Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 506

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 506 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 506); 508 Gesetzblatt Teil II Nr. 72 Ausgabetag: 5. August 1967 (2) Der Auszug hat zu enthalten: die Bezeichnung des entscheidenden Organs Ort und Datum der Entscheidung die Namen der Beteiligten die getroffene Entscheidung die Rechtsmittelbelehrung die Unterschrift und das Dienstsiegel. §3 (1) Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn 2 Wochen nach Aushang des Auszuges an der Bekanntmachungstafel vergangen sind. (2) Der Zeitpunkt der Anbringung und Abnahme ist auf dem Auszug zu vermerken. Nach Ablauf der Frist ist der Auszug zu den Akten zu nehmen. Die erfolgte Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung ist auf der Urschrift der Entscheidung zu vermerken. §4 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 18. Juli 1967 Der Minister für Volksbildung I. V.: Dietzel Stellvertreter des Ministers Anordnung zur Ausbildung von Frauen in Sonderklassen an den Fachschulen der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 15. Juli 1967 Die weitere Entwicklung von Wissenschaft und Technik in der Deutschen Demokratischen Republik erfordert eine schnelle und qualifizierte Ausbildung von Ingenieuren und Ökonomen. Dabei kommt der Ausbildung von Frauen für diese Berufe eine besondere Bedeutung zu. Die besonderen Belastungen der Frauen und Mütter machen es notwendig, Formen der Ausbildung von Ingenieuren und Ökonomen zu finden, die den Arbeitsund Studienbedingungen dieser Frauen und Mütter entsprechen. Frauen mit besonderer häuslicher Belastung, die sich beim Aufbau unserer sozialistischen Gesellschaft in ihrer Arbeit bisher besonders bewährt haben, können aus diesem Grunde in Sonderklassen an den Fachschulen der Deutschen Demokratischen Republik zum Ingenieur und Ökonom ausgebildet werden. Auf Grund des Beschlusses des Ministerrates vom 19. April 1962 über die Aufgaben der Staatsorgane zur Förderung der Frauen und Mädchen in Durchführung des Kommuniques des Politbüros des ZK der SED vom 23. Dezember 1961 (GBl. II 1962 S. 295) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Leiter des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne folgendes angeordnet: §1 (1) Bei Vorliegen der volkswirtschaftlichen Erfordernisse können an den Fachschulen der Deutschen Demokratischen Republik Frauen in Sonderklassen zum Fachschulabschluß (Ingenieur, Ökonom, Ingenieur-Ökonom usw.) ausgebildet werden. (2) Die Ausbildung erfolgt in der Regel in den Studienformen des Direkt- oder des Abendstudiums bzw. einer Kombination beider Formen. §2 (1) Die Einrichtung von Frauensonderklassen erfolgt durch den Direktor der Fachschule nach Absprache mit den delegierenden Betrieben und nach Bestätigung durch das den Volkswirtschaftsplan der Fachschule bestätigende zentrale staatliche Organ. (2) Die Ausbildung in diesen Frauensonderklassen erfolgt an der Fachschule oder an Außenstellen von Fachschulen, die örtlich entsprechend so einzurichten sind, daß sie den studierenden Frauen die günstigsten Arbeits- und Studienbedingungen ermöglichen. §3 (1) Für die Zulassung zum Studium in eine Frauensonderklasse gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen über die Zulassung zum Studium an einer Fachschule der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Bei der Auswahl der Frauen für die Delegierung zum Studium in eine Sonderklasse sind die BGL und der Frauenausschuß, gegebenenfalls bei Frauen, die zeitweilig nicht berufstätig sind, der DFD-Vorstand zu hören. §4 (1) In diese Sonderklassen sind Frauen aufzunehmen, die eine besondere häusliche Belastung als Mutter und Hausfrau haben und die aus diesen Gründen eine Ausbildung in einer Normalklasse des Direkt-, Fern- oder Abendstudiums nicht aufnehmen können. (2) Über Zweifelsfälle entscheidet der Direktor der Fachschule nach Rücksprache mit dem Leiter des delegierenden Betriebes und der Vorsitzenden des Frauenausschusses. §5 (1) Die Direktoren der Fachschulen sind verpflichtet, bei Sicherung des gleich hohen Niveaus wie in den Normalklassen, die Stundenplangestaltung so vorzunehmen, daß sie den Arbeits- und Studienbedingungen der studierenden Frauen am besten entsprechen. Dabei dürfen keine Abstriche vom Ausbildungsniveau gemacht werden. (2) Bei der Entscheidung über die Form der Teilnahme am Russisch-Unterricht sind im Einzelfall die besonderen Belastungen der betreffenden Frau und ihre Voraussetzungen in der bisherigen Sprachausbildung zu berücksichtigen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der sozialistischen Gesellschaft. Die Strategie zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft schließt daher strategische Aufgaben für die weitere Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Erarbeitung von Sicherungskonzeptionen. Vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung oder Verhinderung sozial negativer Auswirkungen von gesellschaftlichen Entwicklungsproblemen und Widersprüchen. Ein wichtiges, gesamtgesellschaftliches und -staatliches Anliegen besteht darin, die sich aus der Stellung bestimmter Hintermänner im In- Ausland, aus den mit einer Inhaftierung verbundenen möglichen nationalen oder auch internationalen schädlichen Auswirkungen für die Politik der Partei und des sozialistischen Staates. Die Aufdeckung von Faktoren und Wirkungszusammenhängen in den unmittelbaren Lebens-und. Entwicklungsbedingungon von Bürgern hat somit wesentliche Bedeutung für die Vorbeug und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens in der Regel nicht vorausgesehen werden, ob und welche Bedeutung diese vom Beschuldigten als falsch bezeichneten Aussagen im weiteren Verlauf der Untersuchung erlangen. Es ist in Abhängigkeit von den weiteren rechtlichen Maßnahmen zurückzugeben. Die Zuführung von Personen zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts Gesetz.

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