Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 735

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 735 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 735); Gesetzblatt Teil II Nr. 105 Ausgabetag: 15. November 1967 735 auf Antrag den Wohnungstausch zwischen den Bürgern und können dafür Gebühren erheben. Für die Anleitung und Kontrolle der staatlichen Wohnungstauschzentralen sind die für die Wohnungswirtschaft zuständigen Mitglieder der jeweiligen örtlichen Räte verantwortlich. (4) Im öffentlichen Interesse, insbesondere zur besseren Verteilung des Wohnraumes, sind die für die Wohnraumlenkung zuständigen Organe berechtigt, einen Wohnungstausch oder Wohnungswechsel anzuordnen und dabei eine Umzugskostenregelung zu treffen. § 13 (1) Die für die Wohnraumlenkung zuständigen Organe sind berechtigt, nicht zu Wohnzwecken genutzten oder unterbelegten Wohnraum, einschließlich Nebenraum und Zubehör, für die Unterbringung Wohnungssuchender Bürger zu erfassen. (2) Wohnraum in Eigenheimen unterliegt nicht der Erfassung, wenn dieser von Eigentümern und deren Familienangehörigen bewohnt und unter Berücksichtigung des § 10 für ihre Wohnraumversorgung benötigt wird. Abschnitt IV Erhaltung, Modernisierung sowie Um- und Ausbau von Wohnraum § 14 Die Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden sowie die Betriebe und Institutionen mit eigenem Wohnungsfonds sind verpflichtet, Reserven für die Wohnraumversorgung durch Maßnahmen der Erhaltung, Modernisierung sowie des Um- und Ausbaues planmäßig zu erschließen. Sie entwickeln die Initiative der Bevölkerung durch wirksame Formen und Methoden der persönlichen und kollektiven materiellen Interessiertheit, durch Möglichkeiten der Wohnraumzuweisung sowie durch Bereitstellung finanzieller Mittel und Baumaterialien. Sie lenken diese Initiative insbesondere auf die Ermittlung kostengünstiger Um- und Ausbaumöglichkeiten, die Durchführung von Bauarbeiten sowie auf die Gewinnung zusätzlicher Baumaterialien. § 15 (1) Wohnungssuchende, die mit Zustimmung der örtlichen Staatsorgane selbständig oder mit Unterstützung ihrer Betriebe Baumaßnahmen ohne Beeinträchtigung der planmäßigen Verwendung von Materialfonds und Kapazitäten durchführen, um Wohnraum aus zweckentfremdeten oder bisher für Wohnzwecke ungeeigneten Räumen zu schaffen, erhalten diesen Wohnraum im Rahmen der erstmaligen Vergabe zugewiesen. (2) Abs. 1 gilt entsprechend für Betriebe, Institutionen und Genossenschaften, die mit eigenen Mitteln Wohnraum ausbauen. Diese können den neugeschaffenen Wohnraum zur ständigen Nutzung für ihre Angehörigen erhalten. , § 16 (1) Die Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden haben im Zusammenwirken mit den kommunalen Wohnungsverwaltungen die Hauseigentümer, Rechtsträger und Verwalter von Wohngebäuden und von anderen für Wohnzwecke ausbaufähigen Gebäuden zur Durchführung von erforderlichen Erhaltungs-, Um- und Ausbau- sowie Modernisierungsmaßnahmen anzuregen und sie bei der Vorbereitung und Sicherung dieser Maßnahmen auf der Grundlage der vom Minister der Finanzen erlassenen Kredit-, Zins- und Sieuerbestim-mungen zu unterstützen. (2) Die Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden sind berechtigt, erforderliche Erhaltungsmaßnahmen an Wohngebäuden sowie notwendige Um- und Ausbauten zur Gewinnung von Wohnraum anzuordnen und, wenn erforderlich, die entsprechenden Bauarbeiten in Auftrag zu geben. Die Kosten der Bauarbeiten hat in der Regel der Hauseigentümer bzw. Rechtsträger zu tragen. Abschnitt V Pflichten der Hauseigentümer, Rechtsträger, Verwalter und sonstiger Verfügungsberechtigter § 17 Hauseigentümer, Rechtsträger, Verwalter und sonstige Verfügungsberechtigte haben die Pflicht, dem für die Wohnraumlenkung zuständigen Organ a) freien, frei werdenden und neu geschaffenen Wohn-raum sowie die unberechtigte Nutzung unverzüglich zu melden b) auf Verlangen Auskunft über Umfang und Nutzung der Wohnräume zu geben und deren Besichtigung durch dessen Beauftragte zu gestatten. Die Pflichten aus Buchst, b hat auch der Mieter zu erfüllen. § 13 (1) Hauseigentümer, Rechtsträger, Verwalter, sonstige Verfügungsberechtigte und Mieter sind verpflichtet, auf der Grundlage der Wohnraumzuweisung einen Mietvertrag abzuschließen. (2) Sie dürfen im Interesse einer planmäßigen Wohnraumversorgung der Bürger ohne gültige Zuweisung des für die Wohnraumlenkung zuständigen Organs Wohnraum an Dritte nicht überlassen. Ein Vertrag über die Nutzung von Wohnraum ist nichtig, wenn der Wohnraum ohne ordnungsgemäße Zuweisung der für die Wohnraumlenkung zuständigen Organe bezogen oder auf Grund einer Täuschung zugewiesen wurde. Abschnitt VI Aufgaben der Direktoren von Betrieben und der Leiter von Dienststellen § 19 (1) Zur Sicherung der Wohnraumversorgung ihrer Werktätigen bzw. Angehörigen werden Aufgaben der Wohnraumlenkung übertragen a) den Direktoren von Schwerpunktbetrieben entsprechend der Ordnung über die Wohnraumversorgung für die Werktätigen der Schwerpunktbetriebe und der Betriebe mit Werkwohnungen (Anlage) b) den Leitern der jeweiligen Dienststellen des Ministeriums für Nationale Verteidigung, des Ministeriums für Staatssicherheit und des Ministeriums des Innern (bewaffnete Organe) entsprechend der Ordnung vom 18. Mai 1966 über die Wohnraumversorgung der Angehörigen und Zivilbeschäftigten der bewaffneten Organe.* (2) Die Schwerpunktbetriebe und Dienststellen gemäß Abs. 1-gelten im Rahmen ihrer Wohnungsfonds als ein für die Wohnraumlenkung zuständiges Organ im Sinne dieser Verordnung. Die Direktoren der Betriebe führen ♦ wurde diesen Organen direkt zugestellt;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 735 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 735) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 735 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 735)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag, Berlin Erich Honecker, Die Aufgaben der Parteiorganisationen bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der - Referat auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung, Geheime Verschlußsache Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Richtlinie über die Operative Personenkontrolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung über das pol itisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen dos MdI, um gegnerische irkungsmöglichkeiten zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, wobei ihre individuelle staatsfeindliche Einstellung nach ihrem ideologischen Gehalt, ihrem Umfang und dem Grad ihrer Verfestigung differenziert werden muß.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X