Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 484

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 484 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 484); 484 Gesetzblatt Teil II Nr. 70 Ausgabetag: 3. August 1967 2. Beschäftigung beim Abteufen von Schächten und im Braunkohlenbergbau unter Tage bei ständiger Einwirkung von Nässe und starken Wasserzuflüssen aus den Firsten 3. Beschäftigung beim Abteufen von Schächten und im Kali- und Steinsalzbergbau bei ständiger Einwirkung von Nässe und starken Wasserzuflüssen aus den Firsten 4. Beschäftigung beim Abteufen von Schächten und im Erzbergbau sowie im Bergbau der Baustoffindustrie bei ständiger Einwirkung von Nässe und starken Wasserzuflüssen aus den Firsten c) Arbeiten unter höherem als atmosphärischem Druck: 1. Caissonarbeiter bei einem Überdruck bis 1,3 kp/cm2 bei einem Überdruck bis 2,0 kp/cm2 bei einem Überdruck bis 2.5 kp/cm2 bei einem Überdruck bis 2,9 kp/cm2 bei einem Überdruck bis 3,2 kp/cm2 bei einem Überdruck bis 3.5 kp/cm2 2. Taucher bei Tauchtiefen von 11 bis 20 m bei Tauchtiefen von über 20 bis 30 m Wöchentliche Arbeitszeit 41 Stunden am Arbeitsort 29 Stunden am Arbeitsort 23'/ä Stunden am Arbeitsort 20'/2 Stunden am Arbeitsort 16 Stunden am Arbeitsort 14*,2 Stunden am Arbeitsort (In den Arbeitszeiten sind die Zeiten für das Ein- und Ausschleusen nicht enthalten) Dauert die Schicht länger als 4 Stunden, sind innerhalb der Arbeitszeit bezahlte Pausen von zusammen 30 Minuten zu gewähren Wöchentliche Arbeitszeit 43 % Stunden Nach 4 Stunden Arbeitszeit ist eine bezahlte Pause von 30 Minuten zu gewähren Wöchentliche Arbeitszeit 35 Stunden einschließlich Ab- und Aufstiegszeiten unter Beachtung der ASAO 623 bei Tauchtiefen über 30 m d) Arbeiten im Bergbau unter Tage, die ständig oder überwiegend in beschwerlichem Umgebungsklima bei gleichzeitiger schwerer körperlicher Belastung durchgeführt werden: 1. An Betriebspunkten mit Trockentemperaturen über -f- 30 °C jedoch nicht über + 36 °C, mit Feuchttemperaturen bis + 25 °C und einer Wettergeschwindigkeit am Arbeitsplatz von mehr als 0,3 m/s 2. An Betriebspunkten mit Trockentemperaturen bis + 36 °C, mit Feuchttemperaturen über + 25 °C, jedoch nicht über -f- 28 °C und einer Wettergeschwindigkeit am Arbeitsplatz von mindestens 0,5 m s 3. An Betriebspunkten, an denen die in den Ziffern 1 und 2 für die betreffenden Temperaturbereiche geforderten Mindestwettergeschwindigkeiten nicht erreicht werden 4. An Betriebspunkten mit Feuchttemperaturen'-über -f- 28 °C und einer Wettergeschwindigkeit am Arbeitsplatz von mindestens 0,5 m/s. Wird diese Mindestwettergeschwindigkeit nicht erreicht, so dürfen Arbeiten nur in Fällen der Not oder Gefahr unter Aufsicht verrichtet Werden. Wird die Trockentemperatur von -j- 36 °C oder die Feuchttemperatur von + 30 °C am Arbeitsplatz überschritten, so dürfen Arbeiten nur in Fällen der Not oder Gefahr von Werktätigen im Alter bis zu 40 Jahren unter Aufsicht verrichtet werden. An Betriebspunkten mit Trockentemperaturen über + 30 0 und -Feuchttemperaturen über + 25 eC dürfen Wöchentliche Arbeitszeit 29 Stunden einschließlich Ab- und Aufstiegszeiten unter Beachtung der ASAO 623 Wöchentliche Arbeitszeit 35 Stunden 35 Stunden 29 Stunden 29 Stunden In die tägliche Arbeitszeit nach den Ziffern 1 bis 4 sind erforderliche Abkühlungspausen einzurechnen, nicht aber die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen und die auf dem Hin- und Rückweg zum und vom Betriebspunkt entfallende Zeit unter Tage Anzahl und Dauer der erforderlichen Abkühlungspausen sind vom Betriebs-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

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