Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 6

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 6 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 6); c Gesetzblatt Teil II Nr. 1 Ausgabetag: 4. Januar 1967 § 5 (1) Die Normen für die Vorräte an Material, Halb-und Fertigerzeugnissen sind durch die Betriebe zu überprüfen und so festzulegen, daß eine kontinuierliche Produktion und Versorgung der Abnehmer gewährleistet ist. (2) Für jedes Erzeugnis ist zu überprüfen, ob und in welchem Umfang eine entsprechende Lagerhaltung im Produktionsmittelgroßhandel und bei den Lieferbetrieben dazu beitragen kann, Versorgungsaufgaben unter Verringerung des volkswirtschaftlichen Gesamtbestandes ordnungsgemäß zu erfüllen. Die Leiter der wirtschaftsleitenden Organe haben mit den Bilanzorganen darüber Vereinbarungen zu treffen, die halbjährlich hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu überprüfen sind. Die Überprüfung ist zu verbinden mit der Bildung sortimentsgerechter Handelsbestände beim Produktionsmittelgroßhandel zur kurzfristigen bedarfsgerechten Belieferung der Abnehmer. (3) Aus dem Handelssortiment sind solche Erzeugnisse herauszulösen, deren termin- und sortimentsgerechte Zulieferung im Direktverkehr volkswirtschaftlich vorteilhaft ist. (4) Die finanzielle Sicherung des Aufbaues bedarfsgerecht sortierter Handelsbestände ist in Zusammenarbeit mit den Bankorganen herbeizuführen. §6 (1) Die Planung der betrieblichen finanziellen Umlaufmittel hat auf der Grundlage der Planung der materiellen Umlaufmittel zu erfolgen mit dem Ziel, durch Übereinstimmung mit der Entwicklung der Selbstkostensenkung und der Ergebnisverbesserung den geplanten Bestandszuwachs gegenüber dem Plan 1966 zu senken und die Umschlagszahlen zu erhöhen. (2) Die Umlaufgeschwindigkeit ist in der Planung nach jler Berechnungsmethode Planselbstkosten der Warenproduktion Durchschnittlicher Umlaufmittelbestand auszuweisen. Auf dieser Basis sind die entsprechenden Kennziffern des Planes 1967 neu zu berechnen. Die wirtschaftsleitenden Organe haben den ihnen unterstellten Betrieben und Einrichtungen mit den staatlichen Auflagen 1967 bis 31. Dezember 1966 Vorgaben für die Entwicklung der Umlaufmittel zu erteilen und nach Normierung der Umlaufmittelbestände die veränderten Kennziffern zu bestätigen Die Planung des Umlaufmittelbedarfs ist außerdem durch folgende technisch-wirtschaftlichen Kennziffern zu begründen: die bestätigten Vorratsnormen für volkswirtschaftlich wichtige Materialien; die Umlaufmittelfondsintensität; die Umlaufmittelfondsrentabilität untergliedert nach Bestandsarten und vergleichbar für die Jahre 1966 und 1967 nach alten Preisen und für das Jahr 1967 nach neuen Preisen. (3) Die wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe und Einrichtungen haben bei der Ausarbeitung der Quar-talskreditpläne für das I. Quartal 1967 die Vorgaben über die Entwicklung der Umlaufmittel einzuarbeiten. Die vorgesehene Verwendung der Kreditreserve ist durch die wirtschaftsleitenden Organe bis zum 20. Februar 1967 den örtlichen Industriebankfilialen mitzuteilen. (4) Die Leiter der wirtschaftsleitenden Organe haben die für ihren Verantwortungsbereich bestehenden Ordnungen über die Anwendung ökonomischer Hebel und die persönliche materielle Interessiertheit zu überprüfen und zu überarbeiten mit dem Ziel, durch wirksame Maßnahmen die Durchsetzung einer den volkswirtschaftlichen Erfordernissen entsprechenden Entwicklung der materiellen Umlaufmittelbestände zu fördern. Planwidrige Bestände §7 (1) Die Leiter der wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe und Einrichtungen haben in ihrem Verantwortungsbereich die im Ergebnis der Generalinventur per 1. Januar 1967 sichtbar gewordenen planwidrigen Bestände zu analysieren und den Abbau dieser Bestände zu sichern durch Einbeziehung in die Plandurchführung 1967; Verringerung der Materialanforderungen insbesondere aus Import; zusätzliche Verarbeitung insbesondere für Export; anderweitige Verkäufe, Vertragsaufhebungen oder -änderungen und sonstige Umdispositionen. (2) Die wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe und Einrichtungen haben konkret terminisierte Abbaupläne auszuarbeiten. Diese werden Bestandteil der Betriebspläne. Die Zuführungen zu den Prämienfonds sind durch die übergeordneten Leiter von der Einhaltung dieser Abbaupläne abhängig zu machen. Die Abbaupläne sind vom jeweils übergeordneten Organ und vom zuständigen Bilanz- und Lenkungsorgan zu bestätigen. Die bestätigten Abbaupläne sind im Zusammenhang mit dem Umlaufmittelnachweis bis zum 13. Februar 1967 den örtlichen Industriebankfilialen vorzulegen. Eine gute Zusammenarbeit mit den Bankorganen ist zu sichern. (3) Die planwidrigen Bestände sind, soweit keine andere Verwertung gefunden wird, dem Produktionsmittelgroßhandel anzubieten. Wenn diese Waren zu planwidrigen oder infolge ihrer Beschaffenheit zu schwer absetzbaren Beständen führen, sind die Waren aus den planwidrigen Beständen vom Produktionsmittelgroßhandel in Kommission zu nehmen. (4) Bei Neuentstehung von planwidrigen Beständen und Nichteinhaltung der Abbaupläne haben die Betriebe unverzüglich Maßnahmen nach" Absätzen 1, 2 und 3 einzuleiten. Bei Bekanntwerden von planwidrigen Materialbesländen haben die Bilanz- und Lenkungsorgane sowie die übergeordneten Organe mit Zustimmung der Bilanz- und Lenkungsorgane das Recht, die weiteren Zulieferungen in der betreffenden Materialart solange zu sperren, bis ausreichende Maßnahmen zum Abbau getroffen sind. §8 (1) In Übereinstimmung mit den bestehenden Bestimmungen und in Abstimmung mit der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik haben die Bilanzorgane und wirtschaftsleitenden Organe ein Informationssystem aufzubauen, welches über das Entstehen und die Weiterentwicklung der planwidrigen Bestände so Auskunft gibt, daß die notwendigen Maßnahmen veranlaßt und kontrolliert weiden können. (2) Die Leiter der wirtschaftsleitenden Organe haben hervorragende Beispiele für gute Arbeit bei der Überwindung planwidriger Bestände auszuwerten, zu popularisieren und einen Erfahrungsaustausch darüber zu organisieren.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit übergeben. Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen. Bei Vorkommnissen, die die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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