Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 51

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 51 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 51); 51 -f / 'Pl P GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1967 Berlin, den 21. Januar 1967 Teil 11 Nr. 10 Tag Inhalt Seite 28.12. 66 Anordnung über die Planung, Finanzierung und die vertragliche Sicherung von wissenschaftlich-technischen Aufgaben der Universitäten und Hochschulen 51 4. 1. 67 Anordnung über steuerliche Vergünstigungen für Mitglieder von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften Typ I 56 6. 1. 67 Anordnung Nr. 2 über die Erfüllung der Meldepflicht 56 5. 1. 67 Anordnung Nr. 2 über die für den Werkbahnbetrieb im Braunkohlenbergbau über Tage gültigen Signale. Signalordnung (SOBr) 56 Berichtigung 58 Anordnung über die Planung, Finanzierung und die vertragliche Sicherung von wissenschaftlich-technischen Aufgaben der Universitäten und Hochschulen. Vom 28. Dezember 1966 Der umfassende Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik und die Durchsetzung der technischen Revolution stellen der Lehre und Forschung an den Universitäten und Hochschulen wichtige Aufgaben. Entsprechend den Erfordernissen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung soll ein höchstmöglicher Nutzen der Hochschulforschung für die Lehre und für die sozialistische Volkswirtschaft gesichert werden. Ein höherer Nutzeffekt der Forschung an den Universitäten und Hochschulen setzt voraus, daß eine sinnvolle und wirksame Koordinierung der wissenschaftlichen Arbeit mit den Betrieben und Einrichtungen der Volkswirtschaft verwirklicht wird. Durch die Koordinierung der wissenschaftlich-technischen Forschung und Entwicklung an den Universitäten und Hochschulen mit den Aufgaben der Volkswirtschaft und die Einbeziehung der Universitäten und Hochschulen in die Lösung gesamtwirtschaftlicher Aufgaben muß gesichert werden, daß das nicht durch Aufgaben im Perspektivplan der naturwissenschaftlichen und technischen Forschung gebundene wissenschaftliche Potential der Universitäten und Hochschulen maximal für unmittelbare, volkswirtschaftlich bedeutungsvolle Aufgaben zur Erreichung des wissenschaftlich-technischen Höchst- standes und zur Durchführung der komplexen sozialistischen Rationalisierung nutzbar gemacht wird; die Forschung und Lehre in enger Beziehung zur Praxis steht und eine wechselseitige Weiterbildung der Mitarbeiter im Bereich der Forschung und Entwicklung ermöglicht wird; eine unmittelbare Verbindung von Forschung und Entwicklung mit der Anwendung ihrer Ergebnisse in der materiellen Produktion erreicht wird. Die Koordinierung der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit von Universitäten und Hochschulen mit Betrieben und Einrichtungen der Volkswirtschaft erfolgt auf der Grundlage von Wirtschaftsverträgen. Durch ihren Abschluß ist die Vorbereitung und Ausarbeitung optimaler Pläne Wissenschaft und Technik, eine planmäßige Gestaltung der Zusammenarbeit und eine wirkungsvolle Anwendung der ökonomischen Hebel der materiellen Interessiertheit in den gegenseitigen Beziehungen zu beiderseitigem Vorteil zu sichern. In Auswertung der bisherigen positiven Erfahrungen bei der Anwendung des Wirtschaftsvertrages durch die Universitäten und Hochschulen wird deshalb zur weiteren Entwicklung der Planung und Finanzierung sowie der vertraglichen Sicherung von wissenschaftlich-technischen Aufgaben im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten für alle Universitäten und Hochschulen der Deutschen De-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens rechtlich unbegründet erscheint - wercffen auch diese Prüfungsverfahren von der UntersuchungsjpbteiluhfJ grundsätzlich nicht in offiziellen Prüf ungsakten sPuswiesen.

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