Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 503

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 503 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 503); Gesetzblatt Teil II Nr. 72 Ausgabetag: 5. August 1967 503 des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschal tsbundes des Zentralrates der Freien Deutschen Jugend. Sekretär des Zentralen Ausschusses für Feriengestaltung ist ein Mitarbeiter des Amtes für Jugendfragen. (5) Die Mitglieder des Zentralen Ausschusses für Feriengestaltung werden durch den Vorsitzenden des Ministerrates ernannt. (6) Bei den Räten der Bezirke, Kreise, Stadtbezirke, Städte und Gemeinden werden zur Leitung, Koordinierung und Kontrolle der Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Feriengestaltung Ferienausschüsse gebildet. Sie sind analog dem zentralen Ferienausschuß aus verantwortlichen Funktionären zusammenzusetzen. Die Ernennung der Mitglieder hat durch den Vorsitzenden des jeweiligen Rates zu erfolgen. (7) Die Leitung der Ferienausschüsse in den Bezirken, Kreisen und Stadtbezirken ist dem Mitglied des Rates für Jugendfragen, Körperkultur und Sport zu übertragen. In den Städten und Gemeinden ist dafür ein Mitglied des Rates verantwortlich zu machen. (8) Die Vorsitzenden der Bezirks- und Kreisferienausschüsse sind befugt, den Trägern der Feriengestaltung im Rahmen der für sie festgelegten Aufgaben zur ordnungsgemäßen Durchführung der Feriengestaltung und zur Sicherung der materiellen Voraussetzungen Auflagen zu erteilen. §6 Auswahl, Qualifizierung und Einsatz der Leiter, Gruppenleiter und Helfer (1) Die Träger der Feriengestaltung sind im Zusammenwirken mit den Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen, besonders der Gewerkschaften und der Freien Deutschen Jugend, dafür verantwortlich, daß die Gewinnung, Auswahl, Vorbereitung und der Einsatz der Leiter, Gruppenleiter und Helfer der Feriengestaltung in ihrem Verantwortungsbereich auf der Grundlage einer langfristigen Planung erfolgt. (2) Leiter, Gruppenleiter und Helfer der Feriengestaltung kann sein, wer fest mit unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat verbunden ist, ein gutes Verhältnis zur Jugend hat und die Fähigkeit besitzt, gemeinsam mit den Mädchen und Jungen ein vielseitiges und interessantes, der sozialistischen Erziehung dienendes Ferienleben zu gestalten. (3) In der Feriengestaltung ist für jede Gruppe bis zu 20 Teilnehmern ein Gruppenleiter einzusetzen. Für Gruppen mit über 20 Teilnehmern kann zusätzlich ein Helfer eingesetzt werden. Die Leiter und die verantwortlichen Gruppenleiter müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Zur Unterstützung der Gruppenleiter sind interessierte Jugendliche unter 18 Jahren, insbesondere Mitglieder der Freien Deutschen Jugend, als Helfer einzusetzen. (4) In der Feriengestaltung kann für eine Lehrlingsgruppe mit mehr als 20 Lehrlingen außer dem verantwortlichen Gruppenleiter ein Lehrling als Helfer eingesetzt werden. Als verantwortliche Gruppenleiter können auch Lehrlinge eingesetzt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr überschritten haben. (5) Die Kreisschulräte und die Direktoren der Schulen gewährleisten durch eine gewissenhafte Abstimmung zwischen den Qualifizierungsmaßnahmen, den Urlaubswünschen der Lehrer und Erzieher und den Anforderungen der Feriengestaltung den notwendigen Einsatz der Pädagogen. Der Schwerpunkt des Einsatzes der Lehrer und Erzieher liegt in den Ferienvorhaben der Schulen und der Volksbildungsorgane der Kreise und Bezirke. (6) Die Ferienformen, die unter Verantwortung der Betriebe, Genossenschaften, staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe durchgeführt werden, sind entsprechend den gegebenen Möglichkeiten durch die Kreisschulräte durch die Bereitstellung von Pädagogen zu unterstützen. Hierbei sind die sozialistischen Patenschaftsbeziehungen zwischen Betrieben und Schulen, Kollektiven und Schulklassen zu nutzen. (7) Für die Auswahl und den Einsatz der Gesundheitshelfer und der Rettungsschwimmer sind die Träger der Feriengestaltung verantwortlich. Das Deutsche Rote Kreuz gewährleistet die planmäßige Ausbildung dieser Kräfte. (8) Die Schulung der Leiter, Gruppenleiter und Helfer erfolgt auf der Grundlage der einheitlichen Grundsätze des Zentralen Ausschusses für Feriengestaltung durch die Träger der Feriengestaltung. differenziert nach vorhandenem Ausbildungsgrad und nach vorgesehener Funktion. Bei der Schulung sind die im Territorium vorhandenen Fachkräfte und Einrichtungen einzubeziehen. (9) Die Schulung ist mit einem jährlichen Nachweis für Leiter, Gruppenleiter und Helfer abzuschließen und durch den Disziplinarvorgesetzten zu bestätigen. Ordnung, Sicherheit, gesundheitliche Betreuung und materielle Voraussetzungen §7 (1) Alle Formen und Veranstaltungen mit Schülern und Lehrlingen in den Sommer- und Winterferien sind im Interesse der Gewährleistung der Erholung und Erziehung, der Unterbringung, der gesundheitlichen Betreuung und der Versorgung bei den Räten der Kreise, Abteilungen Gesundheitswesen Kreishygieneinspektionen anzumelden. Sie erteilen die Genehmigung zur Durchführung. Die Anmeldung erfolgt durch die Träger der Feriengestaltung bis zum 1. April für die Sommerferien und bis zum 1. Dezember für die Winterferien. (2) Die Vorsitzenden der Kreisferienausschüsse kontrollieren die Durchsetzung der Anmeldepflicht der auf ihrem Territorium stattfindenden Ferienlager und legen Maßnahmen zur Einhaltung derselben fest. (3) Die Gemeinschaftsfahrten mit der Deutschen Reichsbahn und dem volkseigenen Kraftverkehr sind für die Sommerferien bis zum 1. April und für die Winterferien bis zum 1. Dezember bei der Abteilung Reiseverkehr der Reichsbahndirektion, in deren Be-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 503 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 503) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 503 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 503)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Art der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X