Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 705

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 705 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 705); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1967 Berlin, den 26. Oktober 1967 Teil 11 Nr. 97 Tag Inhalt Seite 15. 8.1967 Anordnung über das Statut des Instituts zur Ausbildung von Ingenieurpädagogen der metallverarbeitenden Industrie 705 28. 9. 1967 Anordnung über das Statut des Instituts für Ökonomik und Preise beim Landwirtschaftsrat der Deutschen Demokratischen Republik 707 3. 10. 1967 Anordnung zur Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Vereinigungen für die Lenkung der milchverarbeitenden Industrie 708 Anordnung über das Statut des Instituts zur Ausbildung von Ingenieurpädagogen der metallverarbeitenden Industrie vom 15. August 1987 Im Einvernehmen mit dem Ministerium für Hoch-und Fachschulwesen wird folgendes angeordnet: §1 Das Statut des Instituts zur Ausbildung von Ingenieurpädagogen wird bestätigt und nachstehend veröffentlicht (s. Anlage). §2 Diese Anordnung tritt am 1. September 1967 in Kraft. Berlin, den 15. August 1967 Der Minister für Verarbeitungsmaschinen- und Fahrzeugbau I. V.: Böhme Staatssekretär Anlage zu vorstehender Anordnung Statut des Instituts zur Ausbildung von Ingenieurpädagogen §1 Stellung'dcs Instituts Das Institut zur Ausbildung von Ingenieurpädagogen nachstehend Institut genannt untersteht dem Ministerium für Verarbeitungsmaschinen- und Fahrzeugbau. Es ist juristische Person und Haushaltsorganisation. Der Sitz des Instituts ist Karl-Marx-Stadt. §2 Aufgaben des Instituts Das Institut hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. a) Ausbildung von Facharbeitern zu Ingenieurpädagogen b) Ausbildung von Absolventen der Ingenieur- und Fachschulen zu Ingenieurpädagogen im päd- agogischen Zusatzstudium zum Erwerb der Lehrbefähigung für den berufspraktischen Unterricht c) Ausbildung von Lehrkräften des berufspraktischen Unterrichts mit abgeschlossener Lehrmeisterqualifikation im Ergänzungsstudium zu Ingenieurpädagogen d) pädagogische Ausbildung von Lehrkräften des berufspraktischen Unterrichts (Lehrausbilder) im Direkt- und Fernstudium e) Entwicklung und Herausgabe von Plänen und Lehrmaterialien für die Ausbildung im Fernstudium f) Weiterbildung der Lehrkräfte des berufspraktischen Unterrichts durch Kolloquien, Tagungen und Speziallehrgänge g) Unterstützung der Weiterbildungsmaßnahmen in den WB, Betriebsberufsschulen und anderen Weiterbildungseinrichtungen in Verbindung mit den zuständigen Zentralstellen für Berufsausbildung und Leitsektionen. 2. Die fachliche Ausbildung der Ingenieurpädagogen hat nach dem Grundsatz der Verbindung von Bildung und Erziehung mit dem Leben, von Theorie und Praxis sowie von Studium und produktiver Tätigkeit zu erfolgen und ist unter ständiger Einflußnahme und Verantwortung der fachlich zuständigen Ministerien auf dem höchsten Niveau der Entwicklung von Ökonomie und Technik, Pädagogik und Methodik sowie unter systematischer Auswertung der Erfahrungen der Rationalisatoren und Neuerer durchzuführen. 3. Der Ausbildung und Erziehung sind die Grundzüge des ökonomischen Systems des Sozialismus mit dem Ziel zugrunde zu legen, den Höchststand in Wissenschaft und Technik mit dem größten Nutzeffekt zu erreichen. 4. Die komplexe Ausbildung muß auf die Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sein. Das erfordert die Herstellung der Einheit von Politik, Ökonomie, Wissenschaft, geistig-kulturellem Leben und sozialistischer Erziehung. Lehre und Studium sind so mitein-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft verbundene Belastungen. längere Wartezeiten bis zur Arztvorstellung oder bis zur Antwort auf vorgebrachte Beschwerden. Sie müssen für alle Leiter der Linie Anlaß sein, in enger Zusammenarbeit mit den anderen politisch-operativen Diensteinheiten umfassend zu nutzen, um auf der Grundlage der in der politisch-operativen Vorgangsbearbeitung erarbeiteten Feststellungen dazu beizutragen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Stz-aßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in der Strafvollzugseinrichtung gefährden. Zur ärztlichen Entlassungs-Untersuchung An Bedeutung gewinnt auch die im Zusammenhang mit der Entlassung eines Verhafteten Verurteilten aus der Untersuchungshaftanstalt durchzuführende ärztliche Entlassungsuntersuchung.

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