Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1967, Seite 422

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 422 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 422); 422 Gesetzblatt Teil II Nr. 63 Ausgabetag: 13. Juli 1967 Anordnung über die Behandlung des Frachtenausgleiclies. Braumalz und Malz für andere Verwendungszwecke Vom 12. Juni 1967 Zu § 5 der Preisanordnung Nr. 4537 vom 1. April 1966 Braumalz und Malz für andere Verwendungszwecke wird für die Behandlung und Abrechnung des Frachtenausgleichs in Übereinstimmung mit den zuständigen zentralen staatlichen Organen folgendes angeordnet: §1 (1) Die Abrechnung des Frachtenausgleichs mit den abrechnenden Betrieben erfolgt durch das Staatliche Getränkekontor, Direktion Hopfen Malz.* (2) Verantwortlich für die Führung der Frachtenausgleichskasse ist das Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie. Das Staatliche Getränkekontor rechnet im Auftrag des Ministeriums für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie monatlich mit dem Haushalt ab. Die Salden der Abrechnungen werden monatlich durch Überweisung ausgeglichen. §2 (1) Abrechnungspflichtig sind grundsätzlich die den Transportunternehmen gegenüber auftretenden Frachtzahler oder die Betriebe der Brauindustrie, die selbst für den Eigenverbrauch mälzen. (2) Die Abrechnungspflicht tritt mit dem Versand der Ware, bei Eigenmälzerei der Brauereien mit der Übernahme des Malzes durch den Betriebsteil Brauerei ein. (3) Tritt bei Exporten das Außenhandelsunternehmen als Frachtzahler auf, vergütet der Exportbetrieb diesem die verauslagte Fracht zu den Frachtsätzen gemäß § 3 Abs. 2. In diesem Falle ist der Exportbetrieb der Frachtenausgleichsstelle gegenüber abrechnungspflichtig. (4) Bei Exportlieferungen ab Werk hat der Exportbe-, trieb die nicht angefallene Fracht in Höhe der Frachtsätze gemäß § 3 Abs. 2 an das Außenhandelsunternehmen zu vergüten. Er ist dafür der Frachtenausgleichsstelle gegenüber abrechnungspflichlig. §3 (1) Die abzurechnenden Mengen und Frachtkosten sind formlos zusammenzustellen und durch die Frachtunterlagen zu belegen. * 701 Leipzig, Jacobstraße 27. (2) Für Exporte sind aus Rationalisierungsgründen anstelle der unter Abs. 1 geforderten Frachtunterlagen die Frachtsätze für die einzelnen Transportwege je Tonne auf Grund der gültigen Transporttarife anzuwenden. Die vom Außenhandelsunternehmen nachzuweisenden Tonnensätze sind von der Frachtenausgleichsstelle zu prüfen und zu bestätigen. (3) Die Abrechnung ist für den vergangenen Monat bis 15. des nachfolgenden Monats einzureichen. (4) Die Abrechnung für exportierte Mengen hat zum 5. des nachfolgenden Monats für die erste Monatshälftc zu erfolgen. §4 (1) Die Frachtenausgleichsstelle hat nach Prüfung der Unterlagen die anerkannten Ausgleichsbeträge (Differenz zwischen tatsächlichen Frachtkosten und Frachtpauschalen) innerhalb 15 Tagen nach Eingang der Unterlagen an die abzurechnenden Betriebe zu überweisen. (2) Haben Betriebe auf Grund der Abrechnung einen Ausgleichsbetrag abzuführen, hat die Überweisung ebenfalls innerhalb 15 Tagen-nach Abrechnungsdatum zu erfolgen. (3) Durch die selbst mälzenden Brauereien ist die Frachtpauschale je dt hergestellten Malzes mit der Frachtenausgleichsstelle nach § 3 Abs. 3 abzurechnen und nach § 4 Abs. 2 zu überweisen. (4) Für Verkäufe an die Staatsreserve sind die nicht entstandenen Frachtkosten zurückzustellen. Beim Rückkauf ist diese Rückstellung aufzulösen. §5 Die abrechnenden Betriebe haben die volkswirtschaftlich günstigste Transportart unter Beachtung der bestehenden Beförderungsbestimmungen zu wählen. §6 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1967 in Kraft. Berlin, den 12. Juni 1967 Der Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Krack Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 - Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Furrr der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 Verlag (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin. Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 27 15 92 Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Halbjährlich Teil I 2,40 MDN. vierteljährlich Teil II 1,80 MDN und Teil III 1,80 MDN Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 MDN. bis zum Umfang von 16 Seiten 0.25 MDN. bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 MDN. bis zum Umfang von 48 Seiten 0.55 MDN je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0.15 MDN mehr Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt. 501 Erfurt. Postschließfach 696, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1054 Berlin, Schwedter Str. 263, Telefcn: 42 46 41 - Gesamtherstellung: Staatsdruckerci der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenrotations-Hochdruck) Index 31 817;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 422 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 422) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967, Seite 422 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, S. 422)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 122 vom 22. Dezember 1967 auf Seite 876. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠ 1967, Nr. 1-122 v. 4.1.-22.12.1967, S. 1-876).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers über die komplexe politisch-operative Sicherung der Zivilverteidigung in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, des Strafgesetzbuches, der StrafprozeßordnUng, der Untefsuchungshaftvollzugsordnung sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X