Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 50

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 50 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 50); 50 Gesetzblatt Teil II Nr. 9 Ausgabetag: 19. Januar 1967 (5) Die Auslieferung erfolgt durch das Ministerium des Innern an die für die Registrierung zuständige Stelle, die das Dienstsiegel an den Siegelberechtigten gegen Quittung aushändigt. §5 (1) Gesiegelt werden Urkunden und Schriftstücke, für die eine Siegelung gesetzlich vorgeschrieben ist. In innerdienstlichen Weisungen ist festzulegen, welche weiteren Urkunden und Schriftstücke zu siegeln sind. Hierbei ist ein strenger Maßstab anzulegen. (2) Gesiegelte Urkunden und Schriftstücke müssen von dem zur Siegelführung bzw. zur Unterzeichnung Berechtigten unterschrieben sein. Ausnahmen hiervon bedürfen der Genehmigung des Ministeriums des Innern. (3) Weisungen gemäß Abs. 1 und § 3 Absätze 1 und 2 sind dem Ministerium des Innern zur Kenntnis zu geben. Das Ministerium des Innern ist berechtigt, in begründeten Fällen eine Änderung der getroffenen Festlegungen zu verlangen. §6 (1) Dienstsiegel dürfen nur von Betrieben und Personen hergestellt werden, die vom Ministerium des Innern dazu ermächtigt sind. (2) Jeder zur Führung eines Dienstsiegels Berechtigte ist für das Dienstsiegel persönlich verantwortlich. Es ist so aufzubewahren, daß ein Mißbrauch und ein Verlust ausgeschlossen sind. (3) Wer zur Führung eines Dienstsiegels nicht berechtigt ist, darf ein Dienstsiegel weder besitzen noch verwenden. Die Aushändigung von Dienstsiegeln an Unbefugte ist nicht gestattet. (4) Bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger längerer Abwesenheit sowie bei Funktionswechsel des Siegelführenden ist das Dienstsiegel an den Vertreter bzw. Nachfolger zu übergeben, soweit dieser durch den Leiter des Organs zur Siegelführung ermächtigt wurde. Ist eine Übergabe an einen zur Siegelführung ermächtigten Vertreter bzw. Nachfolger nicht vorgesehen, entscheidet der Dienstvorgesetzte über die weitere Verwahrung des Dienstsiegels. Die Obergabe/Obernahme hat schriftlich zu erfolgen. § 7 (1) Bei Verlust von Dienstsiegeln hat der zuständige Leiter des Organs alle Maßnahmen zur Wiederauf-flndung einzuleiten. (2) Jeder Verlust eines Dienstsiegels ist sofort dem Leiter des Organs zur Einleitung der notwendigen Untersuchungen zu melden. Das gilt auch für Dienstsiegel, die zeitweilig in Verlust geraten sind. (3) Die Leiter der Dienststellen sind verpflichtet, Verluste von Dienstsiegeln den zuständigen Organen der Deutschen Volkspolizei mitzuteilen. (4) In Verlust geratene Dienstsiegel werden vom Ministerium des Innern für ungültig erklärt. §8 Werden infolge von Strukturveränderungen ein Organ oder Teile eines Organs aufgelöst oder erhalten sie eine neue Bezeichnung, so sind die bis zu diesem Zeitpunkt geführten Dienstsiegel unverzüglich dem Ministerium des Innern zurückzugeben. §9 (1) Durch das Ministerium des Innern erfolgt eine zentrale Registrierung der Dienstsiegel. (2) Das Ministerium des Innern ist berechtigt, über die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung Kontrollen durchzuführen. (3) Für die Registrierung der Dienstsiegel in den siegelführenden Organen sind die Leiter der Organe verantwortlich. (4) Zum Aufgabenbereich der registrierenden Stellen gehören: die Führung eines Nachweises über die Ausgabe der Dienstsiegel; die Kontrolle über den ordnungsgemäßen Umgang mit den Dienstsiegeln sowie über die sichere Aufbewahrung und die Vollzähligkeit der Dienstsiegel. §10 (1) Wer vorsätzlich Dienstsiegel mit dem Ziel der mißbräuchlichen Benutzung herstellt, verändert oder sie unbefugt gebraucht, wird mit Gefängnis bis zu 2 Jahren, bedingter Verurteilung, öffentlichem Tadel oder Geldstrafe bestraft, soweit nicht nach anderen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist. (2) Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen den Bestimmungen dieser Verordnung Dienstsiegel herstellt, verändert oder besitzt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 MDN bestraft. §11 Der Minister für Nationale Verteidigung und der Minister für Staatssicherheit erlassen zur Regelung der Siegelführung in ihren Bereichen eigene Ordnungen. §12 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister de3 Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei. §13 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) Verordnung vom 14. August 1958 über das Dienstsiegel der staatlichen Organe Siegelordnung (GBl. I S. 645), b) Zweite Verordnung vom 10. November 1960 zur Siegelordnung (GBl. II S. 461), c) Dritte Verordnung vom 26. Oktober 1961 zur Siegelordnung (GBl. II S. 489), d) Vierte Verordnung vom 23. April 1963 zur Siegelordnung (GBl. II S. 249), e) Erste Durchführungsbestimmung vom 11. September 1958 zur Siegelordnung (GBl. I S. 694). Berlin, den 29. November 1966 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 - Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die I.eiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 Verlag (610/62) Slaalsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Telefon: 51 05 21 Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 MDN, Teil II 1,80 MDN und Teil III 1,80 MDN - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 MDN, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 MDN, bis zum Umfang von 32 Selten 0,40 MDN, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 MDN je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 MDN mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 102 Berlin, Roßstraße 6. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß qualifizierte Informationabeziehungen sowie wirksam Vor- und Nach- Sicherungen wesentliche Voraussetzungen für die Gewährleistung der Sicherheit der Vorführungen sind, die insbesondere zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen begünstigender Umstände und Bedingungen für feindlichnegative Handlungen und damit zur Klärung der Frage Wer ist wer? in den Verantwortungsbereichen.

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