Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 642

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 642 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 642); 642 % Gesetzblatt Teil II Nr. 86 Ausgabetag: 15. September 1967 (5) Die Bestimmungen der Verordnung vom 8. September 1960 über die staatliche Material- und Warenprüfung in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 516) bleiben unberührt. §4 (1) Über Anträge auf Eintragung in das Register für medizintechnische Erzeugnisse entscheidet das Ministerium für Gesundheitswesen, bei medizintechnischen Erzeugnissen zur Anwendung in der Veterinärmedizin im Einvernehmen mit dem Landwirlschaftsrat der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Eintragungen werden versagt, wenn a) kein medizinisches oder veterinärmedizinisches Bedürfnis für das zur Eintragung beantragte medizintechnische Erzeugnis besteht b) die Eignung für den angegebenen medizinischen Verwendungszweck nicht nachgewiesen ist c) das zur Eintragung beantragte medizintechnische Erzeugnis nicht den Vorschriften des Deutschen Amtes für Meßwesen und Warenprüfung (DAMW) entspricht d) die Produktionsaufnahme des zur Eintragung beantragten medizintechnischen Erzeugnisses innerhalb eines Jahres nach Antragstellung in bedarfsgerechtem Umfange nicht gewährleistet ist e) bei den vorgesehenen produktionstechnischen Bedingungen des Antragstellers nach Feststellung die erforderliche Beschaffenheit des medizintechnischen Erzeugnisses nicht gesichert ist f) unvollständige Anträge nicht innerhalb einer gesetzten Frist vervollständigt werden. (3) Die Eintragung kann von der Erfüllung bestimmter Bedingungen oder Auflagen zum Erreichen der Eignung für den angegebenen medizintechnischen Verwendungszweck abhängig gemacht werden. Unter Bedingungen oder Auflagen eingetragene anmelde- und prüfpflichtige bzw. eichpflichtige Erzeugnisse dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn gegenüber dem DAMW der Nachweis geführt ist, daß die Bedingungen oder Auflagen erfüllt sind. §5 (1) Die Eintragung im Register für medizintechnische Erzeugnisse erlischt, wenn das medizintechnische Erzeugnis nicht spätestens innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach dem bei der Eintragung festgelegten Zeitpunkt oder nicht bedarfsgerecht in den Verkehr gebracht wird. (2) Die Eintragung im Register für medizintechnische Erzeugnisse kann gelöscht werden, a) auf Antrag desjenigen, für den das medizintechnische Erzeugnis eingetragen ist. b) wem. ein registriertes medizintechnisches Erzeugnis abweichend von der mustergetreuen Fertigung ohne vorherige Genehmigung durch das DAMW und Abstimmung mit dem Ministerium für Gesundheitswesen in den Verkehr gebracht wird c) wenn Tatsachen edntreten oder bekannt werden, die eine Versagung der Eintragung rechtfertigen. (3) Das Ministerium für Gesundheitswesen legt bei Löschung einer Eintragung in das Register für roedi-zintechnische Erzeugnisse gemeinsam mit den zuständigen Ministerien, den WB und dem DAMW den Zeitpunkt der Einstellung der Produktion und der Er-satztedlfertigung fest. Dabei kann gleichzeitig im Einvernehmen mit den zentralen staatlichen Organen fest-, gelegt werden, innerhalb welcher Frist das gelöschte medizintedmische Erzeugnis in a) den Herstellerbetrieben b) den Versorgungseinrichtungen für medizintechnische Erzeugnisse c) den Gesundheitseinrichtungen vorrätig gehalten, abgegeben und eingesetzt werden darf. Bei medizintechnischen Erzeugnissen zur Anwendung in der Veterinärmedizin sind diese Festlegungen gemeinsam mit dem Landwirtschaftsrat der Deutschen Demokratischen Republik zu treffen. §6 (1) Das Ministerium für Gesundheitswesen und der Landwirtschaftsrat der Deutschen Demokratischen Republik werden in Fragen bezüglich der medizintechnischen Erzeugnisse, insbesondere bei Entscheidungen über die Eintragung und Löschung von medizintechnischen Erzeugnissen im Register für medizintechnische Erzeugnisse durch die Zentrale Begutachtungskommission beraten. (2) Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise der Zentralen Begulachtungskommission legt der Minister für- Gesundheitswesen im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Landwirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik lest. §7 (1) Auf die Eintragung und Löschung eingeführter medizintechnischer Erzeugnisse finden im übrigen die Bestimmungen des § 33 Abs. 1 Sätze 1 und 2 und Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes vom 5. Mai 1964 sowie der §§ 3, 4, 5 und 6 Abs. 1 dieser Durchführungsbestimmung entsprechende Anwendung. (2) Die Bestimmungen des Abs. 1 finden keine Anwendung auf Muster medizintechnischer Erzeugnisse, die zum Zwecke der Erprobung und Forschung in die Deutsche Demokratische Republik eingeführt werden. (3) Die Bestimmungen über die Approbation von Importerzeugnissen in der Deutschen Demokratischen Republik bleiben unberührt. §8 Der § 8 Abs. 2, die §§ 9, 14, 16, 17 Absätze 1 und 2, der § 29 Abs. 4 Buchstaben b bis d, die §§ 32, 34 Abs. 1 Buchstaben b und e und Abs. 2, die §§ 35, 36, 37 des Arzneimittelgesetzes vom 5. Mai 1964 und der .§ 8 Absätze 3, 4 und 7, die §§ 16, 17 Absätze 1, 4 und 7, der § 18 Absätze 2 bis 6, die §§ 19, 27, 32 Absätze 1 und 2;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 642 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 642) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 642 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 642)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Werktätigen insgesamt, die gesellschaftlichen Kräfte des Sozialismus insbesondere zur vorbeugenden und zielgerichteten Bekämpfung der zersetzenden Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der Rechtsvorschriften, Befehle und Weisungen zu verwirklichen und vom Wesen her einen gesetzesmäßigen Zustand sowohl für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten zur Folge haben kann, von einer Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen abzusehen.

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