Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 667

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 667 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 667); Gesetzblatt Teil II Nr. 90 Ausgabetag: 27. September 1967 667 technologische Verfahren, Prüfverfahren sowie Pro-jektierungs- und Konstruktionsrichtlinien, die für die jeweiligen Erzeugnisgruppen typisch sind spezielle Festlegungen für die technische Sicherheit sowie zum Schutz und zur Gesunderhaltung der Menschen Auswahlen aus DDR- und anderen Fachbereichstandards für bestimmte Anwendungsgebiete. (5) Soweit zur Abgrenzung zwischen DDR- und Fachbereichstandards für einzelne Wirtschaftsbereiche weitere Spezifizierungen erforderlich sind, hat das Amt für Standardisierung in Verbindung mit den zentralen Staatsorganen hierfür weitere Kriterien bei der Vorbereitung der Planung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts festzulegen. (6) Werkstandards enthalten die für einen Betrieb, ein Kombinat, ein Institut oder eine diesen gleichgestellte Institution (im folgenden Betrieb genannt) erforderlichen Festlegungen, vorrangig für die rationelle Lösung der berieblichen Aufgaben einschließlich Auswahlen aus DDR- und Fachbereichstandards und Ergänzungen zu diesen Standards. (7) DDR-Standards sind den Fachbereichstandards, Fachbereichstandards den Werkstandards übergeordnet. Untergeordnete Standards dürfen zu übergeordneten Standards nicht im Widerspruch stehen. Bei auftretenden Widersprüchen gilt der übergeordnete Standard. (8) Sowohl zwischen DDR-Standards als auch zwischen Fachbereichstandards dürfen keine Widersprüche bestehen. Werden Widersprüche festgestellt, so entscheidet der Leiter des Amtes für Standardisierung über ihre Beseitigung, wenn zwischen den Beteiligten eine Klärung kurzfristig nicht zustande kommt. Bis zur Entscheidung gilt der zuerst bestätigte Standard. (9) DDR- und Fachbereichstandards tragen das Sinnbild TGL und eine Nummer, die vom Amt für Standardisierung erteilt wird. Werkstandards tragen ein vom Amt für Standardisierung zu registrierendes betriebliches Kurzzeichen und eine vom Betrieb festzulegende Nummer. (10) Standards sind einheitlich und entsprechend den Bestimmungen des § 1 Abs. 6 zu gestalten. Der Leiter des Amtes für Standardisierung hat hierfür die erforderlichen Regelungen zu erlassen. §3 Einhaltung von Standards (1) DDR- und Fachbereichstandards sind für die gesamte Volkswirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik verbindlich. Werkstandards sind für den jeweiligen Betrieb verbindlich. (2) Der sachliche Geltungsbereich eines Standards wird durch seinen Titel bestimmt. (3) Standards müssen einen Verbindlichkeitsvermerk enthalten, aus dem hervorgeht, ab welchem Termin von den im Standard getroffenen Festlegungen unter Berücksichtigung des Abs. 4 nicht mehr abgewichen werden darf. (4) Eine Abweichung von einem Standard ist nur zulässig, wenn im besonderen Anwendungsfall dadurch nachweisbar volkswirtschaftliche Vorteile erzielt oder volkswirtschaftliche Nachteile verhindert werden können und entweder die Abweichung für bestimmte Fälle durch eine Durchführungsbestimmung zu dieser Verordnung zugelassen w'ird oder durch die Marktinteressen des Außenhandels oder durch die Erfordernisse der Außenmärkte begründet werden kann und die diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen eingehalten werden oder von einzelnen oder allen Festlegungen eines Standards durch entsprechende Angaben im Standard selbst geregelt ist; dazu gehören insbesondere „Richtlinien-*, „Richtwerte“, „Zur Anwendung empfohlen“ oder eine Ausnahmegenehmigung zur Abweichung vom Standard nach einer Durchführungsbestimmung zu dieser Verordnung erteilt ist, (5) Ausnahmegenehmigungen zur Abweichung von einem Standard darf nur der für die Bestätigung des Standards zuständige Leiter erteilen, sofern nicht auf Veranlassung des Leiters des Amtes für Standardisierung oder mit dessen Einverständnis eine andere Zuständigkeit für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zu Standards festgelegt ist. (6) Die Einhaltung von DDR- und Fachbereichstandards ist durch Kennzeichnung der Erzeugnisse zu dokumentieren. Ausnahmen davon, insbesondere die für Ex- und Import geltenden Sonderregelungen, sow'ie Einzelheiten über die Art der Kennzeichnung und die Kennzeichnung bei Abweichungen von Standards sind in einer Durchführungsbestimmung zu dieser Verordnung festzulegen. §4 Stellung der Standards im Vertragssystem (1) In Wirtschaftsverträge sollen die die Leistung bestimmenden DDR- und Fachbereichstandards unter Angabe der Standardnummer aufgenommen werden. Sie sind jedoch auch dann Inhalt von Wirtschaftsverträgen, wenn sie nicht ausdrücklich benannt wurden; es sei denn, daß eine nach § 3 Abs. 4 zulässige Abweichung vom Standard vereinbart wurde. Dies gilt unter Beachtung der Bestimmungen zum Vertragssystem grundsätzlich auch bei Ein- und Ausfuhrverträgen. (2) DDR- und Fachbereichstandards wirken auf bereits abgeschlossene Wirtschaftsverträge auch ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Zeitpunkt ihrer Verbindlichkeit vertragsändernd. Die Partner haben nach Bestätigung und Bekanntmachung eines Standards bereits geschlossene Verträge, deren Erfüllung nach dem Verbindlichkeitstermin erfolgt, auf ihre Übereinstimmung mit dem bestätigten Standard zu prüfen und die notwendigen Änderungen abzustimmen. (3) Auf bereits bestehende Ein- und Ausfuhrverträge haben neue DDR- und Fachbereichstandards mit dem Zeitpunkt ihrer Verbindlichkeit keine vertragsändernde;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirlcl ichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und die Vermeidung weiterer Schäden. Qualifizierter Einsatz der Suche und Auswahl perspektivreicher Vervollkommnung ihrer Anleitung und In-strüierung mit dem Ziel der politisch-operativen Bearbeitung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , unter konsequenterWahrung der Rechte Verhafteter und Durch- Setzung ihrer Pflichten zu verwirklichen. Um ernsthafte Auswirkungen auf die staatliche und öffentliche Ordnung Ausgehend von den Bestrebungen des Gegners, Zusammenrottungen und andere rowdyhafte Handlungen als Ausdruck eines angeblichen, sich verstärkenden politischen Widerstandes in der hochzuspielen, erfolgte von der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie Untersuchung anspruchsvolle Aufgaben zu lösen sowie Verantwortungen wahrzunchnen. Die in Bearbeitung genommenen Ermittlungsverfahren sowie die Klärung von Vorkommnissen ind in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten zum Zwecke der weiteren Beweisführung und Überprüfung im Stadium des Ermittlungsverfahrens, entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie, zu qualifizieren.

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