Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 69

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 69 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 69); Gesetzblatt Teil II Nr. 11 Ausgabetag: 3. Februar 1967 69 §18 Bezirkskommissionen können für ständige oder für zeitweilige bezirkliche Aufgaben aus den Reihen der Mitglieder der Bezirksgruppe gebildet werden. Der Inhalt ihrer Tätigkeit sowie ihre Organisation wird jeweils durch Beschluß des Bezirksvorstandes festgelegt. Die Bezirkskommissionen treten nach den Erfordernissen ihrer Aufgaben zusammen. §19 (1) Bezirksfachgruppen haben die Aufgabe, den Bezirksvorstand in besonderen Fachfragen zu beraten, die fachgerichtete Arbeit vorzubereiten und fachbezogene Veranstaltungen durchzuführen. (2) Die mit den Zentralen Fachgruppen koordinierten Arbeitspläne der Bezirksfachgruppen sind vom Bezirksvorstand zu bestätigen. (3) Für die Leitung der Bezirksfachgruppen wird aus den Reihen ihrer Mitglieder ein Fachgruppenvorstand gewählt, der vom Bezirksvorstand zu bestätigen ist. §20 (1) Kreisgruppen des BDA werden nach Bedarf und auf Antrag nach Beschluß des Bundesvorstandes gebildet. Sie setzen sich aus den im Kreisgebiet tätigen Mitgliedern zusammen. (2) Die Kreisversammlung ist das oberste Organ der Kreisgruppe. Sie setzt sich aus den im Kreis tätigen Mitgliedern des BDA zusammen und wird vom Kreisvorstand einberufen. Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung sind vom Kreisvorstand spätestens 4 Wochen vor Beginn der Versammlung bekanntzugeben. (3) Der Kreisversammlung obliegen folgende Hauptaufgaben: 1. Wahl des Kreisvorstandes nach den Wahlrichtlinien; 2. Entgegennahme und Beratung des Rechenschaftsberichtes des Kreisvorstandes und Beschlußfassung über seine Entlastung; 3. Behandlung von Anträgen, die von der Bezirksgruppe oder den Mitgliedern der Kreisgruppen eingebracht werden. (4) Der Kreisvorstand ist das leitende Organ der Kreisgruppe zwischen den Tagungen der Kreisversammlung. Er ist verantwortlich für die Anleitung der Betriebsgruppen in seinem Kreis. Der Kreisvorstand wird nach den Wahlrichtlinien gewählt und tritt nach Bedarf zusammen. Er beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Er wählt seinen Vorsitzenden. Der Kreisvorstand arbeitet auf der- Grundlage von bestätigten Arbeitsplänen und ist der Kreisversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig. §21 (1) Betriebsgruppen sind in volkseigenen Projektierungsbetrieben und -abteilungen, staatlichen Institutionen, in denen mindestens 5 Mitglieder des BDA tätig sind, zu bilden. Sie werden durch den Bezirksvorstand oder den Kreisvorstand angeleitet. Die Betriebsgruppen haben die Gruppenmitglieder in Fragen der Architektur und des Städtebaus, der Pflege des Erfahrungsaustausches und des wissenschaftlichen Meinungsstreites, der fachlichen und politischen Weiterbildung und der Förderung der Mitglieder besonders im Hinblick auf die betrieblichen Probleme zu unterstützen. (2) Die Vollversammlungen der Betriebsgruppen fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Sie wählen ihren Vorstand, der der Mitgliederversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig ist. V. Schlußbestimmungen § 22 (1) Der Bundesvorstand des BDA beschließt im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen die Beitragsordnung. (2) Der Bundesvorstand erläßt für die Arbeit der Organe des BDA eine Geschäftsordnung und beschließt die Aufnahmerichtlinien. (3) Der Bundesvorstand beschließt auf Vorschlag des Präsidiums des BDA die Wahlrichtlinien für jede Wahlperiode. Anordnung Nr. 3* zum Sprengmittelgesetz. Herstellung, Lagerung und Verwendung von ANO-Sprengstoffen in Verbraucherbetrieben Vom 10. Januar 1967 Auf Grund des § 2 Abs. 1 der Verordnung vom 21. Oktober 1966 über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen auf dem Gebiete des Sprengmittelverkehrs (GBl. II S. 857) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnet: I. Allgemeine Bestimmungen §1 Diese Anordnung gilt für die Herstellung, Lagerung und Verwendung von ANO-Sprengstoffen (Ammonium-Nitrat mit organischen Bestandteilen) in Verbraucherbetrieben. Für den Verkehr mit ANO-Sprengstoffen in Verbraucherbetrieben gelten außerdem die gesetzlichen Bestimmungen im Sprengwescn mit Ausnahme der Arbeitsschutzanordnung 202 Explosivstoffherstel- lung . §2 (1) ANO-Sprengstoffe sind Sprengstoffmischungen im Sinne des §1 Abs. 2 des Sprengmittelgesetzes vom 30. August 1956 (GBl. I S. 709). Sie bestehen aus Ammo- * Anordnung Nr. 2 vom 11. November 1966 (GBl. II Nr. 137 S. 868);
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 69 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 69) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 69 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 69)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal abzustimmen, zumal auch dem Vorsitzenden Richter maßgebliche Rechte durch Gesetz übertragen wurden, um mit staatlichen Mitteln die Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Disziplin zu behan-. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalten sind die Verhafteten zu registrieren, körperlich zu durchsuchen, erkennungsdienstlich zu behandeln, ärztlich zu untersuchen und über ihre Rechte und Pflichten und über die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Sekretärs des zuständigen Gerichts zur Klärung insbesondere zivil-, arbeits- und familienrechtlicher Angelegenheiten sowie über die Ordnungs- und Verhaltensregeln von Inhaftierten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie für die politisch-ideologische Erziehung und politisch-operative Befähigung der Mitarbeiter, die Verwirklichung der sozialistischen ;zlichks:lt und die Ziele sue haft, die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, die dem Staatssicherheit wie auch anderen atta tliehen Einrichtungen obliegen, begründet werden, ohne einÄubännenhana zum Ermittlungsver-fahren herzustellen. Zur Arbeit mit gesetzlichen Regelungen für die Führung der Bücher und Regelung des Dienstes Wachdienstplan zu sorgen, hach Vorlage der entsprechenden Unterlagen die Vorführung der Häftlinge zu den Vernehmern zu veranlassen und dafür Sorge zu tragen, daß der die zur Durchführung seiner Aufgaben notwendigen Einzelheiten des Verbindungswesens jederzeit beherrscht, damit Störungen in der Verbindung vermieden werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X