Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 721

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 721 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 721); 721 P “S GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1967 Berlin, den 3. November 1967 Teil II Nr. 101 Tag Inhalt Seite 5. 10. 67 Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die weitere Anwendung der Produktionsfondsabgabe im Bereich der volkseigenen Industrie und des volkseigenen Bauwesens 721 5. 10. 67 Anordnung über die Anwendung der wirtschaftlichen Rechnungsführung in Ingenieurbüros für Rationalisierung im Bereich der Wirtschaftsräte der Bezirke 722 17. 10. 67 Anordnung Nr. 3 über die Seehafenbetriebsordnung 722 Zweite Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die weitere Anwendung der Produktionsfondsabgabe im Bereich der volkseigenen Industrie und des volkseigenen Bauwesens vom 5. Oktober 1967 Auf Grund des § 1 Abs. 2 und des § 7 Abs. 1 der Verordnung vom 2. Februar 1967 über die weitere Anwendung der Produktionsfondsabgabe im Bereich der volkseigenen Industrie und des volkseigenen Bauwesens (GBl. II S. 115) wird folgendes bestimmt: Zu § 1 Abs. 1 der Verordnung: §1 (1) Ab 1. Januar 1968 gilt die Verordnung vom 2. Februar 1967 über die weitere Anwendung der Produktionsfondsabgabe im Bereich der volkseigenen Industrie und des volkseigenen Bauwesens auch für die örtlichgeleiteten VEB der Bau- und Baumaterialienindustrie sowie der Baumechanisierung. (2) Soweit in dieser Durchführungsbestimmung nichts anderes festgelegt ist, gelten die §§ 2 bis 6 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 2. Februar 1967 zur Verordnung über die weitere Anwendung der Produktionsfondsabgabe im Bereich der volkseigenen Industrie und des volkseigenen Bauwesens (GBl. II S. 117) auch für die örtlichgeleiteten VEB der Bau- und Baumaterialienindustrie sowie der Baumechanisierung. Zu § 3 Abs. 2 der Verordnung: §2 (1) Der Minister für Bauwesen kann im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Minister der Finanzen für bezirksgeleitete VEB der Bau- und Baumaterialienindustrie sowie der Baumechanisierung auf Antrag der Räte der Bezirke von der einheitlichen Rate der Produktionsfondsabgabe der jeweiligen Betriebsgruppe abweichende Raten festlegen. (2) Die Vorsitzenden der Räte der Bezirke können auf Antrag der Vorsitzenden der Räte der Kreise für * 1. DB vom 2. Februar 1967 (GBl. II Nr. 19 S. 117) kreisgeleitete VEB der Bau- und Baumaterialienindustrie von der einheitlichen Rate der Produktionsfondsabgabe abweichende Raten festlegen, wenn in der fondsbezogenen Rentabilität erhebliche Unterschiede bestehen. Zu § 4 Abs. 3 der Verordnung: §3 Die örtlichgeleiteten VEB der Bau- und Baumaterialienindustrie sowie der Baumechanisierung planen die Produktionsfondsabgabe als Abführungen an die Bezirksbauämter bzw. den Haushalt des zuständigen Rates des Kreises. Zu § 4 Abs. 5 der Verordnung: §4 Die Bezirksbauämter planen die Produktionsfondsabgabe als Abführung an den Haushalt des jeweiligen Rates des Bezirkes. Zu § 5 Abs. 2 der Verordnung: §5 Die örtlich geleiteten VEB der Bau- und Baumaterialienindustrie sowie der Baumechanisierung haben die Produktionsfondsabgabe zu den für die Abführung der Gewinne festgelegten Terminen an die Bezirksbauämter bzw. an den Haushalt des zuständigen Rates des Kreises abzuführen. Zu § 5 Abs. 3 der Verordnung: §6 Die Bezirksbauämter haben die Produktionsfondsabgabe zu den für die Abführung der Gewinne festgelegten Terminen an den Haushalt des Rates' des Bezirkes abzuführen. §7 Ubcrgangsregelung für das Planjahr 1968 (1) Der Minister für Bauwesen gibt den Räten der Bezirke die für das Jahr 1968 geltenden Raten bekannt. (2) Die Vorsitzenden der Räte der Bezirke geben den Vorsitzenden der Räte der Kreise und den Direktoren der bezirksgeleiteten VEB die bestätigten Raten;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

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