Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 575

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 575 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 575); Gesetzblatt Teil II Nr. 82 Ausgabetag: 28. August 1967 575 Anordnung über den volkseigenen Handelsbetrieb „Antiquitäten“ vom 15. August 1967 Im Einvernehmen mit dem Minister für Handel und Versorgung und dem Minister der Finanzen wird folgendes angeordnet: §1 Bildung, rechtliche Stellung und Silz des Betriebes (1) Mit Wirkung vom 1. August 1967 wird der volkseigene Handelsbetrieb „Antiquitäten“ nachstehend „Betrieb“ genannt gegründet. (2) Der Betrieb ist juristische Person. Er arbeitet auf der Grundlage von Perspektiv- und Jahresplänen nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung. (3) Der Betrieb untersteht unmittelbar dem Ministerium für Kultur. (4) Im Rechtsverkehr führt der Betrieb den Namen: „Antiquitäten“. (5 Der Sitz des Betriebes ist Berlin, die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik. §2 Aufgaben des Betriebes (1) Dem Betrieb obliegt der Handel (Groß- und Einzelhandel) mit Antiquitäten. (2) Der Betrieb ist im Rahmen seiner Handelstätigkeit nach Abs. 1 berechtigt zum Export von Antiquitäten. (3) Der Betrieb hat das Recht, Auktionen und Verkaufsausstellungen zu veranstalten. (4) Weitere Aufgaben können dem Betrieb durch das Ministerium für Kultur unter Regelung ihrer Finanzierung übertragen werden. §3 Zweigstellen (1) Der Betrieb hat das Recht, zur Durchführung seiner Aufgaben Verkaufsstellen und Lager (Zweigstellen) in den Bezirken der Deutschen Demokratischen Republik einzurichten. (2) Die Zweigstellen fügen dem Namen des Betriebes die Bezeichnung „Vst./Lager “ (Ort der Niederlassung) hinzu. Sie sind rechtlich unselbständig. §4 Arbeitsweise (1) Der Betrieb arbeitet nach den Grundsätzen des ökonomischen Systems des Sozialismus und den Bestimmungen der volkseigenen Handelsbetriebe. Sein jährlicher Betriebsplan ist durch das Ministerium für Kultur zu bestätigen. ' (2) Der Betrieb hat bei der Erfüllung seiner Exportaufgaben mit den zuständigen Außenhandelsunternehmen zusammenzuarbeiten. (3) Im einzelnen werden die Arbeitsweise, der Arbeitsablauf und die Befugnisse und Pflichten der Mitarbeiter durch eine Arbeitsordnung geregelt, die durch den Direktor im Einvernehmen mit der Betriebsgewerkschaftsleitung zu erlassen ist. §5 Leitung des Betriebes und Vertretung im Rechtsverkehr (1) Der Betrieb wird durch den Direktor nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. (2) Der Direktor trägt die persönliche Verantwortung für die gesamte Tätigkeit des Betriebes und ist dem Minister für Kultur rechenschafts- und informalionspflichtig. (3) Im Rahmen der Handelstätigkeit hat der Direktor zu gewährleisten, daß die Rechtsvorschriften zum Schutze des nationalen Kunstbesitzes gewahrt und die vorgeschriebenen staatlichen Genehmigungen eingeholt werden. (4) Im einzelnen gelten für die Befugnisse und Pflichten des Direktors die §§ 34, 36 bis 43 der Verordnung vom 9. Februar 1967 über die Aufgaben, Rechte und Pflichten des volkseigenen Produktionsbetriebes (GBl. II S. 121) entsprechend. Für die Vertretung des Betriebes im Rechtsverkehr gilt § 45 dieser Verordnung. §6 Arbeitsrechtsverhältnisse (1) Der Direktor des Betriebes und der Hauptbuchhalter werden vom Minister für Kultur berufen und abberufen. (2) Alle übrigen Mitarbeiter des Betriebes werden vom Direktor auf der Grundlage der arbeitsrechtlichen Bestimmungen eingestellt und entlassen. Zur Einstellung und Entlassung des Stellvertreters des Direktors bedarf es der Zustimmung des für den Betrieb zuständigen Stellvertreters des Ministers für Kultur. §7 Struktur- und Stellenplan Der Struktur- und Stellenplan des Betriebes werden nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufgestellt und durch das Ministerium für Kultur bestätigt. §8 Eröffnungsbilanz Der Betrieb hat eine Eröffnungsbilanz zum 1. August 1967 aufzustellen. §9 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 15. August 1967 Der Minister für Kultur Gysi;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der Vereinbarung der Botschafter der vier Mächte über Probleme Westberlins Neues Deutschland vom Seite Honecker, Die weitere Stärkung der sozialistischen Militärkoalition - Unterpfand des Friedens und der Sicherheit in Europa, Rede vor den Absolventen der Militärakademien am vom. Die Reihenfolge der zu behandelnden Probleme ist in jedem Falle individuell festzulegen und vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich durch die Leiter umzusetzen und zu präzisieren. Durch exakte Vorgaben ist zu gewährleisten, daß mit dem Ziel der Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die Haupt- selbständigen Abteilungen haben darauf Einfluß zu nehmen und dazu beizutragen, daß Operative Vorgänge mit hoher sicherheitspolitischer Bedeutung für die Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung entwickelt werden. Dazu hat die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit nach folgenden Grundsätzen zu erfolgen: Auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes, die Postenbereiche, die Dienstunterlagen und Dienstschlüssel, das Inventar des Wachlokals, die Vollzähligkeit des Inhaftierten- und Strafgefangenenbestandes.

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