Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 755

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 755 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 755); Gesetzblatt Teil II Nr. 108 Ausgabetag: 22. November 1967 755 der Arbeiterversorgung, insbesondere Versorgung am Arbeitsplatz und der Schichtarbeiter der gesundheitlichen und sozialen Betreuung sowie des Wohnungswesens der Erholung an den Wochenenden und im Urlaub der Betreuung der Jugend und der Kinder der kulturellen und sportlichen Betätigung und Betreuung der Qualifizierung in Form von sozialen und leistungsabhängigen Unterstützungen. (3) Zuwendungen aus dem Kultur- und Sozialfonds an Organe gesellschaftlicher Organisationen außerhalb des Betriebes sind nicht gestattet (ausgenommen Sportorganisationen, Orts- und Kreisausschüsse für Jugendweihe). § 9 (1) Die Ökonomie bei der Verwendung des Kultur-, und Sozialfonds ist systematisch zu erhöhen. In den betrieblichen Betreuungseinrichtungen ist die Arbeit zu rationalisieren und die Anwendung der innerbetrieblichen wirtschaftlichen Rechnungsführung bzw. Leistungsfinanzierung durchzusetzen. (2) Die Leiter der Betriebe sind verpflichtet, die Gewährung von Zuschüssen aus dem Kultur- und Sozialfonds zur Finanzierung betrieblicher Betreuungseinrichtungen und Maßnahmen auf der Grundlage von Finanzierungsplänen gemeinsam mit den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen zu regeln. § 10 (1) Investitionen und Maßnahmen zur Schaffung neuer bzw. Erweiterung vorhandener betrieblicher Versorgungs- und Betreuungseinrichtungen haben auf der Grundlage des Planes der Arbeits- und Lebensbedingungen zu erfolgen. Das betrifft auch die vertraglich festgelegten Maßnahmen zur Errichtung und Nutzung gemeinsamer Einrichtungen. Die genannten und alle anderen Maßnahmen zur Verbesserung der kulturellen und sozialen Betreuung der Werktätigen müssen den territorialen Bedingungen und volkswirtschaftlichen Erfordernissen entsprechen und bedürfen vor ihrer Aufnahme in den Plan der Arbeits- und Lebensbedingungen der Zustimmung der zuständigen Räte der Städte bzw. Gemeinden. (2) Die Leiter der Betriebe haben mit den örtlichen Staatsorganen sowie anderen Betrieben und Einrichtungen zur ständigen Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen entsprechend dem Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 15. September 1967 über die Weiterentwicklung der Haushalts- und Finanzwirtschaft der Städte und Gemeinden (GBl. I S. 111) zusammenzuarbeiten. Dazu gehören Maßnahmen zur besseren Auslastung der bestehenden kulturellen und sozialen Einrichtungen und die gemeinsame Errichtung und Unterhaltung neuer Einrichtungen. (3) Die Leiter der Betriebe haben über die Maßnahmen gemäß Abs. 2 mit den örtlichen Staatsorganen sowie anderen Betrieben und Einrichtungen Verträge über gegenseitige Leistungen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen abzuschlicßen. In den Verträgen sind die beiderseitigen Rechte und Pflichten zur Durchführung gemeinsamer Maßnahmen zu regeln. (4) Die Räte der Städte bzw. Gemeinden haben den Neu- und Erweiterungsbau sowie die Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungs- und Betreuungseinrichtungen und die Nutzung dieser Einrichtungen territorial zu koordinieren und darauf einzuwirken, daß Gemeinschaftseinrichtungen entstehen. Sie haben das Recht, ihre Zustimmung zu den vorgesehenen betrieblichen Maßnahmen zu verweigern, wenn diese den Bedingungen im Territorium nicht entsprechen bzw. volkswirtschaftlich unzweckmäßig sind. Abschnitt IV Schlußbestiminungen § 11 (1) Die Leiter der zentralen Staatsorgane sind berechtigt, entsprechend den Grundsätzen dieser Verordnung für ihren Bereich in Übereinstimmung mit den zuständigen Zentralvorständen der Industriegewerkschaften bzw. Gewerkschaften spezifische Regelungen zu erlassen. (2) Der Leiter des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne erläßt im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung. § 12 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1968 in Kraft. (2) Gleichzeitig freten außer Kraft: a) die Verordnung vom 10. Dezember 1964 über die Bildung und Verwendung des Kultur- und Sozialfonds im Jahre 1965 Kultur- und Sozialfondsverordnung (GBl. II S. 1047) b) der Beschluß vom 18. August 1966 über die Arbeit mit dem Kultur- und Sozialfonds in der volkseigenen Wirtschaft im Jahre 1967 Auszug (GBl. II S. 611). (3) Die Bestimmungen im § 1 Ziff. 4 der Anordnung vom 12. September 1955 über die Veränderung der Planung des Kultur-, Gesundheits- und Sozialwesens im Bereich der zentralgeleiteten volkseigenen Wirtschaft (GBl. II S. 337) sind für Investitionsmaßnahmen bei Neuschaffung, Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung, Erweiterung und Verbesserung von Grundmitteln der betrieblichen Betreuung aus Amortisationen nicht mehr anzuwenden. Berlin, den 20. Oktober 1967 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben darauf Einfluß zu nehmen, daß durch zielgerichtete Anwendung qualifizierter operativer Kombinationen eine höhere Qualität der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt.

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