Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 643

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 643 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 643); Gesetzblatt Teil II Nr. 86 Ausgabetag: 15. September 1967 643 Satz 1 und Abs. 3, die §§ 33 und 39 Abs. 2 der Ersten Dureftführungsbestimmung vom 15. Mai 1964 zum Arz-nedmittelgesetz finden entsprechende Anwendung. §9 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Oktober 1967 in Kraft. Berlin, den 13. Juli 1967 Der Minister für Gesundheitswesen Sefrin Anordnung über das Statut der Zentralen Begutachtungskommission für Medizintechnik vom 6. September 1967 Im Einvernehmen mit den zuständigen zentralen staatlichen Organen wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Beim Ministerium für Gesundheitswesen wird die Zentrale Begutachtungskommission für Medizin-technik gebildet. (2) Das Statut der Zentralen Begutachtungskommission für Medizintechnik (Anlage) wird hiermit für verbindlich erklärt. (3) Die Funktionen und Tätigkeiten der Zentralen Begutachtungskommission für Medizintechnik berühren nicht die Verordnung vom 5. Dezember 1963 über die Technische Kontrollorganisation in den volkseigenen Produktionsbetrieben und die Verbesserung der Qualität industrieller Erzeugnisse TKO-Verordnung (GBl. II S. 881) sowie die Anordnung vom 5. Dezember 1963 über die Arbeit der Gutachterausschüsse auf dem Gebiet der Material- und Warenprüfung (GBl. II S. 885). §2 Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1967 in Kraft. Berlin, den 6. September 1967 Der Minister für Gesundheitswesen Sef ri n Anlage zu vorstehender Anordnung Statut der Zentralen Begutachtungskommission für Medizintechnik §1 Steilung der Zentralen Begutachtungskommission für Medizintechnik (1) Die Zentrale Begutachtungskommission für Medi-zintechnik (im folgenden Zentrale Begutachtungskom- mission genannt) ist ein beratendes und unterstützendes Organ des Ministers für Gesundheitswesen und des Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik zu Fragen der Entwicklung, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des klinischen Einsatzes medizintechnischer Erzeugnisse. (2) Die Zentrale Begutachtungskommission untersteht dem Minister für Gesundheitswesen. §2 Aufgaben (1) Die Zentrale Begutachtungskommission hat im Rahmen der Verantwortlichkeit des Minislers für Gesundheitswesen dm Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik nach den Erfordernissen des sozialistischen Gesundheitsschutzes und des Veterinärwesens insbesondere folgende Aufgaben: a) Veranlassung von klinischen Begutachtungen über Instrumente, Geräte, Vorrichtungen und sanitäre Hilfsmittel (medizintechnische Erzeugnisse) nach Vorlage der Gutachten durch das DAMW über die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen; b) Begutachtung von Vorschlägen und Abgabe von Empfehlungen für die Eintragung bzw. Löschung von Erzeugnissen im Register für medizintechnische Erzeugnisse. (2) Der Minister für Gesundheitswesen kann gegebenenfalls im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik die Zentrale Begutachtungskommission mit weiteren Aufgaben betrauen. §3 Zusammensetzung (1) Die Zentrale Begutachtungskommission setzt sich aus verantwortlichen Vertretern der medizinischen Wissenschaft und Praxis sowie aus Vertretern der Wirtschaft und zentraler staatlicher Organe zusammen. (2) Die Mitglieder der Zentralen Begutachtungskommission werden auf Vorschlag der für sie zuständigen Organe oder Einrichtungen durch den Minister l'ür Gesundheitswesen im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik für die Zeit von jeweils 3 Jahren benannt. Die Zentrale Begutachtungskommission soll folgende Zusammensetzung haben: a) der Vorsitzende b) der Stellvertreter des Vorsitzenden c) der Leiter des Büros der Zentralen Begutachtungskommission beim Staatlichen Versorgungskontor für Pharmazie und Medizintechnik als Sekretär d) ein Mitarbeiter des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik e) Mediziner und Techniker aus den Wissenschaftlich-Technischen Beiräten der VVB'WTZ und den Problemkommissionen des Rates für Planung und Koordinierung der medizinischen Wissenschaft beim Ministerium für Gesundheitswesen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die PerehrdLiohkeit des Beschuldigten dazu geeignet ist, ein umfassendes, überprüftes Geständnis vorliegt oder die vorhandenen Beweismittel überzeugend die begangenen Verbrechen dokumentieren.

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