Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 764

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 764 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 764); 764 Gesetzblatt Teil II Nr. 110 Ausgabetag: 24. November 1967 werden können und mit der Leistung in unmittelbarem Zusammenhang stehen, soweit diese nach a) der Anordnung vom 13. Dezember 1966 über die Kalkulationsrichtlinie zur Bildung von Industriepreisen für Erzeugnisse und Leistungen der volkseigenen Betriebe (GBl. II S. 965) bzw. b) der Anordnung vom 13. Dezember 1966 über die Kalkulationsrichtlinie zur Bildung von Industriepreisen für Erzeugnisse und Leistungen der Betriebe mit staatlicher Beteiligung, der privaten Industrie-, Bau-, Dienstleistungs- und Verkehrsbetriebe (GBl. II S. 974) zu kalkulieren sind. Zu C Gemeinkosten Unter C sind alle Kosten (außer Grund- bzw. Fertigungsmaterial gemäß A und Grund- bzw. Fertigungslohn gemäß B) anzusetzen, soweit diese nach a) der Anordnung vom 13. Dezember 1966 über die Kalkulationsrichtlinie zur Bildung von Industriepreisen für Erzeugnisse und Leistungen der volkseigenen Betriebe (GBl. II S. 965) bzw. b) der Anordnung vom 13. Dezember 1966 über die Kalkulationsrichtlinie zur Bildung von Industriepreisen für Erzeugnisse und Leistungen der Betriebe mit staatlicher Beteiligung, der privaten Industrie-, Bau-, Dienstleistungs- und Verkehrsbetriebe (GBl. II S. 974) zu kalkulieren sind. Zu F Gewinnzuschlag a) Die Gewinnzuschläge sind aus den für die Erzeugnisse gültigen speziellen Preisanordnun- . gen der Industriepreisreform zu entnehmen. Bezugsbasis für den Gewinnzuschlag sind die Bearbeitungskosten (Buchst. D des Kalkulationsschemas 1). b) In den nachstehend aufgeführten Preisanordnungen sind die Normative für den Gewinnzuschlag nicht enthalten. Für Erzeugnisse dieser Preisanordnungen beträgt der Gewinnzuschlag Gewinn- PAO Nr. Zuschlag in % einschl. Titel der PAO auf clie Ergänzungen Bearbei- tungskosten 3137 Gewebe und im Nähwirkverfahren hergestellte textile Flächengebilde sowie Hauswäsche und Bademäntel aus Zweizylindergarnen, Vigognegarnen, Drei- und Vierzylin- dergarnen 17 % 4329 Schals und Tücher aus Geweben 20 % 4365 Handschuhe und Sporthand- schuhe aus Leder oder Kunstleder bzw. mit Leder-, Kunstleder- oder Textilanteil 17 % 4379 Schuhwerk aus Leder 17 % 4380 Schuhwerk aus Austauschstoffen 17 % 4381 Hausschuhwerk 17 % 3102 Leder 17 % Zu G Zuschlag für materiellen Anreiz Der Zuschlag für materiellen Anreiz beträgt 15 % der Bearbeitungskosten (Buchst. D des Kalkulationsschemas 1, § 2 Abs. 2 Buchst, b der Preisanordnung). Zu H Forschung und Entwicklung sowie VVB-Umlage a) Diese Kalkulationspositionen dürfen nur von Betrieben mit staatlicher Beteiligung, von Produktionsgenossenschaften des Handwerks sowie von privaten Industriebetrieben kalkuliert werden. b) Von volkseigenen Betrieben sind Kosten für Forschung und Entwicklung sowie VVB-Umlage in effektiver Höhe in die Gemeinkosten (Buchst. C des Kalkulationsschemas 1) einzubeziehen. Die nach Erzeugnissen bzw. Erzeugnisgruppen differenzierten Prozentsätze der Separierungsbeträge für Forschung sowie VVB-Umlage wurden den Betrieben vom Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, bekanntgegeben. Soweit die Prozentsätze den Betrieben nicht vorliegen, sind diese vom Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, anzufordern. Zu J Höhere Abschreibungen a) Separierungsbeträge für höhere Abschreibungen dürfen nur von Produktionsgenossenschaften des Handwerks sowie privaten Industriebetrieben kalkuliert werden. Die nach Erzeugnissen bzw. Erzeugnisgruppen differenzierten Prozentsätze der Separierungsbeträge für höhere Abschreibungen wurden den Betrieben vom Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, bekanntgegeben. Soweit die Prozentsätze den Betrieben nicht vorliegen, sind diese vom Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, anzufordern. b) Von volkseigenen Betrieben und von Betrieben mit staatlicher Beteiligung sind die Abschreibung in die Gemeinkosten (Buchst. C des Kalkulatfcnsschemas 1) einzubeziehen. ZuK Betriebspreis a) Von volkseigenen Betrieben ist der Betriebspreis wie folgt zu ermitteln: E) Selbstkosten + F) Gewinnzuschlag % auf D + G) Zuschlag für materiellen Anreiz 15 % auf D = K) Betriebspreis b) Von den Betrieben mit staatlicher Beteiligung ist der Betriebspreis nach folgender Formel ■ zu ermitteln: (E + F -f G) X 100 100 ./. (Prozentsatz zu FI) Betriebspreis c) Von Produktionsgenossenschaften des Handwerks und von privaten Industriebetrieben ist der Betriebspreis nach folgender Formel zu ermitteln: (E + F + G) X 100 100 ./. (Prozentsatz zu H und J) == Betriebspreis;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

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