Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 563

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 563 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 563); 5G3 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1967 Berlin, den 19. August 1967 Teil II Nr. 79 Tag Inhalt Seite 18. 8. 67 Anordnung über die Bestätigung des Statuts des Rechtsanwaltsbüros für internationale Zivilrechtsvertretungen 563 Anordnung über die Bestätigung des Statuts des Rechtsanwaltsbüros für internationale Zivilrechtsvertretungen. Vom 18. August 1967 Auf der Grundlage des Erlasses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 4. April 1963 über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege (GBl. I S. 21) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 (2) Das Rechtsanwaltsbüro ist juristische Person. Sein Sitz ist Berlin, die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik. §2 Tätigkeit und Aufgaben (1) Das Rechtsanwaltsbüro wird auf Grund der ihm von den Mandanten erteilten Aufträge und Vollmachten tätig. (2) Dem Rechlsanwaltsbüro obliegt es, auf dem Gebiet des Zivil-, Handels-, Arbeits- und Familienrechts Das als Anlage beigefügte Statut des Rechtsanwaltsbüros für internationale Zivilrechtsvertretungen wird bestätigt. Das Rechtsanwaltsbüro nimmt seine Tätigkeit am 1. September 1967 auf. §2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 18. August 1967 Der Minister der Justiz I. V.: Ranke Erster Stellvertreter des Ministers Anlage zu vorstehender Anordnung Statut des Rcchtsanwaltsbüros für internationale Zivilrechtsvertretungen §1 Rechtliche Stellung und Sitz (1) Das Rechtsanwaltsbüro für internationale Zivilrechtsvertretungen (im folgenden Rechtsanwaltsbüro genannt) ist eine gesellschaftliche Vereinigung, zu der sich Rechtsanwälte der Deutschen Demokratischen Republik freiwillig zusammengeschlossen haben. a) die Rechte und berechtigten Interessen staatlicher Organe und Einrichtungen, Vereinigungen Volkseigener Betriebe, volkseigener Betriebe, Außenhandelsunternehmen, Genossenschaften, gesellschaftlicher Organisationen, halbstaatlicher und privater Unternehmen sowie von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik in anderen Staaten und in Westberlin wahrzunehmen b) auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik ausländischen Bürgern und ausländischen juristischen Personen beim Schutz ihrer Rechte und berechtigten Interessen in der Deutschen Demokratischen Republik beizustehen, sie insbesondere vor Gerichten und Schiedsgerichten in der Deutschen Demokratischen Republik zu vertreten c) inländischen wie ausländischen Bürgern und juristischen Personen juristische Hilfe zu erweisen, Rechtsgutachten zu erstatten und andere Arten der rechtlichen Beratung durchzuführen. (3) Das Rechtsanwaltsbüro nimmt alle zur Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben erforderlichen Handlungen vor. Es ist insbesondere berechtigt, entsprechende Verträge abzuschließen jede Art von Vermögen zu erwerben, darunter auch unbewegliches Vermögen im Ausland, solches Vermögen zu verwalten, zu nutzen und darüber zu verfügen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengnitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten rsonen rson Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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