Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 725

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 725 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 725); 725 Gesetzblatt Teil II Nr. 102 Ausgabetag: 7. November 1967 eine permanente prognostische Arbeit auf allen Ebenen der Planung und Leitung sowie die Umsetzung ihrer Ergebnisse in strukturpolitische Entscheidungen und deren Durchsetzung vermittels der Perspektiv- und Jahrespläne gewährleistet wird der Perspektivplan zum entscheidenden Instrument für die zentrale Steuerung des volkswirtschaftlichen Reproduktions- und Entwicklungsprozesses wird die Anwendung moderner Mittel und Methoden bei der Planung und Bilanzierung gewährleistet wird im Prozeß der Planung und Bilanzierung die aufeinander abgestimmte Strukturentwicklung der Zweige, Territorien und Erzeugnislinien gesichert wird die erzeugnisgebundene Planung als Hauptinstrument für die Planung der Strukturentwicklung durchgesetzt wird. (4) Die Staatliche Plankommission ist für die Ausarbeitung, Einführung und ständige Weiterentwicklung der Prinzipien und der Struktur des volkswirtschaftlichen Informationssystems sowie die Erarbeitung der Konzeption für das volkswirtschaftliche Netz von Rechenstationen in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik verantwortlich. (5) Die Staatliche Plankommission hat bei der Lösung ihrer Aufgaben die elektronische Datenverarbeitung anzuwenden und die prognostisch begründete wissenschaftliche Vorbereitung volkswirtschaftlicher Entscheidungen mit Hilfe moderner Verfahren der Informations- und Datenverarbeitung und der Operationsforschung vorzunehmen. Sie hat die Grundrichtung und Hauptproportionen der elektronischen Datenverarbeitung in den Perspektiv- und Jahresvolkswirtschaftsplänen zu sichern und darauf einzuwirken, daß dem volkswirtschaftlichen Planungs- und Leitungsprozeß auf allen Ebenen die elektronische Datenverarbeitung zugrunde gelegt wird. II. Leitung und Arbeitsweise §6 (1) Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission ist für die Erfüllung der Aufgaben und die gesamte Tätigkeit der Staatlichen Plankommission und der ihr nachgeordneten Organe und Einrichtungen gegenüber dem Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Volkskammer, dem Staatsrat und dem Ministerrat verantwortlich und rechenschaftspflichtig. (2) Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission leitet die Staatliche Plankommission nach dem Prinzip der Einzelleitung. Er hat in seiner Leitungstätigkeit zu sichern, daß die Aufgaben der Staatlichen Plankommission in hoher Qualität erfüllt werden. Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission sichert die Durchführung der Beschlüsse der Partei- und Staatsführung in seinem Verantwortungsbereich und legt die dazu erforderlichen Maßnahmen fest. Er hat die Entwicklung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit innerhalb der Staatlichen Plankommission und mit den Staats- und Wirtschaftsorganen, den wissenschaftlichen Gremien und Einrichtungen sowie den gesellschaftlichen Organisationen zu gewährleisten. (3) Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission hat dem Ministerrat rechtzeitig Informationen und wissenschaftlich begründete"; Lösungsvorschläge zu volkswirtschaftlichen Grundfragen vorzulegen. (4) Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission erläßt im Rahmen des Aufgabenbereiches der Staat- lichen Plankommission Anordnungen, Durchführungsbestimmungen und Richtlinien. Er vertritt die Staatliche Plankommission im Rechtsverkehr. §7 (1) Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission ist für die Erziehung, Qualifizierung und den richtigen Einsatz der Führungskader in der Staatlichen Plankommission verantwortlich. Er unterbreitet dem Ministerrat Vorschläge zur Berufung der leitenden Kader der Staatlichen Plankommission entsprechend der dafür geltenden Nomenklatur. (2) Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission ist gegenüber den Leitern der der Staatlichen Plankommission nachgeordneten Einrichtungen sowie gegenüber den Vorsitzenden der Bezirksplankommissionen weisungsberechtigt. Das Weisungsrecht gegenüber den Vorsitzenden der Bezirksplankommissionen erstreckt sich insbesondere auf die Durchführung der im § 2 Abs. 8 genannten Aufgaben. (3) Bei Verhinderung des Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission übernimmt der Staatssekretär und Erste Stellvertreter des Vorsitzenden oder der hierzu vom Vorsitzenden beauftragte Stellvertreter die Vertretung des Vorsitzenden. §8 (1) Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission wird durch ein beratendes Gremium (Plankommission) unterstützt, das unter seinem Vorsitz Grundfragen der Entwicklung der Struktur, der Effektivität und der Proportionen der Volkswirtschaft sowie des ökonomischen Systems des Sozialismus berät. (2) Die Plankommission besteht aus dem Vorsitzenden, den Stellvertretern des Vorsitzenden, hervorragenden Wissenschaftlern und erfahrenen Praktikern. Die Mitglieder der Plankommission werden vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen. § 9 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission und die Stellvertreter des Vorsitzenden haben das Recht, zur komplexen Vorbereitung von Entscheidungen des Ministerrates über volkswirtschaftliche Grundfragen zeitweilige Arbeitsgruppen zu bilden, in denen leitende Kader der Staats- und Wirtschaftsorgane sowie führende Wissenschaftler und erfahrene Praktiker mitar-beiten. Diese Arbeitsgruppen erarbeiten auf der Basis grundlegender Materialien der Staats- und Wirtschaftsorgane, wissenschaftlichen Gremien und Betriebe Lösungsvorschläge zur Entwicklung der Struktur und der Hauptfaktoren der Volkswirtschaft und des ökonomischen Systems des Sozialismus. Die Einbeziehung der Mitglieder aus anderen Organen und Institutionen erfolgt im Einvernehmen mit den zuständigen Leitern. § 10 (1) Die Stellvertreter des Vorsitzenden sind für die Erfüllung der Gesamtaufgaben der Staatlichen Plankommission mitverantwortlich und tragen die volle Verantwortung für die Durchführung der Aufgaben ihrer Bereiche. Sie sind dem Vorsitzenden gegenüber für die Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben rechenschaftspflichtig. (2) Die Abteilungsleiter sind unmittelbar gegenüber dem zuständigen Stellvertreter des Vorsitzenden für die rechtzeitige Lösung aller Aufgaben der Abteilung in hoher Qualität verantwortlich und rechenschaftspflichtig. (3) Die Stellvertreter des .Vorsitzenden und Abteilungsleiter der Staatlichen Plankommission haben .die Konzentration der Kräfte auf die entscheidenden;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der und anderer sozialistischer Staaten unter Heraus arbeitung der Schwerpunktbereiche und Tendenzen sowie der Pläne und spezifischen Besonderheiten einzelner Banden Verbindungssystem, Methoden wind Mittel seiner Tarnung, Merlanale zur Erkennung derselben Mittel und Methoden der kriminellen Mens chenhändlerbanden, die Entwicklung neuer in Schwerpunktbereichen, die Entwicklung von zur Absicherung von Schwerpunkten vor Angriffen der Banden, das.

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