Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 427

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 427 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 427); Gesetzblatt Teil II Nr. 64 Ausgabetag: 14. Juli 1967 427 ten Erzeugnisses erhöht werden bzw. gleich bleiben. Diese Senkung der Selbstkosten des Herstellers gilt als ökonomischer Nutzen im Sinne dieser Anordnung. §20 (1) Der ökonomische Nutzen beim Export ist an der Verbesserung der Exportrentabilität zu messen. Die Messung des ökonomischen Nutzens erfolgt gegenüber bisher exportierten vergleichbaren Erzeugnissen. Dabei ist die Veränderung der Preise durch die Industriepreis-1 reform zu berücksichtigen. (2) Das zuständige Organ des Außenhandels hat bei der Ermittlung der bisherigen bzw. voraussichtlichen Exportrentabilität mitzuwirken. VI. Bestimmung der Preisdegression für ein neu- oder weitercntwiekeltes Erzeugnis §21 (1) Der Betrieb hat bei der Ausarbeitung des Industriepreises, ausgehend von den Zielen des Perspektivplanes, die ökonomische Lebensdauer sowie die voraussichtlichen Produktions- und Realisierungsbedingungen des neu- oder weiterentwickelten Erzeugnisses gemeinsam mit den Abnehmern gemäß § 2 einzuschätzen. Auf Grund dieser Einschätzung hat der Betrieb eine degressive Staffelung des Industriepreises vorzuschlagen bzw. eigenverantwortlich festzusetzen. (2) Die degressive Staffelung des Industriepreises ist so vorzunchmen, daß für das Erzeugnis, das dem wissenschaftlich-technischen Höchststand entspricht, der höchste Industriepreis berechnet wird für das Erzeugnis, das nicht mehr dem wissenschaftlich-technischen Höchststand entspricht, der Industriepreis entsprechend dem moralischen Verschleiß des Erzeugnisses schneller gesenkt wird, als die Selbstkosten sinken. §22 (1) Die WB hat die Degression des Industriepreises nach eingehender Prüfung zu bestätigen. (2) Der Betrieb hat die eingeschätzte ökonomische Lebensdauer sowie die Produktions- und Realisierungsbedingungen zu analysieren. Ergeben sich daraus wesentliche Abweichungen zu den eingeschätzten Bedingungen, ist die Korrektur der festgesetzten Degression des Industriepreises zu beantragen bzw. eigenverantwortlich festzusetzen. (3) Die Abnehmer sowie das DAMW und die Bankfilialen haben das Recht, die Korrektur der Preisdegression zu beantragen, wenn eine wesentliche Veränderung gegenüber den eingeschätzten Produktions- und Realisierungsbedingungen eintritt. §23 (1) Der degressiv gestaffelte Industriepreis wird grundsätzlich für die Abnehmer wirksam. Die WB kann bei zwingender volkswirtschaftlicher Notwendigkeit und nach Abstimmung mit den Abnehmern gemäß § 2 bzw. mit deren übergeordneten Organen entscheiden, daß nur der Gewinn für den Herstellerbetrieb gesenkt wird, der Industriepreis für die Abnehmer jedoch unverändert bleibt. (2) Wird der Gewinn für den Herstellerbetrieb gesenkt und bleibt der Industriepreis für die Abnehmer unverändert, ist der Differenzbetrag von dem volkseigenen Betrieb dem „Fonds Technik“ des übergeordneten Organs zuzuführen von dem Betrieb der nichtvolkseigenen Wirtschaft an den Staatshaushalt als Verbrauchsabgabe abzuführen. VII. Abwertung des veralteten Erzeugnisses §24 (1) Der Betrieb hat für ein veraltetes Erzeugnis gemäß § 8 Abs. 2 einen neuen Industriepreis auszuarbeiten und bestätigen zu lassen bzw. eigenverantwortlich festzusetzen. (2) Der Betrieb darf bei der Ausarbeitung des neuen Industriepreises für ein veraltetes Erzeugnis als Gewinn nur die Hälfte des zulässigen kalkulatorischen Gewinns kalkulieren, wenn der effektive Gewinn für das Erzeugnis höher als der kalkulatorische Gewinn ist bzw. ihm entspricht. Ist der effektive Gewinn für das Erzeugnis niedriger als der zulässige kalkulatorische Gewinn bzw. wird das Erzeugnis mit Verlust produziert, muß der neue Industriepreis um die Hälfte des zulässigen kalkulatorischen Gewinns reduziert werden. (3) Die WB bzw. der Betrieb, der den Industriepreis eigenverantwortlich festsetzt, prüft und bestätigt den neuen Industriepreis für das veraltete Erzeugnis und legt den Zeitraum seiner Gültigkeit fest. Dabei ist gleichzeitig festzulegen, in welcher Weise der Industriepreis weiter zu reduzieren ist, um wirksam auf die Einstellung der Produktion des veralteten Erzeugnisses einzuwirken. Der Industriepreis muß gegebenenfalls so weiter gesenkt werden, daß er unter den Selbstkosten des veralteten Erzeugnisses liegt, §25 (1) Der volkseigene Betrieb ist verpflichtet, ständig die produzierten Erzeugnisse zu überprüfen, ob sie in ihren technischen und ökonomischen Kennziffern dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt entsprechen. Die WB legt für ihren Verantwortungsbereich Maßstäbe und Zeitpunkt der Überprüfungen fest. (2) Ausgehend von den Ergebnissen der Überprüfung, hat der volkseigene Betrieb Maßnahmen zur rechtzeitigen Ablösung des Erzeugnisses durch ein neu- oder weiterentwickeltes Erzeugnis einzuleilen. Der volkseigene Betrieb hat das abzulösende Erzeugnis in den Plan „Wissenschaft und Technik“ Teil: Auslaufen veralteter Erzeugnisse aus der Produktion aufzunehmen und den Zeitpunkt der Einstellung der Produktion festzulegen. §26 (1) Die WB und das DAMW sind verpflichtet, ein Erzeugnis, das nicht mehr dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt entspricht, als veraltet zu erklären. (2) Die Abnehmer und die Bankfilialen haben das Recht, bei der für den Herstellerbetrieb zuständigen WB die Einstufung eines Erzeugnisses als veraltet zu beantragen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen beim Vollzug der Untersuchungshaft maximale Unterstützung erfahren. Diesem Grundsatz hat auch die operative Dienstdu rch.führung aller in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit Dienst verrichtenden Mitarbeiter zu entsprechen.

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