Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 693

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 693 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 693); 693 /■ GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1967 Berlin, den 19. Oktober 1967 Teil II Nr. 95 Tag Inhalt Seite 5.10.67 Verordnung über das Statut der Gesellschaftlichen Räte bei den Vereinigungen Volks- eigener Betriebe 693 5.10.67 Beschluß über die Ordnung für die Tätigkeit der Gesellschaftlichen Räte bei den Vereinigungen Volkseigener Betriebe 696 11. 9.67 Anordnung Nr. 3 über Naturschutzgebiete 697 Hinweis auf Verkündungen lm Gesetzblatt-Sonderdruck „ST“ 700 Verordnung über das Statut der Gesellschaftlichen Räte bei den Vereinigungen Volkseigener Betriebe vom 5. Oktober 1967 Die Teilnahme der Werktätigen an der Planung und Leitung der Volkswirtschaft ist von großer Bedeutung für die Vollendung des Aufbaus des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik und Ausdruck des ständig wachsenden Bewußtseins. In immer stärkerem Maße wird die Mitarbeit an der Herausbildung der neuen gesellschaftlichen Beziehungen zwischen den Menschen in der Produktion und auf allen Gebieten zu einem echten Bedürfnis. Es vollzieht sich ein Prozeß, der die Interessen der Werktätigen und Kollektive immer unmittelbarer mit den objektiv begründeten Interessen der Gesellschaft in Einklang bringt. Die Einhaltung des Prinzips der Einzelleitung bei umfassender Mitwirkung der Werktätigen und voller Entfaltung der sozialistischen Demokratie ist hierbei die Voraussetzung zur Erfüllung der Aufgaben im Zweig. Das ökonomische System des Sozialismus beruht auf dem entscheidenden Grundgedanken, die zentrale staatliche Planung und Leitung der Grundfragen des gesellschaftlichen Gesamtprozesses organisch mit der eigenverantwortlichen Planungs- und Leitungstätigkeit der sozialistischen Warenproduzenten einerseits und mit der eigenverantwortlichen Regelung des gesellschaftlichen Lebens im Territorium durch die örtlichen Organe der Staatsmacht andererseits zu verbinden. Die Vervollkommnung der Führungstätigkeit der WB und die Kontrolle ihrer Tätigkeit erfordert eine höhere Stufe der sozialistischen Demokratie, die auf die Durchsetzung der gesamtgesellschaftlichen Interessen durch die aktive Mitarbeit der Werktätigen an .der Leitung von Staat und Wirtschaft gerichtet ist. Mit der Bildung von Gesellschaftlichen Räten bei den WB werden Voraussetzungen für die bessere Wahrnehmung und Durchsetzung der Interessen der Gesellschaft im Zweig geschaffen. Die schöpferische Mitarbeit der Werktätigen im Gesellschaftlichen Rat bildet mit die Grundlage, daß die WB die ihnen von Partei und Regierung übertragenen Aufgaben vorbildlich erfüllen und zur Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus beitragen. Für die Gesellschaftlichen Räte bei den WB wird deshalb nachstehendes Statut erlassen: §1 Grundsätze (1) Der Gesellschaftliche Rat ist das gesellschaftliche Organ, das durch seine beratende und kontrollierende Tätigkeit in Verwirklichung des gesamtvolkswirtschaftlichen Interesses Einfluß auf die Wirtschaftsleitung und die Lösung der Schwerpunktaufgaben im Zweig nimmt und durch verantwortungsvolle Arbeit seiner Mitglieder über den Zweig hinaus die aktive Teilnahme der Werktätigen an der Planung und Leitung von Staat und Wirtschaft gewährleistet. (2) Der Gesellschaftliche Rat übt seine Tätigkeit auf der Grundlage der Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und der gesetzlichen Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik aus. (3) Der Gesellschaftliche Rat erhält vom Ministerrat Richtlinien für seine Tätigkeit. Der Gesellschaftliche Rat ist dem Ministerrat und der Zweigkonferenz der Vertretung, die den Gesellschaftlichen Rat gebildet hat rechenschaftspflichtig. Der Ministerrat legt fest, in welchem Umfang die Rechenschaftslegung vor ihm erfolgt. Die Rechenschaftslegung gegenüber der Zweigkonferenz erfolgt mit Ablauf der Tätigkeitsperiode des Gesellschaftlichen Rates. (4) In Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Interessen trägt der Gesellschaftliche Rat dazu bei, daß die Tätigkeit der WB auf der Grundlage des Planes erfolgt. Er unterstützt und kontrolliert den Generaldirektor der WB bei der Erfüllung der ihm gestellten Aufgaben und berät ihn bei der Herbeiführung volkswirtschaftlich wichtiger Entscheidungen. Er hilft dadurch, die Leitungstätigkeit der WB ständig zu vervollkommnen. In ihm wirken Persönlichkeiten mit, die die Probleme des Zweiges vom Gesichtspunkt der Interessen der Gesellschaft beurteilen und davon ausgehend die Tätigkeit der WB aktiv beeinflussen können.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung Staatssicherheit als durchzuführenden Maßnahmen müssen für das polizeiliche Handeln typisch sein und den Gepflogenheiten der täglichen Aufgabenerfüllung durch die tsprechen.

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