Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 501

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 501 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 501); Gesetzblatt Teil II Nr. 72 Ausgabetag: 5. August 1987 501 und Neigungen zu fördern und zu entwickeln und der Jugend vielfältige Möglichkeiten der schöpferischen Selbstbetätigung zu geben, die zielgerichtet pädagogisch gelenkt werden. Verantwortung für die Durchführung der Feriengestaltung §2 Träger der Feriengestaltung (1) Träger der Feriengestaltung sind staatliche und wirtschaftsleitende Organe, Betriebe, Einrichtungen, sozialistische Genossenschaften, Schulen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen. (2) Die Leiter der Betriebe und Einrichtungen, Schulen einschließlich kommunaler Berufsschulen und die Vorstände der Genossenschaften sind für die Vorbereitung und Durchführung der Feriengestaltung verantwortlich. Sie organisieren gemeinsam mit den Eltern, den Leitungen der Freien Deutschen Jugend, den Räten der Pionierorganisation und den Leitungen der Gewerkschaften die Teilnahme der Schüler und Lehrlinge an den von ihnen durchzuführenden Formen und Veranstaltungen der Feriengestaltung. Die Formen und Veranstaltungen sind entsprechend den Altersbesonderheiten der Schüler und Lehrlinge zu organisieren. Ihre Teilnahme soll möglichst im Kollektiv der Klasse oder im Lernkollektiv erfolgen. (3) Die Träger der Feriengestaltung sind dafür verantwortlich, daß entsprechend ihrem Verantwortungsbereich für die Feriengestaltung rechtzeitig differenzierte Programme ausgearbeitet und in ihrer Durchführung kontrolliert werden. Diese Programme sind unter Einbeziehung der Leitungen der Freien Deutschen Jugend sowie der Räte der Pionierfreundschaften zu erarbeiten. §3 Zentrale staatliche Organe (1) Die Leiter der zentralen staatlichen Organe sichern die Durchführung der Feriengestaltung für die Schüler und Lehrlinge in ihrem Verantwortungsbereich und die Verwirklichung der nachfolgend festgelegten spezifischen Aufgaben. (2) Das Ministerium für Volksbildung ist für die rechtzeitige Planung und Schaffung der personellen und materiellen Voraussetzungen und für die Durchführung der Feriengestaltung, die von den Schulen und den Volksbildungsorganen der Räte der Bezirke und Kreise organisiert wird, verantwortlich. Es regelt den Einsatz der Lehrer und Erzieher sowie der Lehrerstudenten im Rahmen des obligatorischen Ferienpraktikums, das in allen Formen der Feriengestaltung durchgeführt werden kann, und sichert die Ausarbeitung von pädagogischen Hilfen für die Qualifizierung der Ferienhelfer und Gruppenleiter. (3) Das Ministerium für Kultur gewährleistet, daß die kulturellen Einrichtungen während der Ferien inhaltsreiche und interessante Veranstaltungen für die Schüler und Lehrlinge durchführen und die Kultur- schaffenden die Durchführung der Feriengestaltung nach den Grundsätzen unserer sozialistischen Bil-dungs- und Kulturpolitik unterstützen. (4) Das Ministerium für Gesundheitswesen ist für die Kontrolle zur Einhaltung der gesetzlichen. Bestimmungen für Gesundheit und. Hygiene verantwortlich. Es sichert die Anleitung der Ferienhelfer und Gruppenleiter in den Ferieneinrichtungen zur hygienischen und gesundheitlichen Betreuung der Schüler und Lehrlinge durch die örtlichen Organe des Gesundheitswesens. Des weiteren trifft es Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Voruntersuchungen der Schüler, Lehrlinge, Leiter, Gruppenleiter, Helfer und Wirtschaftskräfte durch die örtlichen Organe des Gesundheitswesens und regelt den Einsatz des medizinischen Personals in den Ferieneinrichtungen. (5) Die Industrieministerien und die anderen zentralen staatlichen Organe haben zu sichern, daß die Leiter der Betriebe und Einrichtungen ihrer Verantwortungsbereiche die personellen und materiellen Voraussetzungen für die Ferienlager der Schüler und Lehrlinge schaffen und die Entwicklung der zentralen Pionierlager und der Betriebsferienlager in die Perspektiv- und Jahresplanung aufgenommen wird. Sie treffen in Abstimmung mit den Räten der Bezirke die erforderlichen Maßnahmen, daß den Schülern der 9. bis 12. Klassen während der Sommerferien Jugendobjekte übergeben werden, in denen Lager der Erholung und Arbeit eingerichtet werden können. (6) Der Landwirtschaftsrat der Deutschen Demokratischen Republik sichert, daß die Leiter der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe der sozialistischen Landwirtschaft die personellen und materiellen Voraussetzungen für die Feriengestaltung der Schüler und Lehrlinge schaffen. Den Vorständen der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften sowie den Räten der Kooperationsgemeinschaften wird empfohlen, ebenfalls solche Voraussetzungen zu schaffen und den Aufbau sowie die Entwicklung von Betriebsferienlagern in die Perspektiv- und Jahresplanung aufzunehmen. (7) Das Staatliche Amt für Berufsausbildung kontrolliert die Feriengestaltung der Lehrlinge und sichert die Vermittlung der besten Erfahrungen. (8) Das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen trifft Maßnahmen zur Sicherung des Einsatzes von Studenten als Leiter, Gruppenleiter oder Helfer in der Feriengestaltung. (9) Die Staatliche Plankommission gewährleistet, daß die Grundsätze der Feriengestaltung der Schüler und Lehrlinge in die Perspektivplanung des Erholungswesens aufgenommen werden. §4 örtliche Räte (1) Die Räte der Bezirke, Kreise, Stadtbezirke, Städte und Gemeinden sind verantwortlich für die planmäßige Entwicklung aller Formen der Feriengestaltung auf ihrem Territorium. Der Aufbau und die Erweiterung der Einrichtungen der Feriengestaltung sind in den Jahres- und Perspektivplänen der örtlichen Räte festzulegen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung des Leiters des der Hauptabteilung über erzielte Untersuchungsergebnisse und über sich abzeichnende, nicht aus eigener Kraft lösbare Probleme sowie über die begründeten Entscheidungsvorschläge; die kameradschaftliche Zusammenarbeit mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie.

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