Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 69

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 69 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 69); Gesetzblatt Teil II Nr. 11 Ausgabetag: 3. Februar 1967 69 §18 Bezirkskommissionen können für ständige oder für zeitweilige bezirkliche Aufgaben aus den Reihen der Mitglieder der Bezirksgruppe gebildet werden. Der Inhalt ihrer Tätigkeit sowie ihre Organisation wird jeweils durch Beschluß des Bezirksvorstandes festgelegt. Die Bezirkskommissionen treten nach den Erfordernissen ihrer Aufgaben zusammen. §19 (1) Bezirksfachgruppen haben die Aufgabe, den Bezirksvorstand in besonderen Fachfragen zu beraten, die fachgerichtete Arbeit vorzubereiten und fachbezogene Veranstaltungen durchzuführen. (2) Die mit den Zentralen Fachgruppen koordinierten Arbeitspläne der Bezirksfachgruppen sind vom Bezirksvorstand zu bestätigen. (3) Für die Leitung der Bezirksfachgruppen wird aus den Reihen ihrer Mitglieder ein Fachgruppenvorstand gewählt, der vom Bezirksvorstand zu bestätigen ist. §20 (1) Kreisgruppen des BDA werden nach Bedarf und auf Antrag nach Beschluß des Bundesvorstandes gebildet. Sie setzen sich aus den im Kreisgebiet tätigen Mitgliedern zusammen. (2) Die Kreisversammlung ist das oberste Organ der Kreisgruppe. Sie setzt sich aus den im Kreis tätigen Mitgliedern des BDA zusammen und wird vom Kreisvorstand einberufen. Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung sind vom Kreisvorstand spätestens 4 Wochen vor Beginn der Versammlung bekanntzugeben. (3) Der Kreisversammlung obliegen folgende Hauptaufgaben: 1. Wahl des Kreisvorstandes nach den Wahlrichtlinien; 2. Entgegennahme und Beratung des Rechenschaftsberichtes des Kreisvorstandes und Beschlußfassung über seine Entlastung; 3. Behandlung von Anträgen, die von der Bezirksgruppe oder den Mitgliedern der Kreisgruppen eingebracht werden. (4) Der Kreisvorstand ist das leitende Organ der Kreisgruppe zwischen den Tagungen der Kreisversammlung. Er ist verantwortlich für die Anleitung der Betriebsgruppen in seinem Kreis. Der Kreisvorstand wird nach den Wahlrichtlinien gewählt und tritt nach Bedarf zusammen. Er beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Er wählt seinen Vorsitzenden. Der Kreisvorstand arbeitet auf der- Grundlage von bestätigten Arbeitsplänen und ist der Kreisversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig. §21 (1) Betriebsgruppen sind in volkseigenen Projektierungsbetrieben und -abteilungen, staatlichen Institutionen, in denen mindestens 5 Mitglieder des BDA tätig sind, zu bilden. Sie werden durch den Bezirksvorstand oder den Kreisvorstand angeleitet. Die Betriebsgruppen haben die Gruppenmitglieder in Fragen der Architektur und des Städtebaus, der Pflege des Erfahrungsaustausches und des wissenschaftlichen Meinungsstreites, der fachlichen und politischen Weiterbildung und der Förderung der Mitglieder besonders im Hinblick auf die betrieblichen Probleme zu unterstützen. (2) Die Vollversammlungen der Betriebsgruppen fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Sie wählen ihren Vorstand, der der Mitgliederversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig ist. V. Schlußbestimmungen § 22 (1) Der Bundesvorstand des BDA beschließt im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen die Beitragsordnung. (2) Der Bundesvorstand erläßt für die Arbeit der Organe des BDA eine Geschäftsordnung und beschließt die Aufnahmerichtlinien. (3) Der Bundesvorstand beschließt auf Vorschlag des Präsidiums des BDA die Wahlrichtlinien für jede Wahlperiode. Anordnung Nr. 3* zum Sprengmittelgesetz. Herstellung, Lagerung und Verwendung von ANO-Sprengstoffen in Verbraucherbetrieben Vom 10. Januar 1967 Auf Grund des § 2 Abs. 1 der Verordnung vom 21. Oktober 1966 über die Aufhebung gesetzlicher Bestimmungen auf dem Gebiete des Sprengmittelverkehrs (GBl. II S. 857) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnet: I. Allgemeine Bestimmungen §1 Diese Anordnung gilt für die Herstellung, Lagerung und Verwendung von ANO-Sprengstoffen (Ammonium-Nitrat mit organischen Bestandteilen) in Verbraucherbetrieben. Für den Verkehr mit ANO-Sprengstoffen in Verbraucherbetrieben gelten außerdem die gesetzlichen Bestimmungen im Sprengwescn mit Ausnahme der Arbeitsschutzanordnung 202 Explosivstoffherstel- lung . §2 (1) ANO-Sprengstoffe sind Sprengstoffmischungen im Sinne des §1 Abs. 2 des Sprengmittelgesetzes vom 30. August 1956 (GBl. I S. 709). Sie bestehen aus Ammo- * Anordnung Nr. 2 vom 11. November 1966 (GBl. II Nr. 137 S. 868);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Analyse sind schwerpunktmäßig operative Sicherungsmaßnahmen vorbeugend festzulegen Einsatz-und Maßnahmepläne zu erarbeiten, deren allseitige und konsequente Durchsetzung die spezifische Verantwortung der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung. Der operative soll auf Grund seiner politischoperativen Grundkenntnisse Einfluß auf die weitere Qualifizierung der Filtrierung sowie der vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung aller Versuche und Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung ergibt sich in Verlaufe und nach Abschluß der Bearbeitung von Erraitt-lungs- sowie Ordnungsstrafverfahren darüber hinaus die Aufgabe, alle getroffenen Feststellungen und die sich daraus ergebenden Maßnahmen durch eine kontinuierliche und überzeugende politisch-ideologische Erziehungsarbeit zu bestimmen. Wir müssen uns dessen stets bewußt sein, daß gerade die im und nach dem Opera-Atbtorisgebiet fSifi Verantwortlichkeiten und Aufgaben der selbst. Abteilungen iär. Die Leiter der selbst. Abteilungen haben zur Gewährleistung einer zielgerichteten, koordinierten, planmäßigen linienspezifischen Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet sowie der Aufklärungslätigkeii planmäßig, zielgerichtet, allseitig und umfassend zu erkunden, zu entwickeln und in Abstimmung und Koordinierung mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten hat sich insgesamt kontinuierlich weiterentwickelt, was zur Qualifizierung gleichermaßen der operativen als auch der Untersuchungsarbeit beigetragen hat.

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