Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 767

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 767 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 767); Gesetzblatt Teil II Nr. 110 Ausgabetag: 24. November 1967 767 muß die Genehmigung vor Beginn der entsprechenden Verhandlungen bzw. vor Abschluß der Verträge vorliegen. (2) Die Genehmigung für das Errichten und Betreiben von genehmigungspflichtigen Fernmeldeanlagen gemäß § 10 Abs. 1 Ziff. 1 des Gesetzes über das Eost-und Fernmeldewesen muß vorliegen, bevor die Anlagen geliefert oder eingesetzt werden. Soweit 1. vorbereitende Vereinbarungen oder Festlegungen im nationalen und internationalen Maßstab abgeschlossen oder getroffen werden, mit denen der Import oder der Einsatz vorbereitet wird, 2. Verträge über das Liefern abgeschlossen werden, muß die Genehmigung vor Beginn der entsprechenden Verhandlungen bzw. vor Abschluß der Verträge vorliegen. Für den Import ist die Genehmigung vom inländischen Besteller bzw. vom bilanzierenden Organ einzuholen. §3 An die Stelle der Genehmigung gemäß § 2 kann eine zwischen dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen und zentralen staatlichen Organen abgeschlossene Vereinbarung treten. §4 Die Genehmigung gemäß § 2 ist rechtzeitig, für vorbereitende Vereinbarungen oder Festlegungen spätestens 30 Tage vor Beginn der Verhandlungen beim Ministerium für Post- und Fernmeldewesen oder bei den von diesem beauftragten Dienststellen der Deutschen Post zu beantragen. Das Ministerium für Post-und Fernmeldewesen ist innerhalb von 30 Tagen nach Abschluß der Verhandlungen gemäß § 2 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 2 Ziff. 1 über das Ergebnis zu informieren. §5 Mit der Genehmigung gemäß § 2 oder mit der Vereinbarung gemäß § 3 werden auf der Grundlage des zur Verfügung stehenden Frequenzspektrums Frequenzen zugeteilt. Diese Frequenzen sind für das Herstellen sowie für das Errichten und Betreiben von genehmigungspflichtigen Fernmeldeanlagen gemäß §§ 1 und 2 verbindlich. §6 (1) Die Bestimmungen der §§ 1 bis 5 gelten nicht für genehmigungspflichtige Fernmeldeanlagen, die für die bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik hergestellt, importiert oder geliefert werden. (2) Sollen genehmigungspflichtige Fernmeldeanlagen, die von odfer für die bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik hergestellt, importiert oder geliefert wurden, außerhalb des Bereichs der bewaffneten Organe errichtet und betrieben werden, gelten die Bestimmungen des § 2 Abs. 2 und der §§ 3 bis 5. §7 Der Minister für Post- und Fernmeldewesen und seine Beauftragten sind berechtigt, die Einhaltung der §§ 1 bis 5 und des §6 Abs. 2 gemäß den Bestimmungen der §§ 44 und 45 des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen zu kontrollieren. §8 I (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Januar 1968 in Kraft. (2) Soweit zu diesem Zeitpunkt mit der Herstellung gemäß § 1 bereits begonnen und eine Genehmigung für das Herstellen noch nicht beantragt wurde, ist dies unverzüglich nachzuholen. Berlin, den 1. November 1967 Der Minister für Post- und Fernmeldcwesen Schulze Anordnung über die Festlegung der Koeffizienten zur Abrechnung von Projektierungs- und Konstruktionsleistungen der nichtvolkseigenen Wirtschaft im Bereich des Ministeriums für Schwermaschinen- und Anlagenbau vom 30. Oktober 1967 Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Anordnung vom 16. Juni 1967 über die Abrechnung von Projektierungsund Konstruktionsleistungen der nichtvolkseigenen Wirtschaft (GBl. II S. 409) wird folgendes angeordnet: §1 Zur Rückführung des projektierten Investitionswertumfanges auf die Preise des Jahres 1966 sind bei Projektierungs- und Konstruktionsleistungen der nichtvolkseigenen Wirtschaft für den Bereich des Schwermaschinen- und Anlagenbaues nachstehend aufgeführte Koeffizienten anzuwenden: Turbinen-Generator-Sätze 0,76 Dampferzeuger 0,80 Wasseraufbereitungsanlagen 0,72 Lufttechnische Anlagen 0,82 Kältetechnische Anlagen 1,00 Fördermittel 0,92 Komplette Tagebauausrüstungen 0,95 Chemieanlagen 0,89 Tankanlagen 0,82 Zuckerfabriken 0,86 Stahlkonstruktionen 0,77 Rohrleitungsanlagen 0,80 Sonstige Anlagen des Schwermaschinen- und Anlagenbaues 0,85 Technologische Ausrüstungen im Schwermaschinen- und Anlagenbau 0,89. §2 Die Koeffizienten sind wie folgt zu verwenden: Vor Anwendung der GOI ist der auf Grund der Preisverordnung Nr. 182 vom 28. August 1951 Verordnung;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß der Einsatz der auf die Erarbeitung operativ bedeutsamer Informationen konzentriert wird. - iiir Operativ bedeutsame Informationen sind insbesondere: Informationen über ,-Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden; erzielte Ergebnisse bei der vorbeugenden Abwehr Einschränkung geplanter feindlich-negativer Handlungen sowie bei der Schadensverhinderung und Aufrechterhaltung Wiederherstellung von Sicherheit und Ordnung; die Effektivität des Einsatzes der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen begangene Straftaten kurzfristig aufzuklären und die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person zu ermitteln. Dazu bedarf es der weiteren Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit unter Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, issenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ausgehend diese Prinzipien ständig in ihrer Einheit und als Mittel zur Lösung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den reaktionärsten Kräften der Bourgeoisie - häufig mittels imperialistischer Geheimdienste - als politische Strategie als Bestandteil strategischer Konzeptionen zum Einsatz gebracht oder ausgenutzt.

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