Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 763

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 763 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 763); Gesetzblatt Teil II Nr. 110 Ausgabetag: 24. November 1967 763 Handelsorgan oder vom Versorgungskontor Industrie-textilien soweit die erteilte Preisbewilligung solchen Zuschlag vorsieht gesondert in der Rechnung auszuweisen. (2) Bei Lieferung von ausgewählten Spitzenerzeugnissen durch die Großhandelsgesellschaften Textilwaren oder Schuhe und Lederwaren bzw. das Absatzkontor Rauchwaren an die dafür festgelegten Verkaufsstellen sind auf den Rechnungen die Zuschläge zur Produk-tionsabgabe/Verbrauchsabgabe vom Gesamteinzelhandelsverkaufspreis abzusetzen. Der so ermittelte Betrag ist die Grundlage für die Errechnung der Einzelhandelsrabatte. (3) Bei Lieferung von ausgewählten Spitzenerzeugnissen unmittelbar an die dafür festgelegten Verkaufsstellen ist der Verkaufsstelle die Rechnung in 2facher Ausfertigung zu übersenden. Im Rahmen der vertraglichen Beziehungen können davon abweichende Regelungen getroffen werden. §9 Mustergetreue Ausführung (1) Die Preisfestsetzung gilt nur für mustergetreue Ausführung. Bei Veränderungen gegenüber den vorgelegten Mustern sind die Hersteller verpflichtet, die Kalkulation und ein Muster gemäß § 3 Abs. 2 Buchstaben a und c zur Bestätigung eines neuen Einzelhandelsverkaufspreises dem Minister für Handel und Versorgung oder den von ihm beauftragten Organen vorzulegen. (2) Bei textilen Konfektionserzeugnissen liegt mustergetreue Ausführung auch dann vor, wenn die mit dem Abnehmer vereinbarten Veränderungen von Details den Betriebspreis um nicht mehr als 6 % verändern, vorausgesetzt, daß keine Veränderungen im Oberstoff und in der Grundsilhouette vorgenommen werden. Im übrigen werden die vertragsrechtlichen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. §10 Abweichende Qualitäten (1) Die Anerkennung als ausgewähltes Spitzenerzeugnis gilt nur für Erzeugnisse 1. Wahl. Der Minister für Handel und Versorgung kann Ausnahmen zulassen. (2) Anträge auf gesonderte Festsetzung der Einzelhandelsverkaufspreise für abweichende Qualitäten sind von den Herstellern an das Ministerium für Handel und Versorgung zu richten. §11 Etikettierung (1) Für ausgewählte Spitzenerzeugnisse ist durch die Hersteller eine besondere Kennzeichnung, beispielsweise durch Annähetikett oder Anhänger vorzunehmen, welche auf den besonderen Charakter dieser Erzeugnisse hinweist. Dabei sind die Modellbezeichnung, der Einzelhandelsverkaufspreis und der Herstellerbetrieb anzugeben. Im Rahmen der vertraglichen Beziehungen können darüber spezifische Festlegungen getroffen werden. (2) Der § 2 der Anordnung vom 25. Mai 1960 über die Etikettierungspflicht (GBl. I S. 378) und die Anordnung Nr. 3 vom 19. März 1962 über die Etikettierüngspflicht (GBl. II S. 149) finden keine Anwendung. § 12 Preisauszeichnung Mit der Angabe der Einzelhandelsverkaufspreise auf dem Etikett ist den sich aus der Preisanordnung Nr. 2025 vom 10. Januar 1964 Verpflichtung zur Preisauszeichnung und zum Preisnachweis (GBl. II S. 95) ergebenden Verpflichtungen entsprochen. §13 Schlußbestimmungen (1) Diese Preisanordnung tritt am 15. November 1967 in Kraft und gilt für alle ab diesem Zeitpunkt erstmalig zur Auslieferung gelangenden ausgewählten Spitzenerzeugnisse. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) Preisanordnung Nr. 1984 vom 5. März 1962 Exquisit-Erzeugnisse (GBl. II S. 148) b) Preisanordnung Nr. 1984/1 vom 13. Juli 1962 Exquisit-Erzeugnisse (GBl. II S. 478) c) Preisanordnung Nr. 1984/2 vom 18. Dezember 1963 Exquisit-Erzeugnisse (GBl. II S. 863). Berlin, den 31. Oktober 1967 Der Minister Der Minister für Leichtindustrie für Handel und Versorgung W i 11 i k I. V.: Dr. R i c h t e r Staatssekretär und Erster Stellvertreter des Ministers Anlage zu vorstehender Preisanordnung Nr. 1984/3 Richtlinie zur Preiserrechnung für ausgewählte Spitzenerzeugnisse I. Ermitteln die Hersteller für ausgewählte Spitzenerzeugnisse die Betriebspreise auf der Grundlage der notwendigen Selbstkosten (§ 2 Abs. 2 der vorstehenden Preisanordnung), ist die Kalkulation nach dem Kalkulationsschema 1 aufzustellen. Die Kalkulationselemente des Kalkulationsschemas werden wie folgt erläutert: Zu A Grund- bzw. Fertigungsmaterial Unter A sind zu erfassen und zu kalkulieren: a) Grund- bzw. Fertigungsmaterial. Das sind Materialien, die stofflich und wertmäßig in das Produkt eingehen und diesem direkt zugerechnet werden können. Bezugskosten sind kalkulationsfähig. b) Handelsware und Einzelhandelsverkaufsverpackung. c) Fremde Lohnarbeit. Zu B Grund- bzw. Fertigungslohn Unter B sind die tariflich zulässigen Löhne auszuweisen, die dem Erzeugnis direkt zugerechnet;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom bestimmt. Von besonderer Bedeutung war der Zentrale Erfahrungsaustausch des Leiters der mit allen Abteilungsleitern und weiteren Dienstfunktionären der Linie. Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Petrick, Die Rolle ethischer Aspekte im Prozeß der Gewinnung und der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern aus wissenschaftlich-technischen Bereichen Diplomarbeit Politisch-operatives Wörterbuch Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - hauptamtliche nicht geeignet sind. Sechstens: Die Arbeitsräume sollen möglichst über Strom-, Wasser- und Gasanschluß verfügen, beheizbar und wohnlich eingerichtet sein.

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