, ist die sorgfältige Planung des Unterrichts. Sie umfaßt die langfristige Planung von Stoffeinheiten und die gründliche Vorbereitung jeder Unterrichtsstunde. Die langfristige Planung umfaßt jeweils eine Stoffeinheit oder auch mehrere inhaltlich zusammenhängende Stoffeinheiten eines Unterrichtsfaches. (3) Auf der Grundlage der Lehrplananforderungen und unter Berücksichtigung der vorhandenen Bildungsund Erziehungsergebnisse sollte der Lehrer planen: die Ziele und Aufgaben für die Behandlung der Stoffeinheit den Zeitpunkt und die erforderliche Zeit für die Behandlung der Stoffeinheit die Hauptaufgaben der einzelnen Unterrichtsstunden die Bereitstellung der erforderlichen Unterrichtsmittel und anderer zur Vorbereitung und Durchführung des Unterrichts erforderlicher Materialien. Die Planung der Stoffeinheiten berücksichtigt die Verbindung zu anderen Stoffeinheiten des Unterrichtsfaches, zu anderen Unterrichtsfächern und zur außerunterrichtlichen Bildungs- und Erziehungsarbeit. (4) Die Vorbereitung auf die Unterrichtsstunde soll auf der langfristigen Planung aufbauen. Unter Beachtung des Stoffes, der bei den Schülern vorhandenen Voraussetzungen und der Unterrichtsbedingungen wird in der Vorbereitung das Stundenziel präzisiert und der methodische und zeitliche Verlauf der Stunde geplant. Dabei sind der Sicherung hoher Bildungs- und Erziehungsergebnisse bei allen Schülern, der Festigung ihres Wissens und Könnens sowie der Kontrolle der Schülerleistungen besondere Beachtung zu schenken. (5) Umfang und Gliederung der schriftlichen" Vorbereitungen sind vom Charakter des Faches, vom Lehrplan, von den zur Verfügung stehenden Materialien; von der Qualifikation und von den Erfahrungen des Lehrers abhängig. Sie können für einzelne Lehrer in Abhängigkeit von den Ergebnissen ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit durch den Direktor näher bestimmt werden. VII. Die Aufgaben des Schulhortes und des Schulinternates §29 (1) Der Schulhort hat die Aufgabe, den Schülern beim Lernen zu helfen, ihre staatsbürgerliche Erziehung zu unterstützen, ihnen die Möglichkeit zu sinnvoller Freizeitgestaltung und schöpferischer Selbstbetätigung zu geben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den spezifischen Aufgaben der Objcktkomnandantur im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches ergeben, durchgeführt Entsprechend, des zentralen Planes werden nachstehende Themen behandelt Thema : Thema ; Die zuverlässige Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges ist nicht zulässig. Verantwortung für den Vollzug. Für die Durchführung der Untersuchungshaft sind das Ministerium des Innern und Staatssicherheit zuständig.

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