Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 684

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 684 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 684); 684 Gesetzblatt Teil II Nr. 92 - Ausgabetag: 5. Oktober 1967 (4) Für die Tilgung und Verzinsung des Konsortialkredites haftet das Konsortium mit seinen Fonds. Bei Nichterfüllung der Verpflichtungen durch das Konsortium haften die am Konsortium beteiligten Investitionsauftraggeber für die Grundinvestitionen bis zur Höhe ihrer im Konsortialvertrag festgelegten Anteile an der zu kreditierenden Gemeinschaftsinvestition unmittelbar gegenüber der Bank. §5 (1) Die Bank ist berechtigt, bei zweckwidriger Verwendung des in Anspruch genommenen Konsortialkredites bei wesentlichen Änderungen der im Kreditvertrag vereinbarten Kennziffern, die zu einer Reduzierung des ökonomischen Nutzens führen, und bei Verletzung weiterer im Kreditvertrag vereinbarter Bedingungen den in Anspruch genommenen Konsortialkredit vorzeitig zurückzufordern. Darüber hinaus ist die Bank berechtigt, die weitere Kreditgewährung bis zur Wiederherstellung des vertragsmäßigen Zustandes einzustellen und bei Nichtdurchführung der geforderten Maßnahmen die Abbuchung des fälligen Konsortialkredites vom Betriebsmittelkonto des Kreditnehmers oder der beteiligten Investitionsauftraggeber für die Grundinvestition im Umfang ihrer Haftung zu veranlassen. (2) Für alle fälligen Kredite oder Kreditteile können Zinsen bis zur Höhe von 5,4 % p. a. berechnet werden. Dabei ist von der Bank die Erhöhung des Zinssatzes entsprechend dem Ausmaß und den Ursachen der Planwidrigkeiten dem voraussichtlichen Zeitraum bis zur Beseitigung bestehender Mängel und dem Umfang des sich aus der Vertragsverletzung ergebenden Risikos zu differenzieren. Die Bank kann in Fällen wiederholter Vertragsverletzungen die erhöhten Zinsen auf die gesamte Kreditschuld berechnen. (3) Die Bank kann Zinsen gemäß Abs. 2 ganz oder teilweise erlassen oder erstatten, wenn der Kreditnehmer überdurchschnittliche Anstrengungen zur Beseitigung der bestehenden Mängel unternimmt. §6 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 8. September 1967 Der Präsident der Deutschen Investitionsbank Taut , Anordnung über die Fristen für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beim Verkauf von Speisckartoffeln an die Bürger vom 20. September 1967 In Übereinstimmung mit dem Vorsitzenden des Land-wirischaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik, dem Vorsitzenden des Staatlichen Komitees für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse und dem Minister der Justiz wird folgendes angeordnet: §1 (1) Der Verkäufer (Landwirtschaftsbetrieb oder Handelsbetrieb) gewährleistet dem Käufer . (Bürger) beim Kauf von Speisekartoffeln das Vorhandensein der durch bestätigte Standards oder andere gesetzliche Bestimmungen geforderten Qualität. (2) Zur Wahrung seiner Geuährleistungsansprüche hat der Käufer (Bürger) vorhandene Qualitätsmangel dem Verkäufer (Landw'irtschafts- oder Handelsbetrieb) unverzüglich bei der Übernahme, spätestens jedoch innerhalb einer Reklamationsfrist von 2 Wochen bei Speisefrühkartoffeln 8 Wochen bei Speisespätkarloffeln, anzuzeigen: §2 Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung der sich aus der rechtzeitigen Anzeige ergebenden Gewährleistungsansprüche beträgt gemäß § 477 Abs. 1 BGB 6 Monate. §3 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 20. September 1967 Der Minister für Handel und Versorgung Sieber Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin. Klosterstraße47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47. Telelon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 Verlag (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik. 108 Berlin, Otto-Crotewohl-Str. 17, Telelon: 27 15 92 - Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Halbjährlich Tel! I 2,40 MDN, vierteljährlich Teil II 1,89 MDN und Teil III 1,80 MDN Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 MDN, bis zum Umfang von 16 Seiten 0.25 MDN, bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 MDN, bis zum Umfang von 48 Seiten 0.55 MDN 1e Exemplar, je weitere IS Seiten 0,15 MDN mehr Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt. Postschließfach 696. sowie Bezug gegen Barzahlung in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1054 Berlin, Sohwedter str. 263, Telefon: 42 46 41 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Roilenrötations-Hochdrucäc) * Index 31 817;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter untersuchungsführender Referate der Linie Vertrauliche Verschlußsache . Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Sicherheit im Strafverfahren der Hauptabteilung vom, wo die Ver-teldigerreohte gemäß sowie die Wahl eines Verteidiger durdb den Verhafteten oder vorläufig Pestgenommenen entsprechend den speziellen Bedingungen bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlih-keit und Gesetzlichkeit die Möglichkeit bietet, durch eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu veranlassen.

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