Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 444

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 444 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 444); 444 Gesetzblatt Teil II Nr. 66 Ausgabetag: 19. Juli 1967 §4 (1) Einzelheiten der Aufgaben, Rechte, Pflichten und der Arbeitsweise werden durch das Statut bestimmt. (2) Das Statut des Staatssekretariats für Geologie erläßt der Ministerrat. §5 (1) Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des § 2 Abs. 1 Ziff. 2 mit Wirkung vom 1. Juli 1967 in Kraft; die ausgenommene Bestimmung tritt am 1. Januar 1968 in Kraft. (2) Bis zum 31. Dezember 1967 unterstehen dem Staatssekretariat für Geologie anstelle des VEB Geologische Forschung und Erkundung direkt: 1. der VEB Geologische Erkundung Süd 2. der VEB Geologische Erkundung Nord 3. der VEB Geologische Erkundung West 4. das Institut für angewandte Mineralogie und 5. die Leitstelle für Materialwirtschaft der WB Geologische Forschung und Erkundung. (3) Mit dem 1. Juli 1967 treten außer Kraft: 1. die Verordnung vom 3. Mai 1956 über die Bildung einer Zentralen Vorratskommission für mineralische Rohstoffe (GBl. I S. 387) 2. die Anordnung vom 26. Mai 1964 über die Aufgaben auf dem Gebiet der Bestätigung von Konditionen und die Bildung der Zentralen Konditionskommission für Lagerstättenvorräte mineralischer Rohstoffe (GBl. II S. 578). (4) Die Rechte und Pflichten der gemäß § 2 Abs. 2 ein-gcgliederten Zentralen Kommissionen gehen mit Wirkung vom 1. Juli 1967 auf das Staatssekretariat für Geologie über. Berlin, den 4. Juli 1967 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Vorsitzender Beschluß über die Auflösung der VVB Geologische Forschung und Erkundung. Vom 4. Juli 1967 1. Mit Wirkung vom 1. Juli 1967 wird die VVB Geologische Forschung und Erkundung aufgelöst. 2. Die mit der Auflösung verbundene Abwicklung erfolgt durch das Staatssekretariat für Geologie. Berlin, den 4. Juli 1967 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Zweite Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über Arbeitszeit und Erholungsurlaub. Vom 27. Juni 1967 Auf Grund des § 23 der Verordnung vom 29. Juni 1961 über Arbeitszeit und Erholungsurlaub (GBl. II S. 263) wird zur Durchführung der Verordnung vom 3. Mai 1967 über die durchgängige 5-Tage-Arbeitswochc und die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Neuregelung der Arbeitszeit in einigen Wochen mit Feiertagen (GBl. II S. 237) im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes bestimmt: Zu § 15 der Verordnung: §1 (1) Der Erholungsurlaub wird wie bisher nach Werktagen gewährt. Werktage, die durch die durchgängige 5-Tage-Arbeitswoche arbeitsfrei werden, gelten bei der Urlaubsgewährung als Urlaubstage. (2) Für Werktätige, die im Ein- und ZweischichlSystem arbeiten, sind bei einem jährlichen Erholungsurlaub ab 15 Werktagen 2 arbeitsfreie Werktage ab 18 Werktagen 3 arbeitsfreie Werktage von 24 Werktagen 4 arbeitsfreie. Werktage und bei jeweils weiteren 6 Werktagen ein weiterer arbeitsfreier Werktag in den Erholungsurlaub einzubeziehen. (3) Nehmen Werktätige Erholungsurlaub in der Woche nach Ostern oder nach Pfingsten in Anspruch, so ist für diese Woche kein arbeitsfreier Werktag in den Erholungsurlaub einzubeziehen. (4) Für Werktätige, die ständig im Dreischicht- oder durchgehenden Schichtsystem arbeiten, ist im Prinzip die gleiche Anzahl arbeitsfreier Werktage als Urlaubstage innerhalb des jährlichen Erholungsurlaubs vorzu-sehen. Haben Werktätige Erholungsurlaub in einer Woche, in der sie nach dem Arbeitszeitplan sonst an 6 Werktagen zu arbeiten hätten, so ist für diese Woche kein arbeitsfreier Werktag in den Erholungsurlaub einzubeziehen. §2 Die Urlaubsvergütung wird für die tatsächlich durch den Erholungsurlaub ausfallende Arbeitszeit gewählt. §3 Für solche Bereiche der Volkswirtschaft, in denen abweichende Regelungen erforderlich sind, müssen diese in den Rahmenkollektivverträgen vereinbart werden. §4 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 28. August 1967 in Kraft. S t o p h Vorsitzender 1. DB vom 28. Marz 1Ü66 (GBl. II Nr. 37 S. 237);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß konkret festgelegt wird, wo und zur Lösung welcher Aufgaben welche zu gewinnen sind; die operativen Mitarbeiter sich bei der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Arbeit der Linie und der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit beizutragen. Z.ux- inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit ist auf die Erfüllung von Sicherungs- und Informationsaufgaben Staatssicherheit gerichtet. Sie ist Ausdruck und dient der Förderung einer entfalteten Massenwachsamkeit. Die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate.

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