Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 579

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 579 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 579); Gesetzblatt Teil II Nr. 83 Ausgabetag: 30. August 1967 579 §6 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Verordnung vom 29. Juni 1961 über die rechtliche Regelung der Arbeitsverhältnisse in den Betrieben mit staatlicher Beteiligung (GBl. II S. 315) Zweite Verordnung vom 28. Mai 1964 über die rechtliche Regelung der Arbeitsverhällnisse in den Betrieben mit staatlicher Beteiligung (GBl. II S. 552) Anordnung vom 15. Juni 1957 über die Anwendung des Tarifsystems der volkseigenen Wirtschaft in privaten Betrieben mit staatlicher Beteiligung (GBl. I S. 343). Berlin, den 25. August 1967 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik N e u m a n n Stellvertreter des Vorsitzenden Verordnung über die Anwendung des Gesetzbuches der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik in den Privatbetrieben vom 25. August 1967 In der Deutschen Demokratischen Republik haben die Privatbetriebe einen festen Platz in der Volkswirtschaft. Sie sind in den einheitlichen Reproduktionsprozeß und die Weiterentwicklung der sozialistischen Produktionsverhältnisse einbezogen. Kennzeichnend hierfür ist die Gemeinschaftsarbeit zwischen den Betrieben, unter Wahrung des Prinzips der Freiwilligkeit und Beachtung der Selbständigkeit der Betriebe. Völlig anders verhält es sich damit im westdeutschen Staat der Monopole. Der Prozeß der kapitalistischen Rationalisierung richtet sich nicht nur gegen die Arbeiterklasse, sondern auch gegen die Mittelschichten, gegen die kleinen und mittleren Betriebe. Die Klein-und Mittelbetriebe werden zur Kooperation mit den Monopolen gezwungen und deren aggressiven Zielen untergeordnet. In der Deutschen Demokratischen Republik tragen die Privatbetriebe dazu bei, die Bevölkerung mit Konsumgütern, Reparaturen und Dienstleistungen zu versorgen. Die Erfüllung der durch die Privatbetriebe übernommenen volkswirtschaftlichen Aufgaben ist ein wichtiger Beitrag für die weitere Stärkung der Deutschen Demokratischen Republik. Durch den bestimmenden Einfluß der sozialistischen Beziehungen im Reproduktionsprozeß und in der ganzen Gesellschaft entwickelt sich zunehmend eine enge Zusammenarbeit zwischen den Werktätigen, ihren Gewerkschaften und den Inhabern der Privatbetriebe bei der Erfüllung der volkswirtschaftlichen Aufgaben. In Wahrnehmung ihrer Mitverantwortung entfalten die Werktätigen der Privatbetriebe immer wirksamer ihre schöpferischen Kräfte und Fähigkeiten. Sie unterstützen, insbesondere über ihre Gewerkschaften, den Leiter des Privatbetriebes, in den Entwicklungsprozeß unserer sozialistischen Gesellschaft hineinzuwachsen. Das sozialistische Arbeitsrecht trägt dazu bei, diese Entwicklung in den Privatbetrieben zu fördern. Hiervon ausgehend wird auf der Grundlage des § 8 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzbuches der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. April 1961 (GBl. I S. 27) in der Fassung des Zweiten Gesetzes vom 23. November 1966 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzbuches der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 111) folgendes verordnet: Zum 1. Kapitel.des Gesetzbuches der Arbeit §1 (1) In den Privatbetrieben arbeiten die Werktätigen und die Leiter dieser Betriebe gemeinsam und mit ihrem Fleiß und Können für die Erfüllung der von ihnen übernommenen volkswirtschaftlichen Aufgaben zur Stärkung der nationalen Wirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik und zur Erhöhung des Nationaleinkommens. Dabei stützen sie sich auf die gewonnenen Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit den volkseigenen Betrieben und Betrieben anderer Eigentumsformen, besonders im Rahmen der Erzeugnisgruppenarbeit. (2) Auf die Arbeitsrechtsverhältnisse in den Privatbetrieben, einschließlich der Handwerksbetriebe, privaten und anderen Einrichtungen (nachfolgend Privatbetriebe genannt), finden die Bestimmungen des Gesetzbuches der Arbeit unter Berücksichtigung der nachfolgend geregelten Besonderheiten Anwendung. (3) Die Leiter der Privatbetriebe sind für die Durchsetzung der Grundsätze des sozialistischen Arbeitsrechts und die Einhaltung der Arbeitsrechtsnormen verantwortlich. §2 (1) Zur Regelung besonderer Arbeits- und Lohnbedingungen auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen können zwischen den Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern und den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften bzw. Gewerkschaften Tarifverträge abgeschlossen werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung entwickeln können, die von Gegner als Ausdruck eines systemimmanenten Widerstandes, der Unzufriedenheit und inneren Opposition angeblich breiter Kreise der Jugend mit der Politik der Partei zu leisten. Besondere Aufmerksamkeit erfordertendabei !X - die strikte Durchsetzung der uchung rinzip ien und dei Qualität und ekt itä Untersuchungsarbeit unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit - Energieoj dnung -. zu gewährleisten. Technische und bau technische Erfordernisse sind mit der Abteilung Bauwesen der Verwaltung Rückwärtige Dienste abzustimmen.

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