Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 511

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 511 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 511); 511 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1967 Berlin, den 8. August 1967 Teil 11 Nr. 73 Tag Inhalt Seile 27. 7. 67 Zweite Verordnung über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes und über die Lohnzahlung 511 27. 7. 67 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Arbeiter und Angestellten die Sozialversicherung der 522 27. 7. 67 Vierte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über Arbeiter und Angestellten die Sozialversicherung der 525 Zweite Verordnung* über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes und über die Lohnzahlung. Vom 27. Juli 1967 In Durchführung der Verordnung vom 3. Mai 1967 über die durchgängige 5-Tage-Arbeitswoche und die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Neuregelung der Arbeitszeit in einigen Wochen mit Feiertagen (GBl. II S. 237) wird zur Änderung und Ergänzung der Verordnung vom 21. Dezember 1961 über die Berechnung des Durchschnittsverdienstes und über die Lohnzahlung (GBl. II S. 551; Ber. GBl. II 1962 S. 11) im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes verordnet: § 1 § 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Der tägliche Durchschnittsverdienst kann bei Endbeträgen von weniger als 5 Pfennig auf volle 10 Pfennig nach unten abgerundet und bei Endbeträgen von 5 Pfennig und mehr auf volle 10 Pfennig nach oben aufgerundet werden.“ § 2 § 6 Abs. 3 Buchst, b erhält folgende Fassung: ,,b) Der im vergangenen Kalenderjahr erzielte Arbeitsverdienst aus den zusätzlichen Zahlungen ist durch die Zahl der Arbeitstage des Kalenderjahres, vermindert um die im § 2 Abs. 2 genannten Zeiten, zu dividieren. Der so ermittelte durchschnittliche Tagesbetrag der zusätzlichen Zahlungen ergibt mit 22 bzw. für Lehrer und Lehrkräfte sowie für Werktätige in den volkseigenen Gütern (VEG) und ihnen gleichgestellten Betrieben mit 26 multipliziert den durchschnittlichen Monatsbetrag.“ § 3 §6 Abs. 5 erhält folgende Fassung: „(5) Der tägliche Durchschnittsverdienst ist zu errechnen, indem der gemäß Absätzen 2, 3 oder 4 ermittelte monatliche Durchschnittsverdienst durch * (1.) VO vom 21. Dezember 1961 (GBl. XI Nr. 83 S. 551) die Zahl der Arbeitstage des jeweiligen Kalendermonats geteilt wird. Der entsprechend der Anzahl der Arbeitstage des Monats zu ermittelnde tägliche Durchschnittsverdienst kann aus den als Anlage bei- v gefügten Tabellen abgelesen werden. In den Tabel- \ len ist die nach den Bestimmungen des § 5 Abs. 2 mögliche Aufrundung bzw. Abrundung berücksichtigt.“ § 4 § 11 Abs. 1 erhält, folgende Fassung: „(1) Die Lohnzahlungsperipden und die Lohnzahltage sind mit den zuständigen Kreditinstituten abzustimmen. Die Lohnzahltage sind den Werktätigen bekanntzugeben. Dabei ist anzustreben, die Lohnzahlungsperioden den Lohnabrechnungsperioden (Kalendermonaten) anzugleichen. Fällt der Zahltag auf einen gesetzlichen Feiertag, ist der Lohn am Tag vorher zu zahlen. Fällt ein Zahltag auf einen Freitag, Sonnabend oder Sonntag, so ist der Lohn spätestens am vorhergehenden Donnerstag zu zahlen.“ § 5 § 13 erhält folgende Fassung: „(1) Der Lohnausgleich bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit kann bei mehreren Krankheitsfällen gezahlt werden. Die Zahlungsdauer ist insgesamt auf 6 Wochen, für Lehrlinge auf 12 Wochen im Kalenderjahr begrenzt. (2) Für Werktätige in den Bereichen, in denen die wöchentliche Arbeitszeit auf 5 Arbeitstage verteilt ist, sowie in den Bereichen, in denen die wöchentliche Arbeitszeit nicht regelmäßig auf 5 Arbeitstage verteilt ist, aber ähnliche Vergünstigungen wirksam werden, besteht der im Abs. 1 genannte Anspruch für 30 Arbeitstage. In Betriebskollektivverträgen können besondere Regelungen vereinbart werden, wenn den Werktätigen damit die gleichen Ansprüche gesichert werden. (3) Für Werktätige, die auf Grund ihrer Arbeitszeitregelung wie bisher wöchentlich für 6 Arbeitstage Krankengeld erhalten, besteht der im Abs. I genannte Anspruch für 36 Arbeitstage.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvoll zug. Nur dadurch war es in einigen Fallen möglich, daß sich Verhaftete vorsätzlich Treppen hinabstürzten, zufällige Sichtkontakte von Verhafteten verschiedener Verwahrräume zustande kamen. Verhaftete in den Besitz von unerlaubten Gegenständen bei den Vernehmungen, der medizinischen oder erkennungsdienstlichen Behandlung gelangten, die sie zu ouizidversuchen, Provokationen oder Ausbruchsversuchen benutzen wollten. Ausgehend von den dargelegten wesentlichen. Gefährdungsmonen-ten, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen der unmittelbar und direkt an feindlich tätigen Personen oder im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen arbeitet, deren Vertrauen besitzt, in ihre Konspiration eingedrungen ist und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die tschekistischen Fähigkeiten der Mitarbeiter und Leiter. In Abhängigkeit vom konkret zu bestimmenden Ziel ist es zeitlich und hinsichtlich des Einsatzes spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Zielstellung der Verdachtshinweisprüfung immer dann erfolgen, wenn durch die Einbeziehung des Rechtsanwaltes ein Beitrag zur Erfüllung dieser Zielstellungen erwartet wird.

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